40 entscheidende Meter dazugewonnen

Ortsbeirat Weilbach freut sich über Zugeständnis von Hessen Mobil und geht Thema Schulkinderbetreuung an

Das Wohngebiet, das auf dem Gelände des ehemaligen Gärtnereibetriebs am Ortsausgang an der Raunheimer Straße entstehen soll, darf nun doch über die Landstraße angefahren werden.

Mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat sich für das kleine Neubaugebiet an der Raunheimer Straße auf dem ehemaligen Gärtnereigelände südlich der Jahnturnhalle eine kleine, aber entscheidende Veränderung ergeben: Die Verlängerung des Geltungsbereichs der Landesstraße 3306 als Ortsdurchfahrtsstraße um 40 Meter ist nun doch problemlos möglich. Das hilft bei den Planungen für das rund 0,5 Hektar große Gebiet, eine Kuh vom Eis zu bringen. Denn nun kann auf die umstrittene Zufahrt zu dem Wohngebiet über die Schillerstraße verzichtet werden. Mit dem neuen Status der Straße in diesem Abschnitt sind nun Zufahrt und Ausfahrt für das Baugebiet über die Raunheimer Straße möglich. Der Ortsbeirat stimmte der öffentlichen Auslage der Planungsunterlagen einstimmig zu.

FDP-Vertreter Thorsten Press enthielt sich allerdings der Stimme. Nicht wegen Bedenken gegen die Planungen an sich, aber die Freidemokraten beharren auf ihrer Position, dass dem Entstehen neuer Wohngebiete die Schaffung der durch die Neubürger benötigte Infrastruktur, insbesondere von Kitaplätzen, vorauszugehen habe. Das ist in Weilbach nicht miteinander verbunden.

Press fühlte sich aber auch in dem bisherigen Verfahren durch die Verwaltungsspitze falsch informiert. „Es hieß immer, die Anbindung an die Raunheimer Straße sei nicht möglich, die Verwaltung habe alles probiert. Nun geht es doch – schade, dass man sich auf Aussagen nicht verlassen kann“, kritisierte der FDP-Fraktionschef.

Die Erste Stadträtin Renate Mohr (GALF) betonte, dass dies die Position gewesen sei, die Hessen Mobil bisher zu dem Thema vertreten habe. Nun habe sich dies geändert, wie sie vermutet durch den Druck der Stellungnahmen auch der Bürgerinnen und Bürger im jüngsten Verfahrensschritt. Der GALF-Fraktionschef in der Stadtverordnetenversammlung, Frank Laurent, betonte, dass der Bauträger sein Projekt auch ohne städtischen Bebauungsplan umsetzen dürfte, „wir können aber über den B-Plan Einfluss nehmen“. Was im Punkt der Zufahrt offenbar gelungen ist.

Um die geforderte Verbesserung der strukturellen Voraussetzungen für einen Bevölkerungszuwachs im Stadtteil zu erzielen, stellte die FDP einen Antrag, der auf die Kapazität der Schulkinderbetreuung an der Grundschule abzielt. „In Weilbach platzt die Schulkinderbetreuung aus allen Nähten“, betonte Thorsten Press und verwies darauf, dass der Bund einen Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf eine Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2025 plane.

Der Ortsbeirat solle daher, so der FDP-Antrag, „an den Main-Taunus-Kreis als Schulträger und an den Magistrat der Stadt als aktueller Träger der Schulkindbetreuung“ appellieren, „sich für einen zügigen, bedarfsgerechten Ausbau der Grundschule am Weilbach auf dem derzeitigen Schulgelände einzusetzen“.

Dem setzte die CDU einen Änderungsantrag entgegen, der der Zielsetzung nicht widerspricht, aber ein anderes Vorgehen wählt. Mit der gegen Press und Alois Mhlanga (dfb) durchgesetzten, getrennten Abstimmung der beiden Papiere setzte sich der Änderungsantrag der CDU durch, zu dem Press sich enthielt.

Demnach bittet der Ortsbeirat den Magistrat, „einen Vertreter des Main-Taunus-Kreises einzuladen, um zeitnah den aktuellen Schulentwicklungsplan des Landkreises betreffend der Weilbacher Grundschule vorzustellen“. Dazu – Teil zwei des Beschlusses – soll der Magistrat „die Pläne für die Umsetzung der Schulkindbetreuung in Weilbach vorstellen“.

Die angedachte Planung, sprich Container für die Erweiterung der Schulkinderbetreuung aufzustellen, habe sich überholt, heißt es in der Begründung zum zweiten Antragsteil. Vom Landkreis erhofft die CDU sich eine klare Perspektive für den Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten. Schließlich sind die Schulträger gesetzlich verpflichtet, in ihren alle fünf Jahre aufzustellenden Schulentwicklungsplänen sicherzustellen, dass alle Kinder den gesetzliche Vorgaben entsprechend betreut werden. Demnach müsste der Kreis auch schon Ideen haben, wie die für 2025 angedachte Ganztagsbetreuungsgarantie für Schulkinder umgesetzt werden kann – auch in Weilbach.

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