Leserbrief Meinungsfreiheit

Grundsätzlich ist es jedem Menschen in unserem Land möglich, seine Meinung frei zu äußern, dies sichert ihm das Grundgesetz zu.

Bei besagten Aussagen der Feuerwehrleute handelt es sich zweifelsfrei um individuelle Meinungsäußerungen. Hier eine Verallgemeinerung betreffend des Wahlverhaltens, bzw. hier ein Gesamtmeinungsbild aller unserer Feuerwehrkameraden*innen in unserer Stadt abzuleiten, ist meiner Ansicht zum einen schlichtweg falsch und vermittelt zum anderen den Eindruck einer Unterstellung. Ich bin mir sicher, dass – gemäß des uneingeschränkten und freien Wahlrechts aller Stimmberechtigten in unserer Stadt – jede*r für sich selbst entscheidet, welche Partei er oder sie wählt. Bekanntermaßen ist die Feuerwehr in Hattersheim hybrid organisiert. Einerseits gibt es die städtische Einrichtung mit Ehrenbeamten, andererseits die privaten Feuerwehrvereine mit ihren Mitgliedern, Vorständen usw.. Die Feuerwehrkameraden haben daher zwei unterschiedliche Rollen.

Wenn sie auf öffentlich zugänglichen Flächen außerhalb eines Einsatzes bzw. außerhalb einer angesetzten Übung ihre Meinung zu Themen der freiwilligen Feuerwehr äußern, erfolgt dies als Privatpersonen im Rahmen der Meinungsfreiheit und ist beamtenrechtlich nicht zu beanstanden. Eine Verletzung des Neutralitätsgebotes für Ehrenbeamte, wie sie den Kameraden unterstellt wurde, kann ich hier nicht erkennen, da die Feuerwehrmänner zudem auch Mitglieder des Feuerwehrvereins sind. Vereinsmitglieder dürfen jederzeit ihre eigene Meinung kundtun.

David Tisold
Stadtbrandinspektor
der Feuerwehr Hattersheim

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