Veränderungssperre für Bahnhofsumfeld wird verlängert

Bebauungsplan soll "geordnete städtebauliche Entwicklung" sichern

Der Übersichtsplan mit dem Geltungsbereich zwischen „Bahnhofstraße“, „Hasenpfad“ und „An der Lache“.

Schon vor zwei Jahren hatte die Hattersheimer Stadtverordnetenversammlung eine Veränderungssperre für das „Bahnhofsumfeld Eddersheim“ beschlossen. Damit ist das Gebiet zwischen „Bahnhofstraße“, „Hasenpfad“ und „An der Lache“ im Stadtteil Eddersheim gemeint, das auch dem Bebauungsplans Nr. N 112 entspricht, der sich gerade im Aufstellungsverfahren befindet.

Die Veränderungssperre wurde damals für einen Zeitraum von zwei Jahren verfügt und soll nun um ein weiteres Jahr verlängert werden. Dies hat der Magistrat der Stadt in Form einer Beschlussvorlage nun dem Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr vorgelegt, bevor es in der heutigen Stadtverordnetenversammlung dann zur endgültigen Abstimmung darüber kommen wird.

"Geordnete städtebauliche Entwicklung"

Für den Geltungsbereich dieser Veränderungssperre liegt bislang kein rechtsgültiger Bebauungsplan vor. Deshalb sind Vorhaben im Sinne von § 29 BauGB gemäß § 34 und § 35 BauGB zu beurteilen. Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Schienenhaltepunkt Eddersheim. Diese "verkehrsgünstige Lage sowie geänderte Ansprüche an Freiräume und das Wohnumfeld" erfordern deshalb ein stadträumliches Konzept für das besagte Areal, heißt es in der Antragsbegründung. Die Stadt Hattersheim am Main möchte nun durch die Aufstellung eines Bebauungsplans "neue bauplanungsrechtliche Optionen" schaffen und somit eine "geordnete städtebauliche Entwicklung" ermöglichen. Nur wird ein solcher Bebauungsplan für das „Bahnhofsumfeld Eddersheim“ nicht rechtzeitig vor dem Ablauf der bisherigen Veränderungssperre Rechtskraft erlangen - deshalb ist nun deren Verlängerung erforderlich.

Interessierte Investoren

Bürgermeister Klaus Schindling verwies in diesem Zusammenhang auf die Schließung der Gaststätte "Bürgerstuben" vor drei Jahren. Seitdem wurde kein williger Nachfolger zum weiteren Betreiben einer Gaststätte oder eines Restaurants an dieser Stelle gefunden. Statt dessen sollte dort eine Shisha-Bar etabliert werden - dies wiederum hätte eine Umwidmung des dortigen Nutzungszweckes erfordert; unter anderem hätten umfangreiche Abluftanlagen installiert werden müssen, woraufhin diese Entwicklung gestoppt wurde. Grundsätzlich sei der Betrieb einer Shisha-Bar aber auch trotz Veränderungssperre möglich, so Schindling.

Nun gibt es mehrere interessierte Investoren, die an dieser Stelle gerne eine mehrgeschossige Wohnbebauung errichten würden. Seitens des Magistrats will man deshalb über das Plangebiet ein "für Eddersheim verträgliches Baufenster" legen, in dessen Rahmen dann ein neue Eigentümer diese Immobilie verändern können wird.

Die Ausschussmitglieder stimmten der Beschlussvorlage einstimmig zu.

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