Stufe 2 in greifbarer Nähe

Die Sieben-Tage-Inzidenz scheint sich im Main-Taunus-Kreis unter der 50er-Grenze zu stabilisieren

Der positive Trend im Kreis setzt sich kontinuierlich fort (Stand Dienstag. 25. Mai). Bleibt man bis Donnerstag unter der 50er-Inzidenz, hätte man die Voraussetzungen für die Inzidenzstufe 2 der Landesregelung mit weiteren Lockerungen erfüllt.

Sofern der bis zum Redaktionsschluss erkennbare Trend weiter anhält, nähert sich der Main-Taunus-Kreis wohl mit den größtmöglichen Schritten dem Erreichen der zweiten Stufe des hessischen Stufenplans, der weitere Lockerungen der Corona-Verordnungen mit sich bringt. Voraussetzung hierfür ist, dass man sich entweder nach dem Erreichen der ersten Stufe weitere 14 Tage lang stabil unter einer Inzidenz von 100 bewegt, oder - und danach sieht es aktuell aus - man bleibt für fünf Werktage hintereinander sogar unter einem Wert von 50. Sollte das bis zum Donnerstag gelingen, wäre man am Freitag im Bereich der Stufe 2 angelangt.

Am Dienstagmittag, 25. Mai, lag Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zufolge die Sieben-Tage-Inzidenz im Main-Taunus-Kreis bei 47,8. Dies war schon der dritte Werktag in Folge, an dem ein Inzidenzwert von 50 unterschritten wurde.

Innerhalb des MTK wies Hattersheim am Main am Dienstag mit 76 den höchsten Inzidenzwert auf (genau eine Woche zuvor lag er noch bei 123), gefolgt von Eschborn mit 74 und Hochheim mit 66. Alle anderen Kommunen im Kreis lagen zu diesem Zeitpunkt bei einer Inzidenz unter 50.

In den Kliniken des MTK wurden Stand Dienstag 20 Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion behandelt, sieben davon intensivmedizinisch. 51 Schülerinnen und Schüler im MTK galten am Dienstag als infiziert, zudem eine Lehrkraft. Außerdem waren zu diesem Zeitpunkt im MTK elf Kinder und acht Betreuungskräfte in Kitas infiziert. Im Bereich der Pflegeheime gab es keine infizierten Bewohnerinnen oder Bewohner, jedoch zehn dort Beschäftigte mit bestätigter Corona-Infektion.

Bis Montagabend sind allein im Impfzentrum des Kreises bislang insgesamt 87.984 Personen geimpft worden, hinzu kommen die durch Hausärzte Geimpften. Etwa 5.000 weitere Impfungen sind Landrat Michael Cyriax zufolge in der laufenden 21. Kalenderwoche dort geplant, wovon es sich bei 85 Prozent um Zweitimpfungen handeln wird. Cyriax nannte am Dienstag auf Facebook die Impfstofflieferungen für weitere Erstimpfungen als derzeitigen Flaschenhals - wäre noch mehr Impfstoff da, würde die vorhandene Manpower im hiesigen Impfzentrum diese auch verimpfen können.

Welche Lockerungen bringt die Inzidenzstufe 2?

Die Landesregelung in Hessen in Bezug auf Corona-Regeln sieht bei Erreichen der Inzidenzstufe 2 (fünf Werktage in Folge Inzidenz unter 50 oder 14 Tage am Stück nach Erreichen der Stufe 1 unter 100) folgende Schritte vor:

  • Zwei Haushalte oder zehn Personen dürfen sich wieder privat treffen, plus genesene und geimpfte Personen sowie Kinder unter 14 Jahren.
  • Für alle Schulklassen findet wieder Präsenzunterricht statt. Schülerinnen und Schüler müssen zweimal pro Woche getestet werden.
  • Mannschaftssport ist - mit Auflagen - wieder möglich. Ein aktueller Test wird empfohlen. Schwimmbäder dürfen öffnen.
  • Kulturelle Einrichtungen dürfen öffnen. Das gilt auch für die Innenräume von Freizeitparks. Auch hier wird ein aktueller Test empfohlen.
  • Veranstaltungen sind drinnen wieder mit bis zu 100 (ungeimpften) Personen möglich, hierbei gelten die üblichen Auflagen. Draußen dürfen sogar bis zu 200 (ungeimpfte) Personen anwesend sein, ein aktueller Test wird empfohlen.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind weiter mit Auflagen geöffnet. Es herrscht eine Terminpflicht, Kontaktdaten werden erfasst. Ein aktueller Test ist empfohlen.
  • Im Einzelhandel dürfen alle Geschäfte öffnen, mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht. Auch hier gilt: Lieber zusätzlich einen aktuellen Test machen.
  • Im Bereich der Gastronomie dürfen neben den Außen- nun auch die Innenbereiche mit Auflagen wieder öffnen, sprich: Mit einem aktuellen Test, auf Abstand, mit Sitzplatzpflicht, Kontaktdatenerfassung, etc. Clubs und Diskotheken dürfen als Bar bzw. Gastronomie öffnen.
  • Hotels, Ferienhäuse, Jugendherbergen, Campingplätze dürfen unter Auflagen öffnen. Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen ist eine Auslastung bis maximal 75 Prozent gestattet. Bei Anreise ist ein aktueller Test vorzulegen, während des Aufenthalts muss zweimal pro Woche neu getestet werden.

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