Ab 2026 übernimmt die Terminal for Kids gGmbH als Träger die Verantwortung für die Kindertagesstätte im neuen Landwehrquartier und startet bereits im Vorfeld mit einem zeitgemäßen Angebot.
Als erster Schritt wird eine Naturgruppe eingerichtet. Die Einrichtung liegt vorübergehend zwischen der Straße Am Wasserwerkswald und dem Platz der Deutschen Einheit. Diese Übergangslösung bietet den Kindern eine bewährte und zeitgemäße Form naturnaher Pädagogik mit hohem Bildungsanspruch. Nach Fertigstellung der Einrichtung im Landwehrquartier findet der reguläre Betrieb am neuen Standort statt.
Die Kindertagesstätte im Landwehrquartier wird nach einem teiloffenen Konzept arbeiten. Wichtige Schwerpunkte liegen auf Sprache …
OKRIFTEL (pb) - Zwischen Freitag und Montag haben Einbrecher im Hattersheimer Stadtteil Okriftel zugeschlagen.
In der genannten Zeitspanne betraten die Unbekannten das Grundstück eines Wohnhauses in der Rossertstraße und hebelten dort im rückwärtigen Bereich eine Terrassentür auf. Anschließend betraten sie die Wohnräume, durchsuchten diese und nahmen Arzneimittel an sich, mit denen sie unerkannt die Flucht antraten. Durch das rabiate Vorgehen der Täter entstand ein Schaden in Höhe von etwa 2.000 Euro.
Die Kriminalpolizei im Main-Taunus-Kreis ermittelt und nimmt Hinweise unter Telefon 06196/2073-0 entgegen.
Überzeugende Titelverteidigung beim großen Hallenspektakel in Kriftel
mpk
Endlich war es am Samstag wieder soweit: Nach einem Jahr Pause feierte der Offensiv-Cup sein Comeback in der Krifteler Kreissporthalle. Die Schiedsrichtervereinigung Main-Taunus übernahm diesmal die Organisation und setzte damit ein …
Es gibt Regeln, die sich die Stadt Hattersheim selbst für den Wahlkampf auferlegt hat. Dazu gehört unter anderem, dass frühestens sechs Wochen vor einer Wahl plakatiert werden darf. Ebenso werden die zulässigen Standorte vom städtischen Ordnungsamt vorgegeben.
Da jedoch seit Jahren eine regelrechte Plakatschlacht tobt, wurde diese Regelung inzwischen um einen klarstellenden Zusatz ergänzt. Darin heißt es ausdrücklich, dass – sofern für die Kommunalwahl an anderen Stellen plakatiert wird – Plakatwerbung unter anderem nicht gestattet ist an Lichtsignalanlagen, an Pfosten von Verkehrszeichen, in Kreisverkehren, im Fünf-Meter-Bereich von Straßenkreuzungen, auf Geh- und Radwegen (sofern keine Restbreite von 1,5 Metern verbleibt), im Bereich von Fußgängerüberwegen, an Bäumen sowie …