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Zur jüngsten Stadtverordnetenversammlung hatten alle Fraktionen gemeinsam einen Antrag für diverse Änderungen der Geschäftsordnung des Parlaments gestellt (wir berichteten). Erwartungsgemäß wurde dieser natürlich auch einstimmig angenommen.
Künftig werden Anfragen aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung, die nicht auf der Tagesordnung stehen, nur dann beraten werden dürfen, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten zustimmen.
Vorlagen des Magistrats sowie Anträge und Anfragen aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung sowie Anträge des Ausländerbeirates sind beim Stadtverordnetenvorsteher schriftlich oder elektronisch einzureichen und müssen die Eingangsformulierung "Die …