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Im Januar und Februar 2025 wurden insgesamt 18 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
Hierbei sind insgesamt 13.374 Kraftfahrzeuge erfasst worden, von denen 723 die vorgeschriebene Geschwindigkeit bis zu 18 km/h überschritten. Gegen 128 Kraftfahrzeugfahrerinnen bzw. Kraftfahrzeugfahrer wurde wegen einer Überschreitung von mehr als 18 km/h ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Der „unrühmliche Spitzenreiter“ befuhr die Landstraße L3265 Höhe Mainzer Landstraße 500 (Außerorts erl. 60 km/h), mit einer Geschwindigkeit von 123 km/h. Diese Überschreitung, abzüglich der Toleranz von 4 km/h, wurde gemäß dem Bußgeldkatalog mit 700 Euro Bußgeld, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot geahndet.