Einigkeit in der Unmöglichkeit

Stadt: Umleitung an der Weilbacher Baustelle ist „alternativlos“

Begehbar wie in den Weihnachtsferien an der Baustelle Hofheimer Straße 3...

Der drei Wochen lang von seiner Absperrung weitgehend befreite Bürgersteig zwischen Burgstraße und Ecke Hofheimer Straße/Frankfurter Straße in Weilbach hat keine Chance, mit der Wiederaufnahme der Bauarbeiten weiter nutzbar zu bleiben. Hoffnung auf eine andere Regelung an der Baustelle für den Erweiterungsbau der Kita Pusteblume kann die Erste Stadträtin Renate Mohr (GALF) den Weilbachern nicht machen.

Im Herbst dieses Jahres soll die Kita in dem Gebäudekomplex, in dem auch Wohnungen entstehen, den Betrieb aufnehmen. Vermutlich bis kurz davor wird die Sperrung des 50 Meter langen Abschnitts außer in kurzen, angekündigten Baupausen des ausführenden Unternehmens durchgehend aufrecht erhalten werden müssen, erwartet Mohr. „In Kürze wird dort der Baukran aufgestellt“, erläutert sie. Dann geht der Betrieb auf dem engen Grundstück erst richtig los. „Es ist eben eine Baustelle an einem äußerst ungünstigen Ort.“

Die Kritik der Weilbacher Sozialdemokraten, sie habe die Positionen der für die Verkehrsregelungen auf der B519 (Hofheimer Straße) zuständigen Landebehörde Hessen Mobil in den Gremien falsch dargestellt, weist die Erste Stadträtin im Gespräch mit der Flörsheimer Zeitung zurück. Demnach bekam die SPD bei ihrer Nachfrage von der Behörde offenbar den Sachstand des protokollierten Ortstermins im Frühjahr berichtet. So sei es zwar korrekt, dass im Mai über die Einrichtung einer Fußgängerbedarfsampel oberhalb des Burgwegs nicht gesprochen wurde. Es habe aber seither eine ganze Reihe weiterer, informeller Gespräche zwischen den beteiligten Behörden gegeben, mit dem von ihr in den Gremien referierten Sachstand als Ergebnis.

So betonen Bürgermeister Bernd Blisch (CDU) und Mohr in einer gemeinsamen Pressemitteilung nun, „dass es zu der jetzt praktizierten Lösung mit der Umleitung der Fußgänger über Gänsgasse und Schloßstraße keine praktikable Alternative gibt“. Wegen der zu erwartenden erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und Rückstaus sei es ausgeschlossen, eine Fahrbahn der Hofheimer Straße zu sperren, um den Fußgängerverkehr direkt an der Baustelle vorbeizuführen, halten Blisch und Mohr fest. „Darüber sind sich die Stadtverwaltung, die Straßenverkehrsbehörde des Main-Taunus-Kreises, die Polizei und Hessen Mobil einig.“

Die Fußgängerbedarfsampel, die es ermöglichen würde, in Höhe der Sperrung sicher auf die andere Seite der vielbefahrenen Straße zu wechseln, führe „mit großer Sicherheit“ zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Sie sei überhaupt nur dann machbar, wenn gleichzeitig die Programmierung der Ampelanlage auf der Kreuzung Frankfurter Straße/Raunheimer Straße/Hofheimer Straße angepasst würde. „Das wiederum würde Kosten von mindestens 20.000 Euro verursachen, die allein von der Stadt zu tragen wären. Kosten und Nutzen stünden also in einem krassen Missverhältnis“, erläutern Bürgermeister und Erste Stadträtin.

Dieses Konzept der Sperrung des Gehwegs und der Einrichtung einer Bedarfsampel sei auch Bestandteil der Planung der mit der Verkehrssicherung an der Baustelle beauftragten Firma gewesen, dies habe die Straßenverkehrsbehörde des Main-Taunus-Kreises aber nicht genehmigt, sondern an die Stadt zurückgereicht. „Das städtische Ordnungsamt indes darf keine Bedarfsampel an einer Bundesstraße genehmigen“, betont die Rathausspitze.

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