Stadt Flörsheim gibt Verhaltensregeln für die kalte Jahreszeit
In der beginnenden kalten Jahreszeit kann es wieder zu Frost, Schnee- und Eisglätte kommen. Erste Stadträtin Renate Mohr bittet die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Flörsheim am Main, möglichst ganz auf Streusalz zu verzichten. „Salz kann Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Fahrzeuge und Bauwerke enorm schädigen. Zudem fließt es mit dem Schmelzwasser in die Kanalisation, und über die Kläranlage gelangt es in Gewässer, die entsprechend Schaden nehmen“, begründet sie. Wirksame Streumittel sind Sand, Splitt oder Granulat. Nach dem Räumen des Schnees sollten die Wege damit bestreut werden, um etwa verbliebene Glätte abzustumpfen.
Das Verwenden von Auftausalzen lässt die Flörsheimer Straßenreinigungssatzung nur zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände zu, die Salzmenge ist dabei gering zu halten. Rückstände müssen nach dem Auftauen beseitigt werden.
Private Hauseigentümer sind verpflichtet, zwischen 7 Uhr und 20 Uhr die Gehwege vor ihrem Grundstück frei von Schnee und Eis zu halten. Dabei soll so viel Fläche von Schnee freigeräumt werden, dass zwei Personen nebeneinander vorbeilaufen können. Der Schnee soll möglichst nicht auf die Straße geworfen werden, um den Verkehr nicht zu behindern. Bei Eisglätte ist die gesamte Gehwegbreite mit abstumpfenden Materialien zu bestreuen.
Auf jeden Fall ist darauf zu achten, dass die Rinnsteine und Abflüsse der Straßen freigehalten werden, damit Tauwasser ungehindert abfließen kann. Splitt muss nach Gebrauch wieder zusammengefegt werden, da er die Abläufe verstopft.
Wichtig ist auch, dass Fahrzeuge am Straßenrand so geparkt werden, dass sie die Einsatzfahrzeuge des Winterdienstes nicht behindern.