Die Mahntürme sind kaum noch zu erkennen

In Weilbach nimmt der Erweiterungsbau der Kita Pusteblume Formen an - Was schlummert im Dichterhügel?

Das ging dann doch schnell: Die Baustelle des Erweiterungsbau der Kita Pusteblume hat sich mit dem Aufbau der Holz-Fertigelemente stark verändert, nach langem Stillstand geht es nun zügig weiter.

Dass die Planungsabläufe zur „Kleinen Umgehung“ in Weilbach aus vielen kleinen Schritten bestehen, bei denen immer etwas dazwischenkommen kann, ist eine Erkenntnis aus der jahrzehntelangen Diskussion um den Bau der Umgehung. Im Ortsbeirat Weilbach informierte Bürgermeister Bernd Blisch auf Nachfrage einer Bürgerin nun, dass der Untergrund des Dichterhügels, an dem der erste Abschnitt der Straße nördlich angrenzend vorbeiführt, bisher nicht auf eine Schadstoffbelastung untersucht wurde.

Dabei wäre das eigentlich eine gute Idee, denn der Hügel ist nichts anderes als eine ehemalige Deponieaufschüttung. Die entstand seinerzeit, so Blisch, ohne jede Abdichtung. Auch im Zusammenhang mit der Straßenplanung sei eine entsprechende Untersuchung bisher nicht vorgenommen worden, „das müsste jetzt gemacht werden“, betonte der Rathauschef. Eine Verzögerung des Baubeginns ist aktuell durch das fehlende Puzzleteil im Verfahren nicht zu befürchten, irgendwann wird sich dies aber anders darstellen.

Zu den benötigten Grundstücksübertragungen für die Umgehung aus dem Besitz der GRKW konnte Blisch lediglich den schon lange kommunizierten Sachstand berichten, dass die Gespräche laufen, aber noch nicht abgeschlossen sind. Es besteht aber weiter eine grundsätzliche Einigung, dass dem Erwerb durch die Stadt nichts im Wege steht.

Wesentlich offensichtlicher sind die Fortschritte derzeit an einem Weilbacher Problemkind des vergangenen Jahres. Nachdem die beiden Betonquader des künftigen Kita-Erweiterungsbaus neben der „Pusteblume“ über Monate hinweg wie Mahnmale des ungeplanten Stillstands emporragten, sind sie inzwischen kaum noch zu erkennen. Die Holzelemente, aus denen der Bau ansonsten komplett errichtet wird, konnten von der beauftragten Firma endlich angeliefert werden – und dann ging es dank ausgeklügelter Fertigbauelemente blitzschnell.

Inzwischen ist der Baukörper an der Hofheimer Straße in seiner künftigen Ausgestaltung gut zu erkennen. Die Arbeiten bedingen aber auch, dass der Gehweg am untersten Abschnitt der Hofheimer Straße aktuell komplett abgeriegelt ist, der ebenso heiß diskutierte lange Umweg gehört für alle, die sich nicht den eiligen Seitenwechsel über die Fahrbahn zutrauen, nun also zum Alltag.

Es sieht derzeit so aus, als könnte im Sommer, also mit einem Jahr Verspätung, die Einrichtung dann doch in Betrieb gehen. Zu den aktuellen Zielvorgaben gibt es von Seiten der Stadt allerdings keine neuen Positionierungen zu hören – man muss sich ja nicht ein weiteres Mal weit aus den Fenster lehnen.

Der Ortsbeirat stimmte einstimmig der rückwirkenden Neufassung der Kostenbeitragssatzung der Stadt "über die Nutzung der Tageseinrichtungen für Kinder" zu, die aufgrund des Beitritts der Weilbacher Grundschule zum Landesprogramm „Pakt am Nachmittag“ zum 1. Juli 2022 notwendig wurde. Das Bildungs- und Betreuungsangebot, an dem der Kreis als Schulträger finanziell beteiligt ist, wird von der Schule im Rahmen des Pakts an fünf Tagen in der Woche von 7.30 Uhr bis 14.05 Uhr gewährleistet.

Zuletzt war dazu am 22. Dezember 2022 eine „Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Paktes für den Nachmittag an der Grundschule“ zwischen Stadt und Main-Taunus-Kreis abgeschlossen worden.

Dafür müssen die Eltern im Gegensatz für die bis Ende Juli von der Stadt verantwortete Schulkinderbetreuung nichts bezahlen. Das Früh- und das Basismodul wird in Weilbach daher nicht mehr angeboten. Daher muss die Kostenbeitragssatzung geändert werden, es gibt künftig getrennte Kostentabellen für das Schulkinderhaus Ilse-Kahn Haus (an der Paul-Maar-Schule) und der Betreuung in der Grundschule Am Weilbach,

Zudem stehen Anpassungen dadurch an, dass die Regelung zur Geschwisterermäßigung bei Stadt- und Kreiseinrichtungen unterschiedlich sind. Das zweite Kind einer Familie wird in Flörsheims Einrichtungen mit 50 Prozent berechnet, das dritte (und jedes weitere) geht gratis in die Betreuung. In den Kreisschulen hingegen wird für jedes ab dem zweiten Kind 50 Prozent fällig, zudem ist eine Einkommensobergrenze (65.000 Euro brutto) für diese Rabattregelung festgelegt. Sich daraus ergebende finanzielle Nachteile für Flörsheimer Familien in Kreiseinrichtungen sollen nun über Neuregelungen in der Beitragssatzung aus städtischer Schatulle ausgeglichen werden – sofern die Familien dies beantragen. Das betrifft laut Erster Stadträtin Renate Mohr derzeit allerdings nur 28 Familien.

Thorsten Press (FDP) lobte den Vorstoß im Ortsbeirat. „Das ist richtig und gut.“ Zudem zeige sich mit dem Vorstoß, welch hohen Stellenwert Flörsheim der Kinderbetreuung beimesse. Der Ortsbeirat gab sein einstimmiges Okay, die entscheidenden Gremien auf dem Weg zur Satzungsänderung sind freilich der Sozialausschuss und am Ende die Stadtverordnetenversammlung.

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