Das Ganze steht unter der Überschrift „Fluglärm-Theater und kein Ende“ und der Unterzeile „Der Heilige Sankt Florian und die unbelehrbaren Egoisten“.
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Flörsheim, der Deutsche Bundestag und Prof. Greiser
(Das Theater geht unverdrossen weiter.) Was einem Klage führenden Bürger Recht ist, sollte einer Kommune billig sein, dachten sich wohl lärmgestresste Bürger aus Flörsheim: Der Solidaritätsverein „Für Flörsheim“ verfasste eine Petition an den Deutschen Bundestag (!), weil die derzeitige Rechtslage „einen umfassenden Schutz der Bürger vor Fluglärm“ nicht gewährleiste. Nun möge der Bundestag bitteschön ein „Klagerecht gegen wesentliche Änderungen eines Flughafens und ein Recht auf Lärmschutzmaßnahmen sowie auf Entschädigung“ beschließen. Ja, hat denn Flörsheim noch nichts von den – allesamt zurückgewiesenen – Klagen gegen den Flughafenausbau gehört? Oder verlangen sie gar ein Sonderrecht?
Geradezu abstrus ist auch die Forderung der Flörsheimer Petenten, „ … durch eine gesetzliche Neuregelung sicherzustellen, dass alle Fragen des Flugbetriebs im Nahverkehrsbereich eines Flughafens bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vollständig und verbindlich geklärt werden … “. Wo waren die Damen und Herren Petenten denn während der (öffentlichen) Diskussion des Planfeststellungsbeschlusses? Da hätten sie doch die Chance zur „Klärung aller Fragen“ gehabt.
Die „Grüne Alternative Liste Flörsheim (GALF)“ beeilt sich derweil, sich mit einer Richterschelte zu profilieren. Die GALF, so sagt sie, ist vom Bundesverfassungsgericht enttäuscht, weil die dortigen Richter eine Verfassungsbeschwerde der Stadt Flörsheim nicht zur Beratung und Entscheidung angenommen hatten. Es ging um die Entscheidung des VGH, die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau nicht als Musterklage zu verhandeln, sondern als „nachlaufenden Beschluss“ zu entscheiden. So tönt GALF vollmundig: „Wir schließen uns der Argumentation an, dass das Bundesverfassungsgericht offenkundig nicht willens ist, sich mit den Einzelheiten der geltend gemachten Beschwerde und insbesondere mit den Grenzen der Aussetzung eines Musterverfahrens bei einem bundesweit bedeutsamen Infrastrukturprojekt näher auseinanderzusetzen“, wie die GALF-Vorsitzende Renate Mohr formulierte. Ein erbärmliches Rechtsverständnis!
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Nun herrschen in Flörsheim also „Wut und Enttäuschung nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes“. Wut und Enttäuschung ist aber eher gegenüber den Flörsheimer Kommunalpolitikern angebracht, die mit großer Verbissenheit stur ihren Protest-Weg verfolgt haben, anstatt rechtzeitig mit der Fraport AG in Verhandlungen zu treten. Kelsterbach hat es vorgemacht, nachdem klar war, dass sich der Prozessweg als Sackgasse darstellte. Die Bürger Kelsterbachs haben dabei mehr profitiert, als vorherzusehen war.
Und so ist in Flörsheim eine Bedeutungsschrumpfung der besonderen Art festzustellen. Jahr und Tag gerierte sich Bürgermeister Antenbrink (SPD) als Speerspitze gegen den Flughafenausbau, wurde aber mit jedem verlorenen Schritt ein Stückchen kleiner. Nun ist er ganz klein und weint. Und natürlich darf auch die typische, aber unangebrachte Urteilsschelte nicht fehlen. Es handelt sich immerhin um das höchste deutsche Gericht. Da wäre mehr Respekt eher angebracht.
Wenn jetzt CDU und FDP mit geschwellter Brust die Forderung nach einem „lückenlosen (!) Nachtflugverbot“ erneuern, ist die nächste Enttäuschung schon vorprogrammiert. Und das soll alles im Interesse der Bürger sein? Da darf man doch füglich ein Fragezeichen setzen.
Dabei kommt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keineswegs überraschend. Jedem, der auch nur ein wenig Bereitschaft zu Eigenkritik hat, war schon seit langem klar, dass Flörsheim auf verlorenem Posten stand. Musste es erst soweit kommen? Bürgermeister Antenbrink nennt das Karlsruher Urteil „kaum nachvollziehbar“. Wirklich nicht? Ist der Mann nur blind – oder auch stur? Statt über Monate und Jahre hinweg seinen Bürgern unverdrossen vorzugaukeln, der Ausbau des Frankfurter Flughafens sei gerichtlich zu verhindern, hätte er mehr Realismus walten lassen und bei direkten Verhandlungen mit der Fraport AG mehr herausholen können. Jetzt steht er blamiert da. Die Gemeinde ist um etliche Tausend Euro ärmer, die Anwälte reiben sich die Hände. Ein absurdes Theater, das den Bürgern der Stadt nichts genutzt hat.
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Der große Zampano
Der offensichtlich unvermeidliche, aber gescheiterte „Lärmexperte“ Prof. Greiser wird nun von „Für Flörsheim“ reanimiert. In einem Schreiben an die Mitglieder des Vereins „Für Flörsheim“ klagten die Verfasser darüber, „ … Professor Greiser, der sich im vergangenen Jahr zweimal mit seiner Gesundheitsstudie in der Stadthalle vorgestellt hatte“, sei „nicht für die vom Umwelthaus ausgeschriebene Lärmwirkungsstudie angenommen worden“. Die Gründe hierfür sind nach Meinung des Vereinsvorsitzenden Hans-Jakob Gall „nicht nachvollziehbar“. Den Flörsheimern wird Professor Greiser nach Angaben Galls „dennoch weiter zur Verfügung stehen und seine Kompetenz in Sachen Fluglärm und die dadurch ausgelösten Gesundheitsschäden einbringen“.
Hier sei der „PRO“ aber eine Anmerkung erlaubt: Wir weisen gerne nochmals darauf hin, dass die bisherigen Studien bzw. Expertisen Greisers zum Teil erhebliche Kritik ernteten, auch bei Auftraggebern.
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An dieser Stelle verweisen die Ausbaubefürworter auf eine Stellungnahme von Günter Lanz, Geschäftsführer des „Forum Flughafen und Region“ beziehungsweise des Umwelt- und Nachbarschaftshauses (UNH). Der hatte sich schriftlich zum Vergabeverfahren geäußert.
Demnach musste ein Angebot „nach eingehender Prüfung als formal nicht zulässig und unvollständig aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden“. Laut Lanz fehlten unter anderem „inhaltlich geforderte Module vollständig oder in wesentlichen, zwingend erforderlichen Teilen“. Neben den völlig fehlenden Teilen seien andere Teile des Angebotes falsch oder unzulässig gewesen. Lanz: „Die Summe der formalen Mängel war insgesamt so gravierend, dass sich ein weiterer Verbleib des Angebotes im Verfahren nicht begründen ließe.“
Im Umwelt- und Nachbarschaftshaus bedauert man das. Und noch eins: „Es ist sehr bedauerlich, dass jetzt durch aus vergaberechtlicher Sicht unzulässige Preisgabe von im Verfahren geheimzuhaltenden Informationen gezielt über die Presse versucht wird, ein bestimmtes Bild zu erzeugen.“
Dazu jetzt wieder die Frankfurter Bürgeraktion für den Flughafenausbau:
Soweit die Presseerklärung (!) des UNH-Geschäftsführers. Herr Gall hätte sich seine Krokodilstränen ersparen können, wenn er die Erläuterung des UNH rechtzeitig gelesen hätte. Aber Polemik ist halt einfacher als sachliche Auseinandersetzung. Was man auch an der Pressemeldung der hessischen Landtagsfraktion der Grünen festmachen kann, die sich „höchst irritiert“ darüber zeigt, dass nur ein einziger Anbieter für die Studie übrig geblieben sein soll. Und so fahren die Grünen ein gewaltiges Geschütz auf: „… Die Menschen rund um den Flughafen dürfen nicht auch nur den Anschein eines Eindrucks erhalten, dass bei der Vergabe der Studie getrickst wird. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht, alle Karten offen auf den Tisch zu legen“, erklärte der flughafenpolitische Sprecher der Grünen, Frank Kaufmann.
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Ganz allgemein nehmen die Frankfurter Ausbaubefürworter für sich in Anspruch:
Die Bürgeraktion PRO Flughafen hat durchaus Verständnis für die Sorgen und Nöte der Kommunalpolitiker und wirkt seit über zehn Jahren in den entsprechenden Gremien (RDF und FFR) aktiv mit, um Lösungen zu finden, die sowohl für die Bürger als auch für den Flughafenbetreiber akzeptabel sein sollen. Die Akzeptanz des Frankfurter Flughafens – und auch dessen Ausbau – ist in unserer Bevölkerung sehr hoch, wie alle Umfragen zeigen. Auch die Parteien, die sich ausdrücklich für den Flughafen einsetzen (CDU, SPD, FDP), erhielten in allen letzten hessischen Landtagswahlen zusammengenommen den weitaus größten Zuspruch und stellen im Landtag eine große Mehrheit. Welche Wünsche eine Bevölkerung hat und welche Risiken (noch) tragbar sind oder eben auch nicht, entscheiden die Wähler immer wieder neu.
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Wenn dem wirklich so wäre, dann wären ja Flörsheim für den Ausbau des Flughafens und den Bau seiner Umgehungsstraßen, Baden-Württemberg und seine Landeshauptstadt für „Stuttgart 21“ und Deutschland (zumindest bis vor kurzem) für die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken.
Womit nicht bestritten werden soll, dass es im Lande eine Mehrheit für den Ausbau des Flughafens gibt – je weiter weg, desto größer.
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