Maßnahmen gegen „Flughafen-Parker auf Schotterfläche“

Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr: Nur SPD stimmt gegen Bebauungsplanänderung

Der Stein des Anstoßes: Der Flughafenparkplatz samt 24-Stunden-Automat hat Bürgermeister Schindling zufolge schon etliche Beschwerden der umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner heraufbeschworen.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr am Dienstag, 1. Oktober, stand unter anderem ein zunächst sehr nüchtern und technisch anmutender Antrag auf der Agenda: Hierbei bittet der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung um den Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. N100.2 "Vordere Voltastraße, 2. Änderung" im vereinfachten Verfahren.

In der schriftlichen Antragsbegründung führt der Magistrat aus, dass sich im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. N100 „Vordere Voltastraße“ herausgestellt habe, dass zur "Sicherung der Planungsziele eine Anpassung der Festsetzungen im nordöstlichen Teilbereich des Bebauungsplangebietes erforderlich" sei.

Das aktuell als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzte Areal weise eine "wichtige Gelenk- und Schnittstellenfunktion" auf. Sowohl im Hinblick auf die städtebauliche Gestalt als auch auf die Nutzungsart nehme dieser Teilbereich eine Vermittlerrolle zwischen der nördlich und östlich des Änderungsbereichs gelegenen Sondergebietsnutzung Nahversorgungszentrum, der westlich angrenzenden Wohnnutzung sowie der südlich angrenzenden Mischgebietsnutzung ein. "Die Qualität des städtebaulichen Erscheinungsbildes und die Funktionalität des Quartiers werden maßgeblich durch diesen Bereich geprägt", so der Magistrat. So sei es ein Ziel des Bebauungsplans gewesen, durch das eingeschränkte Gewerbegebiet einen "repräsentativen Eingangspunkt in das neue Quartier zu bilden und gleichzeitig ein verträgliches Miteinander der vielschichtigen Nutzungen in enger räumlicher Abhängigkeit zu ermöglichen".

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Bebauungsplans sollen nun die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich geändert werden. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. N100 „Vordere Voltastraße“ bleiben dabei von dieser 2. Änderung unberührt und gelten unverändert fort.

Was steckt konkret hinter dem Antrag?

So weit, so abstrakt. Dr. Marek Meyer (SPD) bekundete in der Ausschusssitzung Interesse am konkreten Planungsziel, das hinter diesem Antrag steckt: Was soll im Geltungsbereich nach den Vorstellungen des Magistrats in Zukunft entstehen, und warum erfordert dies jene Änderung des Bebauungsplans?

"Das Ziel ist, dass ein mit einem Wohngebiet verträgliches Gewerbe dort angesiedelt werden soll", stellte Bürgermeister Klaus Schindling fest. Das könnten Büros sein, ein Fitnessstudio, ein Bäcker, Metzger oder eine Drogerie, um nur einige Beispiele zu nennen.

All das sind Gewerbearten, die einst gemeinsam mit dem Bauvorhabenträger Kleespies für dieses Areal definiert worden waren. Nach einem Wechsel der Bauvorhabenträgerschaft in diesem Gebiet hatte nun der Kleespies-Nachfolger dort, entgegen der ursprünglichen Planungen, einen Flughafenparkplatz errichtet. Dies habe Schindling zufolge dazu geführt, dass eine stattliche Anzahl an Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern des Hugo-Hoffmann-Rings bei der Stadt eingegangen sind: Die Anwohnerschaft ist verärgert über das große Verkehrsaufkommen, dass der Parkplatz verursacht.

Verschärft wurde der Ärger dann noch zusätzlich durch die Errichtung eines rund um die Uhr nutzbaren Automaten mit "halbseidenen Dingen", so der Bürgermeister, wie beispielsweise "besonders scharfen Mutproben-Chips". Ein Blick auf den kunterbunten Automaten offenbart, dass dort neben diesen Kartoffelchips für stattliche 4 Euro pro (kleiner) Tüte auch Kinder-Schokolade, Puffreis-Schokolade in Marihuana-Optik, E-Zigaretten, Kondome, Zigarettenpapier und ein Sammelsurium mehr oder weniger exotischer Softdrinks angeboten wird.

Gespräche mit den Betreibern blieben fruchtlos, statt dessen wurde noch das Ordnungsamt aktiv wegen des unerlaubten Aufstellens von Werbeschildern.

Letztendlich wurde hier eine nicht bedachte Lücke im ursprünglichen Bebauungsplan ausgenutzt, um dort eine Art von Gewerbe zu eröffnen, das sich in einem reinen Wohngebiet nicht ganz so gut macht. Schindling stellte klar, dass dem Bebauungsplan in seiner aktuellen Form zufolge der Bauvorhabenträger sehr frei sei, welche Art von Gewerbe er dort ansiedeln möchte, und man habe seitens der Stadt keine rechtliche Handhabe, dafür sorgen zu können, "dass die Menschen sich dort besser fühlen".

Der Magistrat ist nun der Ansicht, sich in dieser Angelegenheit als "Anwalt der Bürgerinnen und Bürger, die das nicht wollen" betätigen zu müssen und hat deshalb die nötigen Schritte eingeleitet, um hier klarere Festsetzungen zu treffen und die Nutzung des Geltungsbereichs als Flughafenparkplatz untersagen zu können. Die neue Regelung soll Verhältnisse schaffen, die in Bezug auf die aktuelle Nutzung ganz klar definieren, dass damit bald Schluss sein wird und dort endlich ein Gebäude entsteht, das die ursprünglich angedachten Gewerbearten beherbergt.

Ein zusätzlicher SPD-Antrag von Dr. Marek Meyer, demzufolge der Antrag noch weiter im Ausschuss verbleiben soll, damit zunächst noch weitere Gespräche mit dem Eigentümer stattfinden können, wurde mehrheitlich abgelehnt, bei Gegenstimmen der Koalitionsparteien CDU, FDP und FW und Enthaltung der Grünen.

Der Antrag des Magistrats erhielt schließlich die mehrheitliche Zustimmung des Ausschusses durch die Stimmen der Koalition und der Grünen, die Sozialdemokraten votierten dagegen.

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