Leserbrief Zum Bebauungsplan N 116 / Friedhof

Bezugnehmend auf die Leserbriefe betreffend den Erhalt der Grünflächen „N 116“, wie dem Gelände um den Friedhof, und dem „Nein“ zu weiteren Rechenzentren auf diesem Gelände hier meine Stellungnahme:

Eine Umwandlung des Naherholungsgebietes „N 116“ in ein Baugebiet ist aus den bekannten und genannten Gründen mehr als sträflich. Entsprechende Eingaben wurden bereits gemacht.

Was mich allerdings sehr verwundert, ist, dass von den hiesigen Kirchen betreffend der dann entstehenden Ruhestörung des Friedhofes keine Stellungahme in der örtlichen Zeitung zu lesen ist. Letztlich sollte den Würdeträgern, wie auch unserem Bürgermeister mit Gefolge, die Würde und letzte Ruhestätte der Verstorbenen unantastbar sein. Im Klartext „Ruhe“…, die durch den Bau und das Betreiben solcher Zentren mehr als gestört wird.

Im Grundgesetz, Artikel I heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, ob lebend oder tot, bleibt unerwähnt. Zahlt somit die Würde eines Verstorbenen, der auf dem Friedhof seine letzte Ruhestätte gefunden hat, nicht mehr? Hat man mittlerweile alles, was Generationen vor uns mehr als heilig war, nur des Geldes wegen vergessen? Wo bleibt die Achtung des/der Verstorbenen, der trauernden Angehörigen, wie der Trauergäste, wenn Bau- und Verkehrslärm Trauerfeiern, Beisetzungen bzw. Beerdigungen mehr als stören, Worte der Geistlichen, der Bestatter und entsprechende Musik, wie das Läuten der Totenglocke, im Baulärm kreischender Baugeräte und Verkehrslärm untergehen? Der Friedhof, wie das Wort schon sagt, ein Ort des Friedens und Gedenkens, ein Ort der Ruhe, der unter anderem auch von vielen Tierarten als Lebensraum genutzt wird, wird zerstört und mehr als missachtet.

Hier stellt sich die Frage, warum einst der Friedhof nicht auf zur Kirche gehörendem Gelände errichtet wurde, also im Stadtkern, sondern in seinerzeit erheblicher Entfernung. Hattersheim sollte wachsen, der Friedhof aber als besonderer Ort nicht dem Lärm einer sich vergrößernden Gemeinde ausgesetzt sein.

Dies ist ein weiterer Grund zur Erhaltung des Geländes „N 116“, oder spricht der Bürgermeister mit gespaltener Zunge, wie einst Indianer zu sagen pflegten. Hier brauche ich nur an den Volkstrauertag zu denken, wo würdevoll der Kriegstoten gedacht und in feierlichem Gedenken ein Kranz ans Grabmal des unbekannten Soldaten gelegt wurde.

Letztlich möchte auch ein Bürgermeister, wie die Obrigkeit, ein entsprechend ruhiges Plätzchen haben, fernab von Rechenzentren und Verkehrslärm. Darüber sollte mal nachgedacht werden.

Irmgard Brümmer, Hattersheim

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