Leserbrief Wahlplakatierung: Regeln sollten für alle gleichermaßen gelten

Es gibt Regeln, die sich die Stadt Hattersheim selbst für den Wahlkampf auferlegt hat. Dazu gehört unter anderem, dass frühestens sechs Wochen vor einer Wahl plakatiert werden darf. Ebenso werden die zulässigen Standorte vom städtischen Ordnungsamt vorgegeben.

Da jedoch seit Jahren eine regelrechte Plakatschlacht tobt, wurde diese Regelung inzwischen um einen klarstellenden Zusatz ergänzt. Darin heißt es ausdrücklich, dass – sofern für die Kommunalwahl an anderen Stellen plakatiert wird – Plakatwerbung unter anderem nicht gestattet ist an Lichtsignalanlagen, an Pfosten von Verkehrszeichen, in Kreisverkehren, im Fünf-Meter-Bereich von Straßenkreuzungen, auf Geh- und Radwegen (sofern keine Restbreite von 1,5 Metern verbleibt), im Bereich von Fußgängerüberwegen, an Bäumen sowie an Brücken über Verkehrswegen.

Als Vorstandsmitglied der Hattersheimer Grünen habe ich unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ausdrücklich auf diese Regeln hingewiesen.

Umso erstaunter war ich, als mir bereits am Freitagmorgen auf dem Weg zur Arbeit an nahezu jedem verfügbaren Mast entlang der Mainzer Landstraße ein CDU-Kandidat entgegenlächelte. Auch der Hessendamm war zu diesem Zeitpunkt bereits mit CDU-Plakaten bestückt.

Mich ärgert dabei nicht nur, dass die in Hattersheim regierende CDU – die auch Verantwortung für die Regeln des Wahlkampfs trägt – offensichtlich drei Tage zu früh mit dem Plakatieren begonnen hat. Vor allem ist dieses Vorgehen gegenüber den politischen Mitbewerbern unfair, da deren Möglichkeiten dadurch eingeschränkt werden.

Liebe CDU: Regeln sollten für alle gleichermaßen gelten.

Und mein Appell richtet sich insbesondere an den Vorsitzenden der CDU, unseren Bürgermeister: Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich für einen fairen Umgang einzusetzen – nicht nur im Wahlkampf.

Friederike Schröder

Pressesprecherin

Vorstand Bündnis 90/Die Grünen Hattersheim



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