Bund und Länder beschließen neue Corona Regelungen


Einschränkungen für ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger

Zusätzlich zu den von der Hessischen Landesregierungen beschlossenen Regeln wurden vergangene Woche in der Bund- und Länderkonferenz neue Inhalte der Corona-Schutzverordnung erarbeitet, die seit dem 5. Dezember gelten.

Das Hessische Corona-Konzept hat drei Warnstufen, in denen die Zahl der Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den Kliniken der ausschlaggebende Punkt ist. Bei einem Hospitalisierungswert über 3 beginnt die erste Warnstufe mit einer flächendeckenden 2G-Regelung. Die zweite Warnstufe beginnt ab einem Wert von 6 und besagt die 2G-plus Regelung und bei der dritten Stufe ab einem Wert von 9 gelten weitere individuelle Kontaktbeschränkungen. Aktuell befindet sich Hessen in der Warnstufe 1, da die Hospitalisierungsinzidenz am 6. Dezember bei 3,67 lag.

Zusätzlich zu diesem Konzept haben Bund und Länder Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte beschlossen. Seit 5. Dezember dürfen sich maximal zwei Hausstände im öffentlichen Raum treffen. Für private Treffen wird diese Beschränkung empfohlen, gleichzeitig empfiehlt die Regierung allen, also auch geimpften und genesenen Personen, sich vor einem Treffen testen zu lassen.

Bei Treffen im Innenbereich ab 11 bis 100 Personen gelten die gleichen Regeln wie für Kulturstätten und Veranstaltungen: Teilnahme nur, wenn ein 2G-Nachweis vorgelegt werden kann und die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Ab 101 Menschen gilt 2G-plus sowie ebenfalls ein Abstands- und Hygienekonzept. Veranstaltungen ab 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern können nur mit Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes durchgeführt werden. Im Außenbereich gelten bis 10 Personen ebenfalls keine Einschränkungen, ab 11 bis 100 Personen wird ein Abstands- und Hygienekonzept erforderlich. Ab 101 Menschen gilt die 2G-Regelung sowie die Einhaltung von Abstand und Hygieneregelungen. Ab 3.001 Menschen ist eine Genehmigung erforderlich und die Kapazität wird auf ein Viertel beschränkt.

Im Einzelhandel gilt ab sofort auch die 2G-Regelung, davon ausgenommen sind Geschäfte für die Grundversorgung wie der Lebensmittelhandel, Apotheken und Drogerien. Die Maskenpflicht bleibt für alle Geschäfte bestehen.


In der Gastronomie, bei Sportveranstaltungen oder Kulturangeboten wie Kino, Theater und Konzerten, wird ebenfalls ein 2G-Nachweis und ein Abstands- und Hygienekonzept gefordert. Die Option 2G-plus ist den Betreibern von Gastronomie, Kinos, Theatern oder Diskotheken nicht mehr gestattet.

Von dieser 2G-Regelung ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die ein vollständiges Testheft vorweisen und damit die Negativtestung nachweisen können. Dieses Angebot soll auslaufen, sobald es ein umfangreiches Impfangebot für diese Altersgruppe gibt. Geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler können sich ab sofort einmal pro Woche testen lassen.

Bürgermeister Klaus Schindling ruft weiter zu Solidarität auf: „Lassen Sie uns durchhalten und weiterhin besonnen und verantwortungsvoll bleiben in dieser anhaltenden Corona-Pandemie. Ich bin mir darüber im Klaren, dass viele Bürgerinnen und Bürger mit den immer wieder neuen Einschränkungen nicht mehr einverstanden sind. Jedoch sollten wir gerade jetzt wieder unsere Kontakte einschränken, unser Umfeld durch regelmäßige Corona-Selbsttests schützen und natürlich das Angebot der Covid-19 Erst- oder Zweitimpfungen bzw. der Booster-Impfungen wahrnehmen. Wenn wir alle zusammenhalten und jeder Verantwortung übernimmt, werden wir auch diese vierte Corona-Welle überstehen.“

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung sowie die dazugehörigen Auslegungshinweise sind auf der städtischen Website www.hattersheim.de unter dem Navigationspunkt „Infos zum Coronavirus“ abrufbar.

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