Drohende Wohnungslosigkeit Carlo Graf vom Hartz-IV-Café fordert Hilfe für gekündigte Mietparteien

Das Mietshaus in der Schützenstraße 3: Seit 1968 ist die dortige Fläche als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Das Mietshaus in der Schützenstraße 3: Seit 1968 ist die dortige Fläche als Gewerbegebiet ausgewiesen.

Carlo Graf vom Hartz-IV-Café fordert Hilfe für gekündigte Mietparteien

Vier Mietparteien in der Schützenstraße 3 erhielten Ende des vergangenen Jahres eine böse Überraschung: Ihre Mietverhältnisse wurden zum 31. März beziehungsweise 31. Mai 2020 gekündigt. Begründet werden die Kündigungen mit zwei Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zur dortigen Bebauung: Der erste Beschluss wurde rechtskräftig am 26. April 1968. Damals wurde das betroffene Gebiet als Gewerbegebiet ausgewiesen. "Wiederholt wurde dieser Beschluss am 12. Juli 2013", so Carlo Graf, der im Hartz-IV-Café im Hattersheimer Haus Sankt Martin für Wohnungslose in der Frankfurter Straße 43 tätig ist, ebenso im DGB Kreisverband Hochtaunus/Main-Taunus. Der Unterstützer der Wählergemeinschaft Die Linke im Kreis bietet den gekündigten Mieterinnen und Mietern Hilfestellungen an und hatte am vergangenen Samstag zu einem Termin geladen, bei dem auf diese Problematik aufmerksam gemacht werden sollte.

"Seit 50 Jahren gibt es die Rechtslage, dass da niemand wohnen darf", stellt Graf nicht ohne Erstaunen fest, "und seit 50 Jahren ist es so, dass immer wieder neue Mieter ein- und ausziehen und dort leben." Einer der jetzt gekündigten Mieter wohnt seit 16 Jahren in der Schützenstraße 3. Ein anderer hatte sich erst im Jahre 2018 dort angemeldet. "Da gab es keinen Hinweis von irgendeiner Illegalität", stellt Graf fest. Entsprechend aus dem heiteren Himmel gefallen sind die Mieterinnen und Mieter, die nun binnen weniger Monate eine neue Bleibe finden müssen, ohne sich selbst irgendeines persönlichen Fehlverhaltens schuldig gemacht zu haben.

Carlo Graf appelliert nun an die Stadt Hattersheim, für diese Fälle akzeptable Lösungen zu finden, damit die Familien nicht in Notunterkünften landen. Dafür hat er unter anderem 20 Wohnungen im Wohnquartier "An der Ölmühle" im Blick, für die die Stadt über Belegungsrechte verfügt. Graf zufolge seien diese Wohnungen Mitte 2020 bezugsfertig. Die von der Obdachlosigkeit bedrohten Mieterinnen und Mieter solle man bei der Wohnungsvergabe priorisieren, so Graf. "Und wenn die nicht reichen: Es gibt eine große Anzahl von Mietwohnungen im Ölmühlengebiet. Es stünde dem nichts im Wege, weitere Belegungsrechte zu erwerben", fordert der Hartz-IV-Café-Initiator.

Dann gebe es ein weiteres neues Wohnquartier in der Untertorstraße, dessen Bau im Frühjahr beginnen wird – aus Sicht von Graf eine weitere Reihe an potenziellen Wohnungen mit Belegungsrechten.

Graf verlangt den Aufschub der Entmietungen, bis der übergangslose Einzug in familiengerechte Wohnungen für alle gekündigten Mieter gewährleistet ist. "Das bedeutet, dass die Stadt sich bewegen muss und diese Möglichkeiten schafft", fordert Graf.

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