Europawahl 2024 am 9. Juni

Auch Jugendliche ab 16 Jahren dürfen wählen – Briefwahl ab dem ┐29. April möglich

Vom 6. bis 9. Juni findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, 9. Juni. „Bei der Europawahl dürfen in Deutschland erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen“, darauf macht Wahlleiter und Erster Beigeordneter Franz Jirasek aufmerksam. Die Mehrheit der EU-Abgeordneten hatte im Mai 2022 in einer Entschließung zum Wahlsystem beschlossen, das Wahlalter in ganz Europa auf 16 Jahre zu senken. Der Bundestag hatte dann am 10. November 2022 einen dazu von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Europawahlgesetzes beschlossen. Damit gibt es voraussichtlich 1,4 Millionen zusätzliche junge Wahlberechtigte.

Herkunftsstaat oder Wohnsitz-Gemeinde?

Jirasek erinnert noch einmal alle Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, dass sie entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland ihre Stimme abgeben können: „Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen.“ Die Eintragung in das Wählerverzeichnis kann man bis spätestens Sonntag, 19. Mai, im Rathaus des Wohnorts beantragen. Das Formular und ein Merkblatt findet man unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder im Bürgerservice der Gemeinde.

Briefwahl ab 29. April

Bereits ab Montag, 29. April, können die Bürgerinnen und Bürger per Briefwahl ihre Stimme abgeben, informiert der Wahlleiter. Das ist im Bürgerservice auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Ab dem 6. Mai geht das dann regulär wieder in Saal 1 zu den normalen Öffnungszeiten der Verwaltung (montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und donnerstags in der Zeit von 16 bis 18 Uhr). Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 19. Mai zugestellt.

Möglich ist es auch, die Briefwahlunterlagen und ihre Zusendung online zu beantragen. Der Antrag ist auf der Webseite der Gemeinde Kriftel zu finden. Briefwähler können aber auch eine formlose E-Mail an das Wahlbüro unter wahlen[at]kriftel[dot]de oder ein Fax an das Wahlamt senden (Telefon 06192/45514) unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum.

Infos gibt Sven Sander, Wahlamt, unter Telefon 06192/4004-54 oder wahlen[at]kriftel[dot]de.

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