Gastronomiebereich der Schwarzbachhallen wird saniert und erweitert

Ausschüsse votieren für grundlegende Sanierung der Küche des Restaurants einschließlich aller Nebenräume

Das Restaurant in den Anfang der Siebziger Jahre gebauten Schwarzbachhallen wurde seit etwa 50 Jahren nicht mehr im größeren Umfang renoviert. Nun sollen die Räumlichkeiten grundlegend saniert werden.

Dass der Gastronomiebereich in den Schwarzbachhallen grundlegend sanierungsbedürftig ist, ist längst keine Überraschung mehr. Die Schwarzbachhallen wurden zwischen 1971 und 1973 gebaut, und seit nun schon etwa 50 Jahren wird das dort im ersten Stock angesiedelte Restaurant ohne nennenswerte Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten unverändert betrieben.

Der Gemeindevorstand hatte im Februar in den Ausschüssen Bericht erstattet über die angedachte Sanierung sowie die Erweiterung der dortigen Küche sowie aller Nebenräume der Schwarzbachhalle. In der Küche waren bauliche Mängel diagnostiziert worden, wie zum Beispiel eine schadhafte Abdichtung des Bodens. Zeitgemäße Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien, wie ein rutschfester Boden oder ausreichende Umkleidemöglichkeiten, werden aktuell nicht eingehalten. Auch technische Anlagen und Einrichtungen - hier wären unter anderem exemplarisch die Kühlräume zu nennen - sind ebenfalls nicht mehr auf dem aktuellen Stand. "Die vorhandenen Lagerflächen, Sanitär- und

Sozialräume sind nicht in ausreichender Größe dimensioniert und müssen erweitert werden", hieß es zudem in der damaligen Mitteilung des Gemeindevorstands.

In einem nächsten Schritt hat die Verwaltung das ortsansässige Planungsbüro Profil Gastronomie Planung + Innovation GmbH eingebunden und mit der Ausarbeitung eines Honorarangebotes für die Planung der gastronomischen Einrichtungen und der erforderlichen baulichen Maßnahmen beauftragt. Diverse Begehungen der Räumlichkeiten fanden statt, und dabei hat sich herauskristallisiert, dass auch umfangreiche bauliche Änderungen notwendig sind, die weitere Architektenleistungen notwendig machen. Neben der konkreten Erfassung der baulichen Maßnahmen durch einen Architekten, für die die Einreichung eines Bauantrags erforderlich sein wird, hält man die frühzeitige Einbindung der Küchenplanung für ratsam. Vorschläge hierfür hat ebenfalls das Planungsbüro Profil herausgearbeitet, die Wahl fiel schließlich auf die Planungsgesellschaft Jacobs mbH aus Königsstein.

Nach gemeinsamen Begehungen vor Ort und Gesprächen mit dem ehemaligen Pächter haben Planungsgesellschaft und Planungsbüro Profil den finanziellen Rahmen der gesamten Sanierungsarbeiten geschätzt. Berücksichtigung fanden dabei die Sanierungen von Küche, Nebenräumen, Kühlbereichen, Ausschankbereichen in beiden Hallen, der Lüftung sowie Teilflächen der Dachhaut sowie die Teilumnutzung der vorhandenen Wohnung für die Sozialräume für das Restaurantpersonal.

Die gemeinsame Sitzung des Planungsausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses am vergangenen Montagabend wurde mit einer Ortsbegehung der besagten Räumlichkeiten mit Schwerpunkt auf den Küchen- und Gastronomiebereich eingeläutet, an der die Ausschussmitglieder allesamt teilnahmen.

Im Anschluss daran wurden die Ausschusssitzungen in der Kleinen Schwarzbachhalle fortgesetzt, und dabei fand natürlich zunächst der neue Beschlussvorschlag des Gemeindevorstands in dieser Sache Berücksichtigung.

Demnach wird die Gemeindevertretung gebeten, den geschätzten baulichen und technischen Kostenrahmen für die Sanierung und Erweiterung des Gastronomiebereichs der Schwarzbachhallen einschließlich aller Nebenräume zur Kenntnis zu nehmen: dieser soll Stand jetzt 900.735 Euro betragen. Zudem beläuft sich das Honorarangebot der Planungsgesellschaft Jacobs für Leistungen als Generalplaner auf weitere 333.265,94 Euro. Dieses Angebot beinhaltet auch die Planungsleistungen für die komplette Küchen. Beschließen soll die Gemeindevertretung eine stufenweise Beauftragung der Planungsgesellschaft Jacobs mbH für die Leistungen als Generalplaner, zunächst erst einmal von der Grundlagenermittlung bis zum Entwurf für 83.159,68 Euro. Davon verspricht man sich eine "belastbare Entscheidungsgrundlage für die Art und Weise der Fortsetzung des Projektes Sanierung und Erweiterung", heißt es im Beschlussvorschlag.

Zudem soll dem Planungsbüro Profil der Auftrag für die fachliche Unterstützung bei der Auswahl des neuen Pächters in Höhe von 20.400 Euro erteilt werden. So will man in der Lage sein, möglichst frühzeitig die Bedürfnisse des nächsten Pächters oder der neuen Pächterin bei der Ausstattung der Kücheneinrichtung berücksichtigen zu können.

Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich somit auf rund etwa 1.235.000 Euro.

Detaillierte und zielstrebige Pächterauswahl

Die künftig im Gastronomiebereich der Schwarzbachhallen zur erzielende Pachthöhe ist von vielen Einflussfaktoren und Grundannahmen abhängig. Darauf weist der Gemeindevorstand in den Erläuterungen zu seiner Beschlussvorlage hin.

Derzeit sind im Kostenrahmen keine Kosten für eine Umgestaltung der Gasträume enthalten. Deshalb wird die künftige Höhe des Pachtzinses auch von der Höhe des finanziellen Einsatzes des Pächters oder der Pächterin in den Gastraum abhängen, den dieser investieren muss, um die Räumlichkeiten nach seinem gastronomischen Konzept umzugestalten.

Auch betriebswirtschaftliche Analysen spielen bei der Festlegung eines angemessenen Pachtzinses eine maßgebliche Rolle. Üblicherweise ist die Höhe des Pachtzinses auch vom geschätzten Erlös des gastronomischen Betriebs abhängig. In die Berechnung des Erlöses fließen beispielsweise die Gästezahlen, die Anzahl der verkauften Gerichte, Personalkosten sowie Materialbeschaffungskosten ein. "Dabei ist verständlich, dass je enger der Zusammenhang zwischen angenommenem Erlös und der Höhe des Pachtzinses ist, auch das wirtschaftliche Risiko für den Pächter ansteigt. Hier gilt es für beide Seiten angemessene Annahmen zu treffen", beschreibt der Gemeindevorstand die angestrebte Herangehensweise.

Auch die Laufzeit des Pachtvertrages wirkt sich auf den Pachtpreis aus. Längere Laufzeiten geben eine höhere Sicherheit für den Pachtenden; vor allem dann, wenn er in den Gastraum mit eigenen finanziellen Mitteln investiert. Auch hier wurde bislang noch keine Mindestlaufzeit des Pachtvertrages festgelegt.

Der Gemeindevorstand schlägt vor, das Dienstleistungsangebot des in diesen Fragen erfahrenen Planungsbüros Profil in Anspruch zu nehmen. "Gerade in der jetzigen schwierigen wirtschaftlichen Situation der Gastro-Branche wird es als sehr wichtig erachtet entsprechende fachliche Unterstützung zu erhalten. So wird auch zu prüfen sein, ob es sich anbietet eine Brauerei als Pächterin zu wählen oder ob ein Pachtvertrag unmittelbar mit einer Gastronomin/einem Gastronomen abgeschlossen wird", so der Gemeindevorstand in der Beschlussvorlage.

Breite Zustimmung

Beide Ausschüsse sprachen eine mehrheitliche Empfehlung für die Bewilligung der Beschlussvorlage aus. Nach einer vertiefenden Planung in Zusammenarbeit mit der Planungsgesellschaft und dem Planungsbüro will man dann zur nächsten Sitzungsrunde im Juli den hiesigen Parlamentarierinnen und Parlamentariern eine neue Entscheidungsgrundlage vorlegen.

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