Aus den Ausschüssen Kommunale Wärmeplanung muss bis 2028 erstellt werden

Der Erste Beigeordnete Franz Jirasek informierte jetzt in der laufenden Ausschussrunde über den neuesten Stand in Sachen „kommunale Wärmeplanung“. Schon in der Sitzungsrunde im Oktober war diese Thema gewesen.

Für Kommunen in der Größe der Gemeinde Kriftel, also ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, sei nach der derzeitigen Rechtslage bis spätestens 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

Die Gemeinde habe noch in diesem Jahr einen Förderantrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bei der das Förderprogramm betreuenden Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt, da bis 31. Dezember 2023 ein erhöhter Fördersatz in Höhe von 90 Prozent zu erwarten sei.

Die Dauer der Antragsbearbeitung beträgt aktuell circa neun Monate, sodass mit einem Projektstart frühestens am 1. Oktober 2024 gerechnet werden könne. Förderzeitraum ist in der Regel ein Jahr. Das Vorhaben ist bereits im Haushalt 2024 enthalten.

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