Leinenpflicht in der Feldgemarkung?

Mehr Rücksichtnahme auf Landwirtschaft gefordert / Kampf gegen Schottergärten durch Aufklärung

Die Sitzung der Gemeindevertretung am Abend des 4. November: Der ausführlichste Tagesordnungspunkt war die Haushaltsrede von Bürgermeister Christian Seitz. Parlamentarische Debatten wurden jedoch zu anderen Themen geführt.

Im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, 4. November stand zwar die Haushaltsrede von Bürgermeister Christian Seitz (wir berichteten), teils hitzig diskutiert wurden jedoch andere Themen an diesem Abend in der Kleinen Schwarzbachhalle, die pandemiebedingt immer noch als Schauplatz für die Zusammenkünfte des Krifteler Parlaments herhalten muss.

Konfliktmanagement in derFeldgemarkung

Schon seit Jahren, aber insbesondere seit Pandemiebeginn hat sich gezeigt, dass Läusgrund und Hochfeld beliebte Ziele für Spaziergänger, Radfahrer, Hundebesitzer, Jogger und Walker sind. "Dass es bei so viel Nutzung auch zu unerfreulichen Begegnungen kommt, ist klar", stellte Joachim Sittig (CDU), der neue Vorsitzende des Planungausschusses, in seinem Bericht über die dortigen Beratungen zu diesem Thema fest. Dies stelle für die hiesigen Landwirte eine zunehmende Herausforderung dar, denn "das Feld ist deren Arbeitsplatz", führte Sittig weiter aus. Bei den Straßen und Wegen dort handele es sich vorrangig um Wirtschaftswege, auf denen auch große Land- und Erntemaschinen unterwegs sind. Diese Wege wurden ursprünglich von eben jenen Landwirten angelegt beziehungsweise auch bezahlt.

Vor diesem Hintergrund hatte die FDP-Fraktion einen Antrag eingereicht, demzufolge geprüft werden soll, ob man in der hiesigen Feldgemarkung die Aktion „Rücksicht macht Wege breit“ des Regionalbauernverbandes Wetterau/Frankfurt a. M. e.V. umsetzen möchte. Zudem sollen nach Ansicht der Liberalen die bereits bestehenden Hinweisschilder mit Verhaltensregeln wieder in einen ordentlichen Zustand versetzt werden, beispielsweise durch gezieltes Freischneiden oder das Ersetzen ausgeblichener Schilder. Dadurch soll die Bevölkerung wieder für mehr gegenseitige Rücksichtnahme und den dortigen Vorrang der Landwirte sensibilisiert werden.

Die CDU-Fraktion reagierte auf den Antrag der FDP mit einem Ergänzungswunsch: Der Gemeindevorstand soll demnach zusätzlich auch die Einführung einer Leinenpflicht im Hochfeld prüfen. Nach Ansicht der Christdemokraten stellen freilaufende Hunde in der Feldgemarkung aus mehreren Gründen ein Problem dar: Aufgrund ihres Jagdtriebs können sie Wildtiere aufscheuchen und verfolgen. Zudem werden auf den Feldern im Läusgrund und auf dem Hochfeld Lebensmittel produziert. "Und niemand von uns möchte doch Erdbeeren oder andere Lebensmittel verspeisen, die mit Hundeausscheidungen verschmutzt sind", stellte Sittig fest. Auch zu bedrohlichen Situationen mit Artgenossen oder auch Fußgängern könne es mit freilaufenden Hunden immer wieder kommen. Die Mitglieder des Planungsausschusses votierten einstimmig für den FDP-Antrag, ergänzt durch die Prüfung der von der CDU geforderten Leinenpflicht für Hunde.

Landwirt Berthold Heil (FDP) zeigte sich sehr erfreut über die breite Unterstützung des Antrags seiner Fraktion.

Einen kritischeren Ton schlug Raimund Dillmann (Bündnis 90/Die Grünen) an. Zwar stimme er dem Antrag auch zu, jedoch wertet er den Antrag als "ein kleines bisschen einseitig für die Krifteler Landwirte". Zwar habe er Verständnis für deren Wünsche und Bedürfnisse, aber auch Kritik über dort geradezu "herumbretternde Traktoren" seien ihm schon zu Ohren gekommen, die Fußgänger zuweilen dazu zwingen, überhastet zur Seite springen zu müssen. Zudem wünscht sich Dillmann, dass zum geforderten Mehr an Dialog zwischen Landwirten und Bevölkerung auch das Thema Pflanzenschutz zählen würde, denn viele Menschen sehen hierbei vor allem den Einsatz von chemischen Verfahren mit großer Skepsis.

Dr. Daniel Fries (CDU) hingegen kann sich kaum vorstellen, dass die Krifteler Landwirte "mutwillig einen umfahren wollen". Als wahrscheinlicher erachtet er das Szenario, dass "Radfahrer oder Fußgänger partout einfach nicht Platz machen".

Zudem betonte Dr. Fries, dass man nichts gegen Hunde habe, aber Hundekot nun mal an Orten, an denen Lebensmittel produziert werden, nichts zu suchen hat. Auch ein mögliches Reißen von Wildtieren sieht der Christdemokrat als Problem: "Das steckt in den Hunden nun mal drin." Deswegen will seine Fraktion diesbezüglich eine Prüfung der gesetzlichen Möglichkeiten anstoßen, um das Konfliktpotenzial an diesen Orten zu senken. Einen Leinenzwang für ganz Kriftel hält der stellvertretende CDU-Vorsitzende indes kaum für möglich, und das wolle man seitens der Union auch nicht erwirken. "Aber in diesem sensiblen Bereich sollte das geregelt sein", so Fries abschließend.

Letztendlich unterstützten die Gemeindevertreter einstimmig den Prüfantrag der FDP, ergänzt um das von der CDU geforderte Thema Leinenpflicht.

Mehr Information statt Satzungserlass

Bezüglich des Antrags der SPD zum Erlass einer Vorgartensatzung in Kriftel zeigte sich Dr. Daniel Fries weniger offen für eine verpflichtende Regelung: Man müsse nicht alles regeln, was man regeln kann.

Bereits zur letzten Sitzungsrunde Mitte September präsentierten die Sozialdemokraten einen entsprechenden Antrag und verwiesen darauf, dass andere Kommunen schon längst die Zeichen der Zeit erkannt hätten, wie zum Beispiel die Landeshauptstadt Wiesbaden, die ihre Vorgartensatzung bereits im Jahre 1979 erlassen hat, und auch Kriftel würde eine solche Satzung nach Ansicht von Dorothea Barth "sicher auch gut zu Gesicht stehen". Zwar gebe es in der Gemeinde schon viele liebevoll gestaltete Vorgärten, aber die Schaffung einer Vorgartensatzung würde womöglich auch weiteren Bürgerinnen und Bürgern Anreize liefern, um auf ihrem Grundstück in dieser Richtung ebenfalls stärker und umweltverträglicher tätig zu werden - so zumindest die Hoffnung der SPD-Fraktionsvorsitzenden.

Direkt ablehnen wollte die CDU-Fraktion den SPD-Antrag vor knapp zwei Monaten zwar nicht, aber man sah zumindest noch weiteren Redebedarf. Somit wurde der Antrag zunächst in den Planungsausschuss überwiesen.

Der Ausschussvorsitzende Joachim Sittig konnte den Gemeindevertreterinnen und -vertretern berichten, dass sich die Krifteler Fraktionen in einer Sache grundsätzlich einig sind: "Schottergärten wollen wir alle nicht". Im Rahmen der Beratungen wurde jedoch deutlich, dass es keine klare gesetzliche Definition eines "Schottergartens" gibt zudem die hessische Bauordnung bereits entsprechende Regelungen vorsieht. Nicht bebaute Flächen von bebauten Grundstücken seien demnach "wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen", so Sittig. Und bei Verstößen wird ein Bußgeld fällig. Zudem habe der Gemeindevorstand auch Regelungsmöglichkeiten im Rahmen von Bebauungsplänen.

Daher bestand im Ausschuss mehrheitlich die Auffassung, anstelle des Erlasses einer Satzung die hiesigen Grundstückseigentümer lieber intensiver auf ihre bereits bestehenden Pflichten hinzuweisen und über alternative Möglichkeiten der Gartengestaltung zu informieren. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde von der CDU in diesem Zuge eingebracht.

Mit diesem Änderungsantrag waren die Krifteler Sozialdemokraten - und damit die Autoren des ursprünglichen Antrags - nicht einverstanden. Den Verweis auf die Regelungen in der hessischen Bauordnung hielt die Fraktionsvorsitzende Barth für nicht ausreichend, da auch Schottergärten als "wasserdurchlässig" durchgehen können, wenn nicht gerade eine wasserdichte Plane darunter liegt. Auch die Formulierung "wasserdurchlässige Begrünung" ziele nicht auf die Art der gärtnerischen Gestaltung ab, die den Krifteler Sozialdemokraten bei der Formulierung ihres Antrags vorschwebte. Es gehe der SPD auch nicht nur um eine Abschaffung von Schottergärten, sondern um eine umfassende Vorgartensatzung, in der verschiedene Dinge geregelt werden, so Barth. Und eine Satzung sei in diesen Punkten potenziell verbindlicher und präziser als die Vorgaben der hessischen Bauordnung.

So kam es, dass der Änderungsantrag der Christdemokraten mehrheitlich mit den Stimmen von CDU und FDP angenommen wurde, während die Grünen und die ursprünglich antragstellende SPD dagegen stimmten.

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