Behindertenfreundliches Bischofsheim?

Ich habe als Schwerbehinderter eine Parkausnahmegenehmigung, um noch am öffentlichen Leben teilhaben zu können. Hierauf parkte ich, um die „Germania“ zu erreichen, gegenüber der Feuerwehr auf einem freien Platz vor der Treppe zum Damm. Es war sichergestellt, niemanden zu behindern. Es erfolgte unerwartet ein Bußgeldbescheid. Nach Rücksprache mit der Behörde wurde dieser Bescheid zurückgenommen. Erledigt – dachte ich!

Doch dann kam die Behörde auf die Idee, dass ein ganz anderes Verschulden vorliegt: Einfahrt verboten – Anlieger frei. Ich hatte ja ein Anliegen. Doch die Behörde bestand nach fünfmaliger Rücksprache auf Zahlung. Den Rechtsweg zu beschreiten wäre für uns unerträglich. So ist die Behörde glücklich und ich zweifele an einem „Freundlichen Bischofsheim“.

Uwe von Bronewski 
Platanenstraße 32, Bischofsheim

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