Manche Pächter müssen etwas tun Kleingärten im Mainvorland sind nun per B-Plan legalisiert

Ein Idyll besonders im Frühling und Sommer sind die Kleingärten im Bischofsheimer Mainvorland. Aber eben in einem Retentionsraum gelegen, zudem in den Anfängen ohne behördliche Genehmigung entstanden und gewachsen. Die Kuh eines möglichen Endes der privaten Gärten ist durch den Bebauungsplan zwar vom Eis, allerdings werden manche Pächter Auflagen zu erfüllen haben.

Kleingärten im Mainvorland sind nun per B-Plan legalisiert

Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung über den Beschluss und das Inkrafttreten des Bebauungsplans ist der letzte Schritt zur Legalisierung der Kleingärten im Mainvorland getan, teilt die Gemeindeverwaltung Bischofsheim mit.

Zur Vorgeschichte: Die schon sehr lange bestehenden Kleingärten mit dazugehörigen Gartenlauben im Mainvorland galten bisher als illegal, da für sie nie eine Baugenehmigung eingeholt wurde. Die stillschweigende Duldung hatte ein Ende, weil das Vorland von Flüssen als Retentionsraum für Hochwasser eine immer wichtigere Rolle spielt.

Im Dezember 2011 stimmte die Gemeindevertretung dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu. Damit wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, mit der zuständigen Wasserschutzbehörde und zusätzlich mit der Unteren Naturschutzbehörde in Verhandlung zu treten, denn ein Teil der Fläche der Kleingärten liegt im Landschaftsschutzgebiet. „Mit der Bekanntmachung ist der Legalisierungsprozess jetzt abgeschlossen“, zeigt sich Bürgermeister Ingo Kalweit erfreut, dass für die Besitzer und Pächter der Kleingärten jetzt Rechtssicherheit herrscht.

Allerdings gibt es Auflagen, die – innerhalb der kommenden zwei Jahre – ein Handeln des Eigentümers und/oder Pächters erfordern. Dazu gehört, dass die bestehenden Gebäude, die mehr als 50 Kubikmeter umschließen, rückgebaut werden müssen. Bei neu angelegten Gärten darf lediglich ein sogenannter Überdachungsneubau ohne Außenwände aufgestellt werden, der nicht mehr als 15 Quadratmeter Bodenfläche einnimmt.

Für schon bestehende Gebäude bis 30 Kubikmeter gibt es keinen Handlungsbedarf. Für bestehende Gartenlauben, die 30 bis 50 Kubikmeter umschließen, muss bei der Kreisverwaltung Groß-Gerau ein nachträglicher Genehmigungsantrag gestellt werden. Ebenfalls Handlungsbedarf besteht bei Umfriedungsmauern und anderen Zaunfertigteilen, die bei Überschwemmung nicht vom Wasser durchflossen werden können. Sie müssen von den Grundstücken entfernt werden. Es dürfen nur wasserdurchlässige Einfriedungen errichtet werden.

Rückfragen bitte an die Bauverwaltung der Gemeinde Bischofsheim, Sabine Starck, Telefon: 06144/40422, oder E-Mail:

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