Stadtverordnete erinnerten an Opfer von Hanau / Einigung bezüglich der Satzung zur Unterbringung hilfsbedürftiger Menschen
mpk
Zu Beginn der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vor den anstehenden Kommunalwahlen erinnerte Stadtverordnetenvorsteher Georg Reuter am vergangenen Donnerstag an die rassistisch motivierten Morde von Hanau, die auf den Tag …
HATTERSHEIM (pb) - Ein Bewegungsmelder hat am Mittwochabend (4.3.) Einbrecher in der Staufenstraße verscheucht.
Ein Anwohner meldete der Polizei gegen 20.05 Uhr zwei männliche Personen auf dem Balkon eines Wohnhauses, die soeben die Terrassentür gewaltsam geöffnet hätten. Hierbei hatten die Täter den Bewegungsmelder ausgelöst, wodurch Anwohner auf die beiden mutmaßlichen Einbrecher aufmerksam wurden. Das Duo ergriff sodann eilig die Flucht in Richtung des Freibads.
Es soll sich um zwei dunkel gekleidete Männer im Alter von 20 bis 30 Jahren gehandelt haben, wobei einer auffällig größer als der andere gewesen sein soll.
SK Gernsheim II – SC Hattersheim I 1,5:6,5 / Dritte siegreich in Eschborn
vb
Ohne zwei wichtige Stammkräfte fuhr die Erste zum Tabellennachbarn Gernsheim II in Erwartung auf einen sehr ausgeglichenen Wettkampf. Umso größer war die Überraschung bei der Ankunft, dass den Gastgebern mindestens drei Spieler fehlen. Hiervon profitierten Geburtstagskind Wolfgang Gerstner, Vincent Döhne und Sebastian Lukas. Zudem kamen zwei weitere Spieler des Gastgebers verspätet an, so dass die bereits anwesenden Gernsheimer erst mit Verspätung beginnen konnten. Tobias Makilla rauchte schnell mit seinem Gegner die Friedenspfeife und der Gegner von Felix Gerstner zog die lange Rochade zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt mit anschließender sofortiger Aufgabe. Um 15 Uhr konnte auch Roger Fischer einen kampflosen Punkt aufgrund …
Es gibt Regeln, die sich die Stadt Hattersheim selbst für den Wahlkampf auferlegt hat. Dazu gehört unter anderem, dass frühestens sechs Wochen vor einer Wahl plakatiert werden darf. Ebenso werden die zulässigen Standorte vom städtischen Ordnungsamt vorgegeben.
Da jedoch seit Jahren eine regelrechte Plakatschlacht tobt, wurde diese Regelung inzwischen um einen klarstellenden Zusatz ergänzt. Darin heißt es ausdrücklich, dass – sofern für die Kommunalwahl an anderen Stellen plakatiert wird – Plakatwerbung unter anderem nicht gestattet ist an Lichtsignalanlagen, an Pfosten von Verkehrszeichen, in Kreisverkehren, im Fünf-Meter-Bereich von Straßenkreuzungen, auf Geh- und Radwegen (sofern keine Restbreite von 1,5 Metern verbleibt), im Bereich von Fußgängerüberwegen, an Bäumen sowie …