Gelbe Streifen und ein Warnhinweis

Stadt kennzeichnet die Halteverbotszone vor dem Gesundheitszentrum

Gelb markiert ist die Vorrangzone für Fahrdienstleister von Patienten der Arztpraxen im Gesundheitszentrum, zu dem es wegen der Baustelle derzeit keinen anderen Zugang gibt.

Gelb auf Asphalt, das ist im Straßenverkehr ein Aufmerksamkeitsbringer. Fahrbahnmarkierungen in dieser Farbe haben bekanntermaßen Vorrang vor den üblicherweise in weiß gehaltenen Linien und Strichen – vor allem von Baustellen bekannt. Aber solch eine Markierung ist seit Kurzem auch in der Flörsheimer Kloberstraße zu sehen, auf Höhe des Seiteneingangs zum ehemaligen Marienkrankenhaus. Der ist während der Umbauarbeiten des Komplexes zum Gesundheitszentrum einziger Zugang zu den Arztpraxen in dem Gebäude.

Seit Beginn des Umbaus gilt deshalb genau auf Höhe des Eingangs auf rund 15 Metern Länge ein absolutes Halteverbotsschild, das mit dem Zusatz markiert ist „Kranken- und Einsatzfahrzeuge frei“. Damit erklärt sich auch von selbst der Zweck dieser Regelung: die „besten“ Plätze zum Eingang soll den Patienten-Fahrdiensten zur Verfügung stehen und ihnen einen freien Halteplatz garantieren, etwa für Dialysepatienten, die nicht selbstständig laufen können.

Alleine, das funktionierte bisher nie richtig, obwohl die Stadt als Ordnungsbehörde, die diese Regelung mit dem Gebäudeeigentümer abgesprochen hatte, die Regelung von Beginn an mit Knöllchen durchzusetzen versuchte. „Das hat aber zumindest einige nicht interessiert, daher haben wir uns irgendwann gesagt, das bringt nichts und es muss abgeschleppt werden“, berichtete Ordnungsamtsleiterin Schiller. Täglich erreichten ihre Behörde Anrufe der Fahrdienste, die Falschparker meldeten und die Behördenmitarbeiter auf den Plan riefen, weil sie durch die fehlende Parkfläche Probleme hätten ihre Patienten pünktlich zum Termin zu bringen.

Nun könnte man sagen, der Verbotsstreifen ist lang genug, dass ein ankommender Fahrdienst auch dann noch einen Parkplatz findet, wenn ein oder zwei Autos dort bereits stehen. Hätte die Stadt an der Stelle ein eingeschränktes Parkverbot statt des Halteverbots gewählt, dürften Privatfahrzeuge dort für zumindest drei Minuten den PKW abstellen, etwa um Angehörigen beim Weg in die Arztpraxen zu helfen – da soll es ja auch durchaus Menschen geben, die Unterstützung gebrauchen können.

So argumentieren auch manche Bürgerinnen oder Bürger gegenüber den Amtsmitarbeitern, das allerdings will Schiller nicht gelten lassen. Dagegen spreche die Erfahrung mit den Parkverbotszonen, „manche missbrauchen solche Halte- als Parkzonen. Es gibt ganz viele Ausreden wie, es waren ja nur fünf Minuten“, sagte sie. „Wir müssen die Priorität auf die Schwächsten der Kette legen.“

Um die Regelung noch einmal deutlicher zu machen, hat die Stadt das absolute Halteverbot jetzt deutlicher gekennzeichnet: mit den gelben Linien und einem Abschlepp-Warnschild unterhalb der Halteverbotsschilder. Jetzt sollte allen die Situation klar sein, hofft die Stadt. Hält mal jemand dort, um schnell jemanden nahe des Aufgangs aussteigen zu lassen, und fährt dann wieder davon, um einen regulären Parkplatz zu suchen, ist dagegen auch nichts zu sagen.

Die Situation wird sich mit dem Bau des Parkdecks an der südwestlichen Grundstückecke Kloberstraße/Riedstraße verbessern, der Zugang zu den Praxen wird dann auch irgendwann ebenerdig in das Gebäude führen, womit sich die Dinge wieder einfacher gestalten werden – bis dahin ist die Anfahrt zu den Gesundheitsdienstleistern eher ungünstig, daran lässt sich aus Sicht der Stadt aber nichts ändern.

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