„Gesetzlich geboten“

Parlament will Nachtflugverbot

FLÖRSHEIM (al) – Die Stadtverordnetenversammlung hat zwar die Neubildung der „Kommission Flughafenplanung“ vertagt. Sie hat aber eine Art Resolution beschlossen, mit der sie ein vorläufiges Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen fordert.

Das soll mit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest am 21. Oktober in Kraft treten.


Vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erwartet die Stadtverordnetenversammlung eine Anordnung, wonach auf dem gesamten Start- und Landebahnsystem des Flughafens an allen Wochentagen zwischen 23 und 5 Uhr keine planmäßigen Flugbewegungen stattfinden. Flörsheim will, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Revision des Landes Hessen gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zum Flughafenausbau abgewartet wird. Der VGH hatte auf den „gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm“ gedrängt und die 17 planmäßigen Flüge je Nacht kassiert. Schon bei der Änderung des Landesentwicklungsplans 2007 sei die Politik zu dem Ergebnis gelangt, „dass die mit dem kapazitiven Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main verbundene immense Lärmbelastung der Bevölkerung nur in Kombination mit einem grundsätzlichen Verbot planmäßiger Flüge in der Kernzeit der Nacht verträglich und akzeptabel sei“, so die Kasseler Richter. Die Flörsheimer Politiker rufen das den Wiesbadener Kollegen in Erinnerung. Das Urteil der Kasseler Verwaltungsrichter muss nach ihrer Auffassung durchgesetzt werden. Und auch die betroffenen Bürger in der Nachbarschaft des Flughafens müssten ernst genommen werden.

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