Wie sich Konflikte vermeiden lassen

Stadt versucht mit Broschüre das Verhalten auf den Feldwegen zu verändern

Schon gewusst? Ab dem Ende dieses Zugangsweges zu den Flörsheimer Feldern an der Ecke Rheinallee/Werner-von-Siemens-Straße beginnt die Anleinpflicht für Hunde, die tagsüber zwischen April und Oktober gilt.

Wie kann die Stadt für ein konfliktfreies Miteinander zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Landwirtschaft auf den Flörsheimer Feldwegen sorgen? Darüber wurde vor einigen Monaten in den Gremien diskutiert. Ein Ergebnis: das Aufstellen von einigen Schildern an den wichtigsten Eingangsstellen zu den Wegen, die „Rücksicht macht die Wege breit“ verkünden. Darauf ist im Piktogramm-Stil ein Traktor auf einem Feldweg zu sehen, links davon am Wegesrand ein Fahrradfahrer, rechts ein Spaziergänger mit Hund, alle winken sich freundlich zu – herrlich, diese zwischenmenschliche Idylle.

So eine Kampagne tritt die Stadt freilich nicht aus Spaß los. Es scheint so zu sein, dass sich bei den Begegnungen zwischen den auf dem Schild zu sehenden Protagonisten immer wieder einmal statt der winkenden Hand nur der Mittelfinger entgegengestreckt wird. Die Stadt versucht nun, durch ein Faltblatt unter Wiederaufnahme des Schildtextes „Rücksicht macht Wege breit“ und dem Untertitel „Flörsheims Felder und Weinberge rücksichtsvoll genießen und erleben“ das Verständnis für die Belange der Landwirte und Winzer zu schärfen, für die „diese Bereiche der Arbeitsplatz, an dem sie Nahrung für Mensch und Tier anbauen“ seien.

Nur, wenn sich alle „respektvoll und vorausschauend begegnen“, erläutert das Faltblatt, könnten auch alle die Landschaft genießen und ließen sich „Missverständnisse zwischen Erholungssuchenden und Landwirten vermeiden.“ Wobei sich die Frage stellt, was daran missverständlich sein soll. wenn andere Nutzer der Feldwege nicht bereit sind, für den Traktor den Weg freizuräumen oder sich sonstwie ungebührlich benehmen.

Die Stadt gibt Hinweise für das konkrete Verhalten mit Fahrzeugen (nicht die Felder befahren, am Feldweg nicht parken, Landwirten Vorrang geben) und zum generellen Verhalten abseits der betonierten Wege (nicht über Zäune klettern, keine offen Feuer entfachen, Müll und Lärm vermeiden). Hier überrascht der Hinweis, bitte „keine Gartenhütten oder ähnliche Bauten" zu errichten - so dreist, illegale Bautätigkeiten mitten in der Landschaft zusammenzunageln, kann eigentlich niemand sein.

Nach Hinweisen, mögliche Verschmutzungen der Wege durch die Landwirte zu akzeptieren und ihnen das Anbaugut nicht zu stehlen, widmet das Faltblatt mehr als die Hälfte des Platzes dem Thema „Hund in der Landschaft“. Hier weist die Stadt explizit auf die Anleinpflicht an den Tagen zwischen April und Oktober hin und führt die Bereiche, in denen dies gilt, einzeln auf. So steht es auch in Paragraf 12 der seit April geltenden neuen städtischen Gefahrenabwehrverordnung geschrieben, aber hier geht die Stadt wohl zurecht davon aus, dass sich die wenigsten Hundehalter die Mühe machen, die für sie geltenden Regelungen durchzulesen.

Das Gleiche gilt für den Hinweis auf die Freilaufverbote für Hunde während der Brut- und Setzzeit zwischen 1. April und 15. Juli in Landschaftsschutzgebieten und dem Abstandsgebot zu Gewässern außerhalb der Wohnbebauung. Schließlich sind die Standorte der acht Hundekot-Tütenspender in der Stadt aufgeführt, die zudem auch an drei Stellen abgeholt werden können: im Rathaus für die Stadtmitte-Bewohner, in Wicker bei der Firma Höbe (Kirschgartenstraße) und Weilbach bei Remsperger Agrarhandel in der Industriestraße – jeweils kostenlos.

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