Markus Ochs und Marcus Reif hatten also leider Recht mit Ihrer Information. Auch wir in Wicker bekommen nichts, obwohl wir doch den Fliegern um 60 Meter entgegenkommen. Dass das so ist, entspringt einem abgekarteten Spiel der früheren Bundesregierung mit der Luftverkehrslobby. Der Beweis: In dem Flughafenkonzept der früheren Bundesregierung vom 30.8.2000 gibt es nicht nur das Ziel einer Kapazitätsausweitung beim Frankfurter Flughafen auf 120 Flugbewegungen je Stunde, sondern auch konkrete Vorgaben für das Fluglärmschutzgesetz.
Auf Seite 24 heißt es wörtlich: „Die Bundesregierung bereitet daher eine Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm mit deutlich schärferen Rahmenbedingungen vor, die jedoch so bestimmt werden müssen, dass sie für die Flugplätze tragbar bleiben.“ Und auf Seite 28 wird das noch einmal bekräftigt: „Geplante Änderungen in der Fluglärmgesetzgebung müssen in ihren finanziellen Auswirkungen vorab bewertet und nur so bemessen werden, dass sie für Flugplätze tragbar sind“.
Das heißt also: Lärmschutz ja, aber erstens darf es nicht viel kosten und zweitens müssen die Flughäfen damit einverstanden sein. Wen schützt also das neue Fluglärmschutzgesetz? Doch eher die Flughäfen vor den berechtigten Ansprüchen der betroffenen Bevölkerung auf Schutz vor dem krank machenden Fluglärm. Das ist alles eine große Sauerei.
Norbert Hegmann, Erster Stadtrat i.R., Flörsheim, An der Warte 40m
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