Leserbrief Sprache bestimmt die Wahrnehmung

SPD, Die Linke und Die Partei erklären in einer gemeinsamen Veröffentlichung in der Ausgabe der Flörsheimer Zeitung vom 13. Januar, dass sie sich im Kreistag für eine "gendergerechte" und "barrierearme" Verwaltungssprache im Main-Taunus-Kreis einsetzen werden. Sie wollen die wertschätzende Haltung der Kreisverwaltung für die Bewohner und Bewohnerinnen des MTK damit fördern (Frau Ostrowicki, SPD), für eine größere Barrierefreiheit und Geschlechtergerechtigkeit sorgen (Herr Völker, Die Linke) und zeigen, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt (Herr Kurzke, Die Partei). Und das alles durch eine veränderte "gendergerechte" Verwaltungssprache im Main-Taunus-Kreis, weil die Verwaltung hier "offenbar" ein Defizit habe.

Und Herr Kurzke, Die Partei, ergänzt: "Und wenn ich damit alte, weiße, konservative Männer ärgern kann, dann schlage ich zwei Fliegen mit einer Klappe."

Als alter, weißer Mann - und wo ich Werterhaltung für sinnvoll halte, bin ich auch konservativ - erlaube ich mir ein paar Worte der Erwiderung.

Ich frage mich: Wann haben sich die Einwohner und Einwohnerinnen des MTK durch die verwendete Sprache der Kreisverwaltung in ihren Veröffentlichungen für diskriminiert oder ausgegrenzt gefühlt?

Und nun zur gendergerechten und barrierearmen Sprache: Bisher galten für den Gebrauch der deutschen Sprache (mündlich und schriftlich) in der Bundesrepublik Deutschland einheitliche Regelungen. Diese sehen derzeit keine Sonderzeichen vor. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages (WD 10-3000-001/20) stellten 2020 fest: "Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen. Beamte und Angestellte des Bundes und der Länder haben im amtlichen Schriftverkehr das Regelwerk Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis zu beachten. Das Regelwerk Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis ist auch für die Normsprache verbindlich.

Natürlich kann man, wenn dies notwendig erscheint, Regeln der Rechtschreibung und der Normsprache ändern. Aber Voraussetzung muss nach meiner Meinung sein, dass hierfür "einheitliche" Regeln von den dafür zuständigen Institutionen festgelegt und von der Politik bundeseinheitlich umgesetzt werden. Dies sollte nicht die Aufgabe von Kreistagsabgeordneten sein.

Es kann nicht sein, dass Zeitungsredaktionen, Verwaltungen, Rundfunkanstalten etc. eigenmächtig Sternchen oder I für Trennungen oder Unterstreichungen (Gendergap) oder Doppelpunkte plus innen in Personenbezeichnungen einfügen, die alle nicht regelkonform sind. Was tut man damit eigentlich unseren Schülern und Schülerinnen an? Was sollen ihnen die Lehrer und Lehrerinnen vermitteln ?

Dass mit Herrn Kurzke ein Abgeordneter einer Partei im Kreistag residiert. die es sich unter anderem zur Aufgabe macht, alte, weiße, konservative Männer zu ärgern, zeugt nach meiner Meinung von wenig Respekt und Achtung gegenüber alten Menschen. Ich erlaube mir, diesen "Demokraten" an das Grundgesetz zu erinnern: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Dass sich die SPD und Die Linke von dieser Aussage nicht distanziert haben, sondern sie offenbar tolerieren, ist schon verwunderlich.

Günther Chwalek, 92 Jahre alt,

Flörsheim

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