Ein Antrag der in Hattersheim regierenden Koalition, bestehend aus CDU, FDP und FW, will den Katzenschutz in der Stadt deutlich voranbringen. Nach Vorstellung der Koalition soll vom Magistrat eine kommunale Katzenschutzverordnung erstellt werden, die dann der Stadtverordnetenversammlung vor Veröffentlichung vorzulegen sei.
Das Ziel von Katzenschutzverordnungen ist die Eindämmung des Leids von streunenden Katzen, die sich unkontrolliert vermehren, Krankheiten haben und diese verbreiten.
In ihrer Antragsbegründung weisen die drei Parteien darauf hin, dass in Deutschland derzeit rund zwei Millionen verwilderte Katzen leben. "Sowohl der Bund als auch das Land analog zum deutschen Tierschutzbund e.V., gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen, empfehlen die Einführung einer 'Verordnung zum Schutz freilebender Katzen' nach §13b des Tierschutzgesetzes", heißt es dort. Dies diene "der Erfüllung des Staatsziels, dem Schutz der Tiere nach Artikel 20a Grundgesetz."
Auch der Tierschutzverein Hattersheim und Umgebung e.V. weise dringend auf die Notwendigkeit einer solchen Verordnung hin.
Die angedachte Verordnung soll sowohl freilebende Katzen als auch Katzen, die in Haushalten leben und Zugang zum Freien haben, betreffen. Kernpunkte der neuen Katzenschutzverordnung sollen eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit Zugang zum Freien, eine Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang sowie die Ermöglichung der Kastration von Fundtieren durch den Tierschutzverein nach 48 Stunden sein.
Sinneswandel im Vergleich zu 2016
Vor gut acht Jahren, im Rahmen der letzten Stadtverordnetenversammlung des Jahres 2016, wurde kurz vor Weihnachten ein Antrag der SPD bezüglich der Einführung einer Katzenschutzverordnung behandelt.
Schon damals war in Deutschland die Zahl der Städte und Gemeinden mit entsprechend geänderten Kommunalverordnungen rapide gestiegen. Angesichts dieses Trends wandten sich Mitarbeiter des Tierheims Hattersheim mit diesem Anliegen an die hiesige SPD, in der Hoffnung, dass Hattersheim Stadt eine weitere Hessische Kommune mit einer solchen Verordnung werden möge.
Im Rahmen der damaligen Stadtverordnetenversammlung stieß der SPD-Antrag auf Unverständnis und wurde offen belächelt. Seitens der CDU war man damals der Ansicht, dass eine solche Verordnung kaum durchsetzbar sei und die personellen Möglichkeiten der Stadt übersteigen würden.
Christian Reiter vom Tierheim Hattersheim sah das schon damals anders. Eine Ursache für diese Reaktionen sah er darin, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht gut genug wissen, was das Tierheim eigentlich leistet. Katzenfallen sind laufend im Einsatz an bekannten Brennpunkten. Bürger melden, wenn ihnen streunende und teils verwahrlost wirkende Katzen auffallen. Viele der so eingefangenen und kontrollierten Katzen erweisen sich als nicht kastriert.
Reiter sah selbst auch die realistischen Grenzen einer solchen Katzenschutzverordnung. Ähnlich wie bei der Hundesteuer kann man auch eine Katzenschutzverordnung nicht komplett und lückenlos kontrollieren und durchsetzen. Vielmehr gehe es darum, mit der Verordnung ein Werkzeug mit dem nötigen Gewicht in die Hand zu bekommen. Einen Erlass, demzufolge alle Katzen durch Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet und beim kostenlosen Haustierregister Tasso angemeldet sein müssen, und der die Kastration freilaufender Katzen vorschreibt, um eine unkontrollierte Vermehrung zu unterbinden.
Entsprechend groß wird nun die Freude bei allen Tierfreunden und ehrenamtlichen Tierschützern darüber sein, dass nun doch noch eine Katzenschutzverordnung in Hattersheim in Kraft treten soll, und dass nun die damaligen Gegner solcher Bestrebungen den Antrag hierzu sogar selbst stellen.