Im Rahmen der letzten Stadtverordnetenversammlung des vergangenen Jahres wurde kurz vor Weihnachten der Antrag der SPD bezüglich der Einführung einer Katzen- schutzverordnung behandelt. Das Ziel von Katzen- schutzverordnungen ist die Eindämmung des Leids von streunenden Katzen, die sich unkontrolliert vermehren, Krankheiten haben und diese verbrei- ten.
Mittlerweile gibt es in Deutschland immer mehr Gemeinden und Städte mit entsprechend geänder- ten Kommunalverordnungen. Insgesamt haben bis Dezember 2016 437 Orte Kastrations-, Kennzeich- nungs- und Registrierungsverordnungen für Kat- zen eingeführt. In Hessen ist dies bislang in Bor- ken, Darmstadt, Dieburg, Hessisch-Lichtenau, Homberg (Efze), Kirchheim, Melsungen und Mör- felden-Walldorf geschehen.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und FW
betreffend Erlass einer Katzenschutzverordnung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, eine kommunale Katzenschutzverordnung zu erstellen und
diese der Stadtverordnetenversammlung vor Veröffentlichung vorzulegen.
Begründung:
In Deutschland leben rund 2 Millionen verwilderte Katzen. Sowohl der Bund als auch das
Land analog zum deutschen Tierschutzbund e.V., gemeinsam mit den ihm
angeschlossenen Tierschutzvereinen empfehlen die Einführung einer „Verordnung zum
Schutz freilebender Katzen“ nach §13b des Tierschutzgesetzes. Dies dient der Erfüllung
des Staatsziels, dem Schutz der Tiere nach Artikel 20a Grundgesetz. Auch der
Tierschutzverein Hattersheim und Umgebung e.V. weist dringend auf die Notwendigkeit
einer solchen Verordnung hin.
Die Verordnung soll sowohl freilebende Katzen als auch Katzen, die in Haushalten leben
und Zugang zum Freien haben betreffen.
Kernpunkte der Katzenschutzverordnung sollen sein:
- Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit Zugang zum Freien
- Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang
- die Verordnung ermöglicht die Kastration von Fundtieren durch den
Tierschutzverein nach 48 Stunden
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Sinneswandel im Vergleich zu 2017
Nicht zuletzt angesichts dieses Trends wandten sich Mitarbeiter des Tierheims Hattersheim mit diesem Anliegen an die hiesige SPD, in der Hoff- nung, dass ihre Stadt die zehnte Hessische Kom- mune mit einer solchen Verordnung wird. Im Rah- men der Stadtverordnetenversammlung stieß der Antrag auf Unverständnis und wurde offen belä- chelt, teilweise sogar verspottet. Der stellvertreten- de Vorsitzende der CDU Hattersheim, Michael Minnert, vertrat die Ansicht, dass eine solche Ver- ordnung kaum durchsetzbar sei und die personel- len Möglichkeiten der Stadt übersteigen würde.
Doch das sieht Christian Reiter vom Tierheim Hattersheim anders. Der 1. Vorsitzender des Tier- schutzvereins Hattersheim u.U. e.V. bedauert, dass man diesem Thema zuweilen nicht die angemesse- ne Ernsthaftigkeit schenkt und sich nur oberfläch- lich mit der Problematik beschäftigt. Eine Ursache
dafür sieht er darin, dass die Bürger nicht wissen, was das Tierheim leistet. Katzenfallen sind laufend im Einsatz an bekannten Brennpunkten. Bürger melden, wenn ihnen streunende und teils verwahr- lost wirkende Katzen auffallen. Viele der so einge- fangenen und kontrollierten Katzen erweisen sich als nicht kastriert.
Reiter sieht selbst auch die realistischen Grenzen einer solchen Katzenschutzverordnung. Ähnlich wie bei der Hundesteuer kann man auch eine Kat- zenschutzverordnung nicht komplett und lückenlos kontrollieren und durchsetzen. Vielmehr geht es ihm darum, mit der Verordnung ein Werkzeug mit dem nötigen Gewicht in die Hand zu bekommen. Einen Erlass, demzufolge alle Katzen durch Mi- krochip oder Tätowierung gekennzeichnet und beim kostenlosen Haustierregister Tasso angemel- det sein müssen, und der die Kastration freilaufen- der Katzen vorschreibt, um eine unkontrollierte Vermehrung zu unterbinden.
Christian Reiter hätte für sich und seine Mitarbei- ter durch die Einführung einer Katzenschutzver- ordnung gerne die Handhabe erhalten, um bei der Abholung von vermissten Tieren, die sich als nicht gechippt und nicht kastriert entpuppen, den Besit- zern sagen zu können: „Hier gibt es diese Katzen- schutzverordnung, und Ihr habt diese und jene Auflagen zu erfüllen, und wir kontrollieren das.“