Die Hattersheimer Sozialdemokraten zeigen sich besorgt über den Fachkräftemangel in Kinderbetreuungseinrichtungen. Diese Problematik betreffe sowohl die städtischen Kitas als auch konfessionelle und freie Träger. Deshalb richtete die SPD-Fraktion zur letzten Stadtverordnetenversammlung einen Fragenkatalog zu diesem Thema an den hiesigen Magistrat, den dieser schriftlich beantwortete.
Demnach sind derzeit im Bereich der städtischen Einrichtungen nach den gesetzlichen Mindeststandards 7,88 Vollzeit-Fachkraftstellen bei der Stadt Hattersheim unbesetzt. "Aufgrund Langzeiterkrankungen und der Nichtanrechnung der Auszubildenden auf den Personalmindeststandard fehlen weitere Personalstunden, die zwar derzeit besetzt sind, aber für die Belegung der Betreuungsplätze nicht herangezogen werden können", präzisiert der Magistrat seine Antwort. Berücksichtige man dazu noch den freiwilligen Trägerzuschlag in Höhe von 20 Prozent, seien 29,91 Vollzeit-Fachkraftstellen unbesetzt.
Bei den konfessionellen Einrichtungen und den Einrichtungen der freien Träger sind es aktuell 14,28 Vollzeit-Fachkraftstellen, die nach den gesetzlichen Mindeststandards unbesetzt sind.
Die Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots sei herausfordernd, so der Magistrat, weil eine Lücke zwischen dem Bedarf und dem verfügbaren Angebot bestehe. "Trotz intensivem Bemühen qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen und einem attraktiven Ausbildungsprogramm zur Sicherung des Personalstandards, fehlt Fachpersonal zur Belegung der Betreuungsplätze. Langzeiterkrankungen und Schwangerschaften des Personals sowie die Nichtanrechnung der Auszubildenden auf den Personalmindeststandard verursachen eine Reduzierung der Betreuungsplätze."
Weiter interessiert sich die SPD-Fraktion dafür, ob aufgrund fehlenden Personals angemeldeten Kindern kein Betreuungsplatz in den städtischen, freien oder konfessionellen Trägern gewährt könne, und wie viele Kinder gegebenenfalls keinen Platz in ihrem Wohn-Stadtteil erhalten haben.
Hierzu stellt der Magistrat zunächst fest, dass Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Betreuungseinrichtungen für ihre Kinder haben. Dieses Recht könne jedoch durch die zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten und die Personalsituation eingeschränkt sein.
Im Bereich der Kindergärten konnte im April 2024 allen Familien, deren Kinder bis zum 31. Dezember 2024 das dritte Lebensjahr erreicht haben werden und die ihren Bedarf bei der Stadt Hattersheim angemeldet hatten, ein Platzangebot gemacht werden. Seitdem hätten jedoch weitere Familien ihren Bedarf angemeldet, wodurch sich auch aufgrund von zunehmenden Zuzug eine Warteliste gebildet habe, so der Magistrat. Zum Stichtag 31. Dezember warten demnach im Stadtteil Hattersheim elf Kinder auf einen Betreuungsplatz in ihrer Wunscheinrichtung. In Eddersheim könne zum gleichen Stichtag vier Kindern aufgrund fehlenden Personals kein Betreuungsplatz angeboten werden. In Okriftel konnte der Bedarf im Bereich Kindergarten nahezu wunschgemäß gedeckt werden.
Auch in Sachen U3-Betreuung können nicht alle Kinder versorgt werden: Die Vergabe der Betreuungsplätze für unter Dreijährige Kinder erfolge vorrangig an Familien, in denen beide Sorgeberechtigte berufstätig sind und die bisher keine Betreuung in Anspruch nehmen. Im April 2024 wurden alle für das Kindergartenjahr 2024/2025 zur Verfügung stehenden U3-Plätze vergeben. Aufgrund des Personalmangels konnten hier ebenfalls Betreuungsplätze nicht belegt werden. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 werden daher in Hattersheim acht Kinder, in Okriftel vier Kinder und in Eddersheim ebenfalls vier Kinder keinen Betreuungsplatz erhalten.
Bei der Schulkindbetreuung schließlich konnte allen Kindern, deren Sorgeberechtigte eine Berufstätigkeit nachweisen konnten, ein Platz zur Verfügung gestellt werden. In der Robinson-Schule sei dies nur möglich gewesen, da seit dem Schuljahr 2023/2024 die Aufnahme nach Schulbezirksgrenzen geregelt wurde, heißt es abschließend in der Antwort des Magistrats.