Zur jüngsten Stadtverordnetenversammlung stellte die Hattersheimer SPD-Fraktion fest, dass im Zuge der Grundsteuerreform inzwischen immer mehr hiesige Immobilieneigentümer ihren neuen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt zugesandt bekommen. Die Aussagekraft anhand dieses Bescheids allein lässt jedoch zu wünschen übrig, da ein wichtiger Faktor noch keine Berücksichtigung finden kann: Den Grundsteuerhebesatz legt die jeweilige Kommune selbst fest. Damit hat diese unmittelbaren Einfluss auf die zukünftige Steuerbelastung, und ohne diesen Wert wird die Höhe der künftig zu zahlenden Grundsteuer für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger nicht ersichtlich.
Deshalb erkundigten sich die Sozialdemokraten beim Hattersheimer Magistrat, ob denn tendenziell bereits erkennbar sei, wie sich die Gesamtsumme der Grundsteuer für die Stadt Hattersheim verändert wird. Dem erwiderte man, dass sich die Gesamtsumme der Grundsteuer B von 2024 nach 2025 nicht spürbar verändern soll - "sofern der Haushaltsausgleich und somit die Genehmigung des Haushaltes 2025 nicht gefährdet ist", so die zweckgebundene Einschränkung in den Antwort des Magistrats.
Mehreinnahmen sind seitens des Magistrats nicht vorgesehen. Damit reagierte man auf die weiterführende Frage der SPD, ob für den Fall, dass aufgrund der geänderten Grundlage ein Anstieg der Grundsteuereinnahmen für die Stadt entstünde, ein Ausgleich dieser Mehreinnahme durch die Senkung der Hebesätze vorgesehen sei.
Den Hebesatz will man nach Vorliegen der neuen Grundsteuermessbescheide so festlegen, dass sich die Gesamtsumme der Grundsteuereinnahmen für die Stadt Hattersheim nicht verändert, so der Magistrat in seiner schriftlichen Antwort.
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