Hunde an die Leine

Aufgrund des Falls von Afrikanischer Schweinepest im Kreis Groß-Gerau zählt Hattersheim nun zur Restriktionszone. Die Allgemeinverfügung des Main-Taunus-Kreises Nr. 29/2024 besagt, dass im Gebiet der infizierten Zone eine Leinenpflicht für Hunde in Wald und Feld angeordnet wird und ein grundsätzliches Jagdverbot herrscht.

Unabhängig hiervon gilt in Hattersheim während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli generell eine Anleinpflicht für Hunde. Diese sind dann im gesamten Feld-, Flur- und Waldbereich der Stadt Hattersheim am Main – insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden und an Flussläufen – an der Leine zu führen. Die Leinenhöchstlänge beträgt zwei Meter.

Bürgermeister Klaus Schindling betont: „Ich bitte alle Hundehalterinnen und Hundehalter im Stadtgebiet, die Leinenpflicht zu befolgen, damit wir gemeinsam dazu beitragen können, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern.“

Alle detaillierten Regelungen können Interessierte im Amtsblatt 29/2024 des MTK unter https://www.mtk.org/Bekanntmachungen-469.htm nachlesen.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X