Natur- und Erholungsgebiete: Umwandlungsverbot nicht überall möglich
Das Okrifteler Wäldchen soll so bleiben wie es ist – dafür stimmte der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr, der letzte Woche Mittwoch tagte. Der entsprechende Beschlussvorschlag des Stadtverordneten Ralf Depke (WPH) war ursprünglich jedoch weiter gefasst. So wollte der Antragsteller neben dem 6,3 Hektar großen Okrifteler Wäldchen auch den Wasserwerkswald (59,4 Hektar) sowie das Wäldchen aus dem Hub (2,9 Hektar) als Natur- und Erholungsgebiete "verbrieft festgeschrieben" wissen. Hierzu sollte die Stadt dem Vorschlag des Regierungspräsidiums folgen, eine Umwandlung der genannten Waldflächen mittels einer Selbstbindung zu verhindern.
Dem steht jedoch im Falle des Wasserkswaldes und des Wäldchens aus dem Hub laut Bürgermeister Klaus Schindling zweierlei entgegen. So sei zum einen eine Selbstbindung nur bei eigenen Grundstücken möglich. Da der Stadt aber nur das Okrifteler Wäldchen gehöre, müsste in den beiden anderen Fällen mit den Eigentümern geredet werden. Zum anderen würde die Realisierung der Entlastungsstraße für Okriftel und Eddersheim durch eine Selbstbindung unmöglich gemacht, da die Trasse an einer Stelle durch den Wasserwerkswald geführt werden müsse.
Der Grünen-Fraktionssprecher Winfried Pohl entgegnete, dass es widersprüchlich sei, einerseits für die Erhaltung des Waldes und andererseits für den Bau einer Straße durch ihn hindurch zu sein. Man sollte vielmehr über eine städtische Satzung festlegen, dass der Wald in seiner jetzigen Form erhalten bleiben muss beziehungsweise über einen Bebauungsplan regeln, "wo nichts geht", so Pohl.
Thomas Kettenbach (Referatsleiter "Bauen, Planen, Umwelt") gab zu bedenken, dass ein generelles Umwandlungsverbot zu Problemen mit Hessenwasser führen werde, da so eine Erweiterung des dortigen Wasserwerkes praktisch ausgeschlossen werden würde. Ob ein Bestandsschutz des Waldes über einen Bebauungsplan möglich sei, müsse juristisch geprüft werden.
Aufgrund des offenkundigen Klärungsbedarfes stimmte der Antragsteller der Beschränkung der Selbstbindung auf das Okrifteler Wäldchen zu. Der Ausschuss sprach sich geschlossen für die Annahme des Antrags in seiner geänderten Form aus.
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