Bereits im vergangenen Oktober hatte die Hattersheimer Stadtverordnetenversammlung infolge eines Antrags der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen, dass der Magistrat prüfen möge, ob in der Leonhardstraße ein Zebrastreifen zum Übergang in den Keltenparken angelegt werden kann, wie es ihn zur Linden- und Albanstraße bereits gibt.
Dies wurde als überlegenswert erachtet, da der Keltenparkweg als einer der Hauptfußwege für Schülerinnen und Schüler der Robinsonschule als auch in umgekehrter Richtung zur Heinrich-Böll-Schule dient.
Von der Hauptstraße ausgehend sind bis auf diese Straßenquerung sämtliche Straßen bereits mit einem Fußgängerüberweg im Bereich der Querung zum Keltenparkweg ausgestattet und bieten somit eine höhere Sicherheit. Ein Zebrastreifen über die Leonhardstraße kann diese letzte Lücke schließen und dafür sorgen, dass dieser wichtige Fußweg vollständig und durchgängig einen sicheren Schulweg gewährleistet, der Fußgängern Vorrang einräumt.
Dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung folgend fanden nun im Juni Zählungen des Fußgänger- und Kraftfahrzeugverkehrs an dieser Stelle statt, jeweils zwischen 7 und 9 Uhr sowie zwischen 12 und 18 Uhr. Es wurde festgestellt, dass die erforderliche Anzahl von Fußgängerinnen und Fußgänger von mindestens 50 pro Stunde erreicht wurde - in Hinblick auf den Kraftfahrzeugverkehr jedoch nicht: Hier wurde die Grenze von 200 pro Stunde verfehlt.
Dennoch hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde nun die Einrichtung des geforderten Zebrastreifens angeordnet, auf Basis der Zahlen des Fußgängerverkehrs und angesichts der Tatsache, dass es sich hierbei um einen Schulweg handelt.
Die für die Errichtung erforderlichen Finanzmittel sollen nun für den Haushalt 2024 angemeldet werden, heißt es abschließend im Berichts des Magistrats.
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