Neue Zugangsbeschränkungen in städtischen Einrichtungen

3G-Regel in städtischen Verwaltungsstellen / 2G in Veranstaltungsorten

Aufgrund der aktuellen Pandemielage und der stetig steigenden Infektionszahlen und Hospitalisierungsraten im Main-Taunus-Kreis, hat die Verwaltungsspitze der Stadt Hattersheim am Main am vergangenen Donnerstag schärfere Corona-Auflagen für die Besucherinnen und Besucher von städtischen Einrichtungen und Gebäuden beschlossen. Die 3G-Regel ist ab sofort für städtische Verwaltungsstellen verpflichtend, ebenfalls gilt eine Maskenpflicht. Für die städtischen Veranstaltungsorte gilt in Innenräumen die 2G-Regel sowie die Maskenpflicht.

Besucherinnen und Besucher der städtischen Verwaltungsstellen in Hattersheim müssen bei Betreten des Gebäudes unaufgefordert einen gültigen Corona Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen. Ungeimpfte oder nicht-genesene Personen müssen einen Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen. Dies gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Zudem gilt für den Zeitraum des Aufenthaltes in städtischen Gebäuden eine Maskenpflicht. Auch die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden eine Maske tragen, wenn sie sich nicht am eigenen Platz aufhalten.

Die 3G-Regel sowie die Maskenpflicht gilt neben dem Besuch von Verwaltungsgebäuden auch für den Besuch einer Trauerfeier in den Trauerhallen.

In den Innenräumen von Veranstaltungsorten wie Freizeit-, Kultur- und Sportstätten gilt die 2G-Regel. Ausschließlich Personen mit einem gültigen Impf- oder Genesenennachweis haben somit dort Zutritt. Zusätzlich ist dort eine Maske zu tragen und Abstand zu halten. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die einen der oben genannten Veranstaltungsorte besuchen, ist ein tagesaktueller negativer Schnelltest oder PCR-Test, ein Selbsttest vor Ort oder das Testheft ausreichend. Die Testpflicht gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren und solche, die noch nicht eingeschult sind.

Bürgermeister Klaus Schindling erläutert die Entscheidung: „Als Stadtverwaltung möchten wir mit positivem Beispiel vorangehen, um die Infektionsgefahr vor Ort so weit wie möglich einzuschränken und weitere Infektionen zu verhindern. Vor allen Dingen müssen und wollen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen schützen und mit den neuen Sicherheitsvorkehrungen kommen wir dieser Verantwortung nach. Der beste Weg, um dieser Pandemie möglichst effektiv zu begegnen, ist und bleibt jedoch die Impfung. Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger die Impfangebote in der Region wahrzunehmen.“

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