Einstimmig haben die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr (UBV) am Dienstagabend für den Satzungsentwurf des Bebauungsplans Nr. N121 „Mittlere Bahnhofstraße“ votiert. Die endgültige Abstimmung findet im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am kommenden Donnerstag, 19. Februar, in der Stadthalle statt.
Im Vorfeld hatte die Hattersheimer Stadtverordnetenversammlung bereits am 21. Juli 2022 die Aufstellung jenes Bebauungsplans beschlossen. Es geht dabei um ein Plangebiet inmitten Eddersheims, das im Norden durch die Parkstraße, im Osten durch die Kapellenstraße, im Südosten durch den Hopfengarten und die Hochheimer Straße, im Süden durch die Anton-Flettner-Straße sowie im Westen durch die Frankenstraße und die Stifterstraße begrenzt wird.
Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 25. August bis 26. September 2025 öffentlich ausgelegt. Neben jener Offenlage, die auch im Hattersheimer Stadtanzeiger bekanntgemacht wurde, wollte man diesmal im Herzen von Eddersheim die Bürgerschaft direkt einladen und unmittelbar in den Dialog gehen. Damit sollten die Bürgerinnen und Bürger im Begegnungshaus die Chance erhalten Fragen zu stellen und Vorschläge zu machen, so dass auf diesem Wege mehr Menschen erreicht werden als "nur" mit der normalen Offenlage im Rathaus, zu der erfahrungsgemäß über die vier Wochen hinweg nur sporadisch Einzelpersonen oder auch einmal Kleingruppen vorbeischauen.
Die Eddersheimer Bevölkerung dankte diesem Ansinnen mit einem übervollen Begegnungshaus, Bürgermeister Schindling bezeichnete das an jenem Abend gezeigte Interesse als "überwältigend" und fasste die hohe Besucherzahl als Zeichen dafür auf, dass man mit dieser Einladung wohl auf dem richtigen Weg sei.
In der Vorlage, die der Magistrat zur aktuellen Sitzungsrunde einbrachte, wird auch die Notwendigkeit dieser Vorgehensweise begründet. So sei angesichts des wachsenden Siedlungsdrucks, heterogener Bebauungsdichten sowie der zunehmenden Versiegelung und Belastung der Entwässerungsinfrastruktur eine verbindliche planungsrechtliche Steuerung im Plangebiet Nr. N121 unerlässlich. Diese verfolge das Ziel, den dörflichen Charakter zu bewahren, eine geordnete Nachverdichtung zu ermöglichen und die Folgen intensiver Starkregenereignisse durch dezentrale Rückhalte‑ und Versickerungsmaßnahmen abzufedern.
"Im nordöstlichen Teilbereich überlagert der künftige Bebauungsplan den seit dem 27. März 1972 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 'Am Weißen Stein'. In diesem Bereich werden die Festsetzungen an die tatsächliche Bebauung angepasst und in einen zeitgemäßen Rahmen überführt. Der Bebauungsplan Nr. N121 'Mittlere Bahnhofstraße' ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan Nr. 7 'Am Weißen Stein' in allen Festsetzungen", heißt es in der Begründung weiter.
Aus der Abwägung der im Rahmen der Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen sowie der weiteren Plankonkretisierung ergeben sich zudem keine Änderungen der Grundzüge der Planung. Deshalb könne der Bebauungsplan nun auch als Satzung beschlossen werden.
Bereits im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung im August 2025 erläuterte Stefan Wernersbach vom städtischen Referat für Bauen, Planen und Klima, dass es beispielsweise in Bezug auf den Dachbau dem Bebauungsplan zufolge künftig neue verbindliche Regelungen geben wird. So wurde festgelegt, dass Gebäude mit Flachdach tiefer sein müssen als Gebäude mit Satteldach, eben weil ein Flachdach in gleicher Höhe viel wuchtiger wirkt als ein Gebäude mit Satteldach und somit den "giebelständigen Hauptcharakter" des Gebiets in Frage stellen würde.
Außerdem werden im gesamten Gebiet künftig nur Neubauten mit maximal zwei Vollgeschossen zugelassen. Wichtig ist hierbei natürlich auch der Bestandsschutz: Bestehende Bauten, die dem neuen Bebauungsplan zufolge künftig so nicht mehr gebaut werden dürften, dürfen natürlich in ihrer bisherigen Form bestehen bleiben. Auch bereits rechtmäßig errichtete Garagen dürfen in Zukunft an gleicher Stelle neu errichtet werden.
Vor dem Hintergrund der von Starkregenereignissen ausgehenden Gefahren müssen künftig die Bauherren eines neuen Gebäudes für Rückhaltung und Versickerung sorgen. Es wurde eine Einleitbeschränkung von zwei Litern pro Sekunde pro Hektar festgelegt. Nach Aussage der Stadtwerke sei das der Wert, der für die hiesige Kanalisation noch zu bewältigen ist.
Frage der Elektrolademöglichkeiten
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Marek Meyer wies im Ausschuss UBV darauf hin, dass seitens des Main-Taunus-Kreises im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung die Anregung formuliert wurde, dass man "die Belange der Elektromobilität für eine auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichtete städtebauliche Entwicklung" berücksichtigen sollte. Dr. Meyer fragte in diesem Zusammenhang nach, warum diese Anregung nicht in den Bebauungsplan aufgenommen wurde.
Bürgermeister Klaus Schindling verwies hierbei auf die Natur des betreffenden Quartiers: Dort gebe es keine großen öffentlichen Plätze und Flächen, die man mit Parkplätzen für E-Autos versehen könnte. Man habe es vielmehr mit einer besiedelten Struktur zu tun, jedoch bedeute dies nicht, dass man ausschließt, dass es dort einmal eine entsprechende Infrastruktur geben könnte, sofern die passende Nachfrage dafür besteht. Diese könnten die Bürgerinnen und Bürger jederzeit über Bürgersprechstunden und Mängelmelder kundtun, jedoch habe sich bislang noch niemand gemeldet und die Schaffung öffentlicher Parkplätze mit E-Ladestationen im Eddersheimer Ortskern angeregt.
Jetzt werde es zunächst so sein, dass gegebenenfalls in erster Linie die Anwohnerinnen und Anwohner selbst für E-Lademöglichkeiten an ihren Häusern sorgen, so der Bürgermeister.



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