In der vorletzten Sitzung des Hattersheimer Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr (UBV) am 29. April wurde beschlossen, bezüglich des Schornsteins auf dem Sarotti-Gelände die Obere Denkmalschutzbehörde zur nächsten Ausschusssitzung einzuladen. Die Einladung wurde rechtzeitig verschickt, eine Antwort liegt ebenfalls vor: Zum jetzigen Zeitpunkt erachtet die Behörde die Wahrnehmung eines solchen Termins noch nicht als sinnvoll. Dies berichtete Bürgermeister Klaus Schindling am Dienstagabend den Mitgliedern des Ausschusses UBV.
Nach wie vor ist der Schornstein relativ weiträumig abgesperrt. Jener Bauzaun wurde zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger errichtet, weil sich in der Zwischenzeit Ziegelstücke aus der Außenhaut des Schornsteins gelöst hatten und auf die umgebenden Flächen gefallen waren. Die Absperrung bewirkt nicht nur Sicherheit, sondern auch enorme Einschränkungen für die Bevölkerung. So ist ein Drittel des Außengeländes der Kita SchokoLaden seit über einem Jahr nicht nutzbar.
Die Verwaltung hatte bereits erreicht, dass ein Abrissantrag gestellt werden konnte, der von der Stadt Hattersheim auch bewilligt worden war. Danach ging der Antrag zur Entscheidung zum Kreisbauamt, wo dieser dann jedoch nicht beschieden wurde. Das Amt für Obere Denkmalpflege in Wiesbaden hatte ein Veto eingelegt, deshalb konnte dem Abrissantrag nicht stattgegeben werden. Das Amt für Obere Denkmalpflege besteht darauf, dass der Schornstein nur minimal gekürzt werden darf, um die notwendige Sicherheit zu gewährleisten. Er dürfe aber gleichzeitig nicht so weit gekürzt werden, dass er den Charakter als Schornstein verliert, denn es handelt sich hierbei nun mal um einen denkmalgeschützten Schornstein und kein allgemeines denkmalgeschütztes Bauwerk. Folglich soll der Schornstein auch dauerhaft als solcher zu identifizieren sein.
Dem aktuellen Schreiben des Amtes für Obere Denkmalpflege zufolge sei der Schornstein auf dem Sarotti-Gelände nach dem hessischen Denkmalschutzgesetz ein aus "offensichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen geschütztes Baudenkmal" und stelle für die Stadt Hattersheim und den Main-Taunus-Kreis ein "bedeutendes Wahrzeichen mit hohem Identifikationswert" dar.
Die Tatsache, dass dem Schornstein diese hohe Bedeutung beigemessen wird, macht nun den weiteren Prozess umso komplizierter. Das Amt will die Zweitmeinung eines Fachmanns einholen und weitere Untersuchungen durchführen lassen. Diese Schritte seien derzeit noch in Planung, und erst nach dem Abschluss dieser Untersuchungen könne man eine Entscheidung über die Sanierung oder womöglich einen Teilabriss des Baudenkmals treffen. Daher bittet man seitens des Amtes für Obere Denkmalpflege nun um Verständnis, dass man auch erst dann an einer Ausschusssitzung teilnehmen möchte, vorher sei dies nicht zielführend.
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