...es stand in

der Zeitung!

Herausgesucht von Erika Kunz

Vor 25 Jahren

Freitag, 18.

Juli 1986


Hattersheimer Bahnhof:

Keine klaren Auskünfte


HATTERSHEIM (al) - Bei der Ortsbegehung mit den Kommunalpolitikern sprach der Bürgermeister klare Worte: Der Bahnhof Hattersheim befinde sich ,,in einem beschissenen Zustand“, und das sei wortwörtlich zu verstehen. Alfred Schubert sieht sich inzwischen gezwungen, mit höchsten Stellen zu verhandeln (mit dem Bundesbahnpräsidenten etwa oder dem Bundesverkehrsminister), auf dass in nicht allzu ferner Zukunft die Hattersheimer Wünsche in Erfüllung gehen, den Bahnhofsbereich endlich ansprechend zu gestalten. Einmal schienen Fortschritte in Aussicht. Das war, als die DB Baumaßnahmen in der Unterführung für den Herbst vergangenen Jahres ankündigte. In der Unterführung wäre wirklich etwas zu tun. Der Putz rieselt von der Decke, die geplättelten Wände wirken trist, und außerdem stinkt es, weil manche Leute in Ermangelung einer öffentlichen Toilette hier ihre Geschäfte verrichten.


Bürgermeister Schubert plädiert auch für behindertengerechte Auf- und Abgänge, aber diese zu schaffen ist die DB nicht bereit, obwohl sie eigentlich nur Bahnbenutzern zugute kämen, weil Rollstuhlfahrer die Schienen ansonsten gut über den Hessendamm queren können. Aber es blieb bei der Ankündigung der baulichen Maßnahmen in der Unterführung. Die Bahndirektion Frankfurt verwies die Stadt nämlich auf Kapazitätsprobleme in ihrer Bauabteilung und verzichtete darauf, auf einen späteren Zeitpunkt zu vertrösten. Das sei nicht der rechte Umgang unter Behörden, kritisiert Adi Schubert. Weil auch ständig die „zuständigen“ Gesprächspartner wechseln und der eine von den Absprachen des anderen nichts wissen will, sieht er sich nun gezwungen, in höheren Instanzen zu verhandeln. Ohnehin war das, was die DB an Maßnahmen ankündigte, nicht ganz in seinem Sinne. Denn man habe die Unterführung im Wesentlichen so lassen wollen, wie sie ist, um lediglich Betonschalen an den Eingängen anzubringen. Über den Treppen sollten „die üblichen Hütten“ (Schubert) errichtet werden.


Die Stadtväter aber wollen eine ansprechende Gestaltung des Bahnhofsbereichs und sind auch bereit, dafür städtische Mittel einzusetzen. Verschönert werden sollen auch der Bahnhofsvorplatz und ebenso der Bereich am südlichen Ausgang (in der Nachbarschaft der Arztpraxis), für den es wegen der Schwierigkeiten mit der Bahn auch noch keine planerische Lösung gibt. Alfred Schubert meinte, man dürfe sich glücklich schätzen, wenn im nächsten Frühjahr mit Baumaßnahmen begonnen werde. Keine klaren Auskünfte bekommen die Stadtväter auch, wenn es um die Frage geht, welchen Service die Bahn ihren Kunden in Zukunft im Hattersheimer Bahnhof bieten wird. Man schien vorübergehend alles den Automaten überlassen zu wollen, denn das Bahnhofsgebäude wurde der Stadt zum Kauf angeboten. Aber inzwischen haben die Eisenbahner in diesem Punkt wieder einen Rückzieher gemacht.


Was wohl bleiben wird, sind die Unannehmlichkeiten mit dem Dreck. Ein Bahnbeamter hat den ganzen Bereich einmal die Woche zu säubern. Die Vorschrift sagt ihm aber genau, in welcher Zeit er das fertigzubringen hat: 20 Minuten werden ihm eingeräumt. Das ist natürlich zu wenig. Da aber der Eindruck, den Bahnreisende vom Bahnhof gewinnen, einer ist, den sie von der Stadt zu gewinnen glauben, helfen städtische Arbeiter nach. Sie bemühen sich um Sauberkeit, und alle zwei Wochen findet eine Sprühaktion statt. Damit lässt sich aber letztlich nicht vermeiden, dass es in der Bahnsteigunterführung ständig stinkt.





Vor 40 Jahren


Dienstag, 20. Juli 1971


Mitteilungen des Magistrats:

Stadthalle

Die Bauarbeiten an der Stadthalle gehen gut voran, wie Bürgermeister Winterstein mitteilte, sind die Roharbeiten des Kellergeschosses im wesentlichen abgeschlossen, lediglich die Kegelbahn wird nach der Montage des Stahlgerüstes in Angriff genommen. Die Montage der Stahlkonstruktion ist im Gange. Mit dem Abschluss ist in kurzer Zeit zu rechnen. Es ist damit zu rechnen, dass der Bau Ende August/Anfang September gerichtet werden kann.


Kiesgruben


Die Polizeiverfügung des Bürgermeisters als Ortspolizeibehörde, demzufolge dem Inhaber einer Kiesgrube an der Mainzer Landstraße das Verfüllen mit Müll untersagt wurde, ist inzwischen durch eine Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde, der sich der Eigentümer unterworfen hat, bestätigt worden. Es ist nunmehr eine Verfüllgenehmigung für Bauschutt und Erde erteilt worden. Im Übrigen haben Gespräche mit den Eigentümern der in Hattersheim gelegenen Kiesgruben ergeben, dass fest damit gerechnet werden kann, dass die Gruben in spätestens drei Jahren verfüllt sein werden. Bezüglich der wilden Müllablagerung ist eine wesentliche Besserung eingetreten. Einerseits wird die Mainzer Landstraße in Richtung Weilbach häufiger kontrolliert, andererseits haben jedoch auch die aufgestellten Schilder die Einsicht geweckt, dass an den Straßen kein Müll abgelagert werden darf. Die vom Landrat ausgesprochenen Geldbußen zwischen 300 und 500 DM haben sicherlich auch zur Reinhaltung des Stadtbildes beigetragen.


Neubaugebiet


Im Baugebiet West haben die Heddingheimer Straße im hinteren Bereich und Goethestraße bis Mainzer Landstraße die letzte Decke erhalten. Der Claudiusweg ist bis auf einige Mängel an der Ausführung fertiggestellt. Im Eichendorffring wurden die Straßenbeleuchtungsmaste aufgestellt und voraussichtlich in den nächsten Tagen installiert. Die Ampelanlage Hofheimer Straße - Heddingheimer Straße wird von der Firma Siemens zurzeit installiert. In den nächsten Tagen ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen. Die Ampelanlage am Autoberg ist inzwischen in Betrieb genommen.


Schwimmbad


Die Hitzeperiode der letzten Tage hat zu einem überdurchschnittlichen Besuch des Schwimmbads geführt. Am letzten Sonntag waren allein 7500 Besucher zu verzeichnen. (Anm.: Heutzutage ist man schon glücklich, wenn 2000 Besucher kommen; aber damals gab es noch nicht so viel Konkurrenz.)


Im Bereich des Schwimmbads und der Eppsteiner Straße werden die Bauarbeiten in der kommenden Woche abgeschlossen. Der Parkplatz am Schwimmbad ist fertiggestellt, Der Fußweg wird noch eine Decke in Bessunger Kies erhalten. Die Pflanzstreifen werden erst im Herbst bepflanzt. In der Eppsteiner Straße sind die Bordsteine zum großen Teil versetzt und auch die Bitumenkies-decke ist bis auf ein Reststück eingebracht. Im Bereich des Schwimmbads entstehen damit 130 Parkplätze. Diese Parkplätze im Zusammenhang mit der Parkmöglichkeit im Ladislaus-Winterstein-Ring (Schwimmbadstraße) reichen an sich für den normalen Betrieb aus, weil zusätzlich die Parkplätze an der Stadthalle zur Verfügung stehen. Dort werden im Herbst 250 Parkplätze entstehen. Bei großer Hitze ist das Schwimmbad allerdings so frequentiert, dass andere Lösungen weder wirtschaftlich noch tatsächlich angeboten werden können.


Bahnüberführung


Das Planfeststellungsverfahren bezüglich der Bahnüberführung ist rechtskräftig geworden. Es lag lediglich eine Anfechtungsklage vor, diese wurde durch einen Vergleich vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt erledigt. Die Brückenbauarbeiten am Schwarzbach im Zuge des Südrings sind beendet. Zurzeit wird noch das Bachbett im Bereich der Brücke ausgebaut. Der Anschlusskanal vom Südring zur Königsteiner Straße ist fertiggestellt. In diesem Zusammenhang prüft der Magistrat die Möglichkeit des Umbaus des überlasteten Hebewerks am Eisernen Steg. Mit den Kanalisationsarbeiten „Sammler Ost“ am alten Kerbeplatz wurde begonnen. Die Kanaltrasse wurde abgesteckt, dadurch wird gewährleistet, dass der restliche Teil des Kanalnetzes der Stadt an die Kanalanlage angeschlossen wird.


Parkprobleme


Nach einer Anordnung des Landrats ist das verbotswidrige Parken verstärkt zu beachten. Da das Parken auf nicht zugelassenen Bürgersteigen in letzter Zeit leider so stark zugenommen hat, sah sich der Magistrat gezwungen, verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs durchzuführen. Diese Überwachung erfolgt neben den Beamten der Polizeistation durch den Hilfspolizeibeamten der Stadt. Nachdem die Kontrollen und damit die gebührenpflichtigen Verwarnungen in zunehmendem Maße erfolgen, ist auch hier eine bessere Situation erreicht worden. Der Appell des Bürgermeisters geht allerdings an die Kraftfahrer, Verständnis für diese Maßnahmen aufzubringen. Die Bürgersteige dürfen nur dort beparkt werden, wo dies durch eine Kennzeichnung gestattet ist. Im Übrigen haben die Bürgersteige dem Fußgängerverkehr zu dienen und müssen für diesen freigehalten werden.


Verkehrserziehung


Neue Schülerlotsen der Volksschule Hattersheim sind unmittelbar vor den Ferien erstmalig in Aktion getreten. Zuvor wurden die Schüler in einer vierwöchigen Unterweisung auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet. Polizeihauptmeister Kirch nahm vor den Ferien 80 Schülern der Hattersheimer Schule die Fahrradprüfung ab. Fünf Kinder bestanden die Prüfung mit sehr gut und null Fehlern und zwölf mit einem Fehler. Lediglich zwei Schüler bestanden die Prüfung nicht. Die Radfahrprüfung wurde in Zusammenarbeit mit der Landesverkehrswacht durchgeführt, die für die Besten jeweils eine Taschenlampe als Preis vergab. Zudem bekamen die fünf Besten je einen Wasser- oder Fußball überreicht.


Vor 50 Jahren


Freitag, 21. Juli 1961


Planungshoheit ging auf Stadt

und Gemeinde über


Nachdem nunmehr mit Wirkung vom 29. Juni 1961 die Vorschriften des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 Rechtskraft erlangt haben, tragen die Städte und Gemeinden die eigene Verantwortung für ihre bauliche Weiterentwicklung. Während bisher eine kreisangehörige Stadt ihre Bauleitplanung und Bodenordnung nicht in eigener Verantwortung vornehmen konnte, sondern hierfür Kreisausschuss und Kreistag kompetent waren, ist diese in der Tat hoheitliche Aufgabe ab dem 29. Juni 1961 auf die Städte und Gemeinden übergegangen. Damit ist eine vollständig neue Lage auf dem Sektor der Planung und Baureifmachung von Gelände entstanden, die sich u. E. sehr zum Wohle aller Baulustigen auswirken dürfte.


Diese Übertragung der Planungshoheit hat in verschiedenen Kreisen der Bevölkerung die irrige Auffassung zutage treten lassen, dass nunmehr auch die Städte und Gemeinden in eigener Verantwortung Baugenehmigungsverfahren durchführen und Bauscheine erteilen könnten. Dem ist nicht so. Nach wie vor ist für die Durchführung von Bauprüfungs- und Genehmigungsverfahren sowie für die Erteilung von Bauscheinen (d. h. Baugenehmigungen) bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden der jeweils zuständige Kreisausschuss - Bauaufsichtsbehörde - kompetent. Dies bedeutet, dass auch zukünftig für jede auszuführende geplante baugenehmigungspflichtige Maßnahme ein ordnungsgemäß belegter Bauantrag im Stadtbauamt vorzulegen ist, welches denselben, nach erfolgter örtlicher Vorprüfung, versehen mit der Stellungnahme des Magistrates, zum Zwecke der Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens und der Erteilung des Bauscheines an den Kreisausschuss des Landkreises Main-Taunus, Bauaufsichtsbehörde in Höchst, weiterleitet. Daraus geht hervor, dass es sich bei der Durchführung der Bauleitplanung und Bodenordnung einerseits, der Vornahme von Bauprüfungs- und Genehmigungsverfahren einschließlich der abschließenden Erteilung von Bauscheinen andererseits um die Erfüllung zweier grundverschiedener hoheitlicher Aufgaben handelt, die keineswegs miteinander verknüpft werden können. Wie war es seither?


Wie man uns erklärte, konnte bisher eine kreisangehörige Stadt oder Gemeinde ihre Bauleitplanung und Bodenordnung nicht in eigener Verantwortung vornehmen, dafür waren Kreisausschuss und Kreistag zuständig. Zwar wurden die Entwürfe der verschiedenen Bauleitpläne vor ihrer Weiterleitung an den Landkreis den städtischen Körperschaften vorgelegt und von diesen dazu entweder positive oder negative Beschlüsse gefasst, welche jedoch lediglich eine Verwaltungshandlung ohne jede Rechtswirkung nach außen darstellten. Sowohl die Vorschriften des Hessischen Aufbaugesetzes vom 25. Oktober 1948 als auch die der dazu unter dem 16. März 1950 ergangenen Ersten Durchführungsverordnung bestimmten, dass die Bauleitpläne durch den Kreisausschuss aufzustellen und durch den Kreistag zu beschließen waren. Sie wirkten sich daher in der Tat hemmend auf die Erschließung und Baureifmachung von Gelände aus, da sie einen sehr langen Dienstweg zurücklegen mussten. Dies hat sich nunmehr mit dem Inkrafttreten der neuen Gesetze geändert.

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