Teilweise Lockerungen der Corona-Einschränkungen in Hessen

Kompromiss zwischen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Interessen

Die Hessische Landesregierung schließt sich den von der Bundesregierung in der Marathonsitzung am 3. März beschlossenen Maßnahmen an. Generell soll der bundesweite Teil-Lockdown mit allen bisherigen Regelungen noch bis zum 28. März bestehen bleiben. Allerdings wurden hinsichtlich einiger Maßnahmen Lockerungen ab dieser Woche beschlossen.

Folgende Änderungen gelten seit dem 8. März in Hessen:

Kontaktbeschränkungen

Seit Montag sind Treffen von zwei Haushalten mit höchstens fünf Personen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Dienstleistungen / Körperpflege

Neben den Friseuren dürfen nun auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege unter strengen Auflagen wieder öffnen. So müssen ein Termin vereinbart und die Kontaktdaten erfasst werden. Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.

Handel

Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhandlungen dürfen öffnen. Alle anderen Geschäfte dürfen Terminshopping („Click & Meet“) anbieten, also einen Verkauf im Geschäft nach vorheriger Terminvereinbarung. Dabei darf sich pro angefangenen 40 Quadratmetern Verkaufsfläche eine Person im Laden befinden. Diese Regelung gilt auch für Fitnessstudios.

Freizeit und Kultur

Ebenfalls wieder öffnen dürfen beispielsweise Museen, Tierparks oder Zoos mit entsprechendem Hygienekonzept. Auch hier ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Sport

Im Freizeit- und Amateursport gelten generell ebenfalls die erweiterten Kontaktregeln: Sport mit höchstens fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten ist erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen nun auch wieder in größeren Gruppen Sport unter freiem Himmel machen.

Vorläufige Gültigkeit bis 28. März

Die von der Hessischen Landesregierung beschlossenen Änderungen bleiben ebenfalls bis zum 28. März bestehen. Am 22. März wird die nächste Ministerpräsidentenkonferenz stattfinden, bei der das weitere Vorgehen aufgrund der Lage zu diesem Zeitpunkt besprochen wird.

Weitere Informationen erhalten Sie im Pressebereich auf der Website des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter https://soziales.hessen.de. Detailinformationen werden in der aktuellen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung geregelt, die auf der städtischen Homepage unter www.hattersheim.de bereitgestellt werden.

Bürgermeister Klaus Schindling begrüßt die vom Land Hessen beschlossenen Änderungen, mahnt aber dennoch: „Wir dürfen die getroffenen Lockerungen nicht als falsches Signal verstehen. Entgegen unser aller Hoffnung ist die Pandemie noch nicht vorbei. Durch mehr Testungen und die Impfungen lässt sich nun zwar ein immer größeres Stück Sicherheit bieten, aber die weitere Entwicklung des Pandemiegeschehens, auch aufgrund der aufgetretenen Mutanten, ist nicht bis ins letzte Detail vorhersehbar. Wir vertrauen deshalb darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger sich gewissenhaft an die geltenden Regelungen halten, sodass diese ihre Wirkung entfalten können.“

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