Im November und Dezember 2024 wurden insgesamt elf Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
Hierbei sind insgesamt 10.418 Kraftfahrzeuge erfasst worden, von denen 630 die vorgeschriebene Geschwindigkeit bis zu 18 km/h überschritten.
Gegen 142 Kraftfahrzeugfahrerinnen und -fahrer wurde wegen einer Überschreitung von mehr als 18 km/h ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Der „unrühmliche Spitzenreiter“ befuhr die Landstraße L3265 Höhe Mainzer-Landstraße 500 (Außerorts erl. 60 km/h) mit einer Geschwindigkeit von 96 km/h. Diese Überschreitung, abzüglich der Toleranz von 3 km/h, wurde gemäß dem Bußgeldkatalog mit 200 Euro Bußgeld und einem Punkt geahndet.