Am Montag (1.) wurde der überwiegende Teil der Weingartenstraße als Fahrradstraße freigegeben, zunächst zwischen der Alban- und Dürerstraße. Hier ist der Radverkehr nunmehr vorherrschende Verkehrsart. Die Hauptstraße ist zwischen der Weingartenstraße und Rathausstraße durch die Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr in beide Richtungen befahrbar.
Für den Teil der Weingartenstraße zwischen Haupt- und Albanstraße soll sich die weitere Vorgehensweise nach den Erfahrungen aus der Fahrradstraße richten, in der auch Verkehrszählungen durchgeführt werden. Als Fahrradstraße bezeichnet man generell Fahrbahnen, die dem Radverkehr vorbehalten sind. Auch das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern ist erlaubt. Anderer Fahrzeugverkehr ist nur ausnahmsweise mit Zusatzzeichen zugelassen. In einer Fahrradstraße darf nicht schneller als 30 Stundenkilometer gefahren werden. Wenn nötig, muss zugelassener Kraftfahrzeugverkehr daher die Geschwindigkeit verringern.
Die Fahrradstraße Weingartenstraße stellt einen wichtigen Baustein zur aktiven Förderung des Rad- und Fußverkehrs in Hattersheim am Main dar. Durch die Ausweisung wird eine Alternativroute für die parallel verlaufende Schulstraße angeboten. Die Schulstraße ist stark durch Gewerbeverkehr geprägt und eignet sich daher nicht als Hauptradroute. Weiterhin wird der Verkehr auf dem Keltenpfad entzerrt. Bürgermeister Klaus Schindling freut sich über das neue Angebot, das den Verkehr ein Stück weit sicherer machen soll: „Radfahrerinnen und Radfahrer, die gerne zügig fahren möchten, können die Weingartenstraße nutzen, sodass der Keltenpfad mit dem kombinierten Fuß- und Radweg den etwas vorsichtigeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern vorbehalten bleibt. Ziel ist es dabei, Nutzungskonflikte zu verringern und die Sicherheit sowie das Fahrgefühl für alle zu verbessern.“
Gemeinsam stellen die Weingartenstraße und der Keltenpfad somit ein auf die Bedürfnisse des Radverkehrs angepasstes Verkehrsnetz in die Innenstadt dar. Insbesondere Schülerinnen und Schüler der Heinrich-Böll-Schule sowie Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen der EVIM Behindertenhilfe an der Dürerstraße sind auf diese Verbindung angewiesen.
Die Fahrradstraße ist Teil des im Jahr 2019 erstellten Rad- und Fußverkehrskonzeptes, das Vorschläge des Nahmobilitätsplans sowie des Radverkehrskonzeptes des Main-Taunus-Kreises ausformuliert und Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit und Verkehrssicherheit der Innenstadt entwickelt. Das Konzept orientiert sich an den Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen und entspricht den Regelwerken der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen.