Leserbrief Beste Demokraten

Zu: “Neues Quartier in Eddersheim wird auf den Weg gebracht“, Hattersheimer Stadtanzeiger Nr. 20 vom 20. Mai

Wer sind die besseren Demokraten? Bürgermeister Schindling oder die Bürgerinitiative für Umweltschutz Eddersheim (BfU)?

Diese Frage wirft Herrn Schindling auf, wonach sich „das Demokratieverständnis der CDU beziehungsweise des Bürgermeisters hier augenscheinlich deutlich von dem der BfU unterscheidet.“ Was haben die bösen Buben der BfU gemacht?

Sie haben, wie ihr Name sagt, ihre Aufgabe als Umweltschützer wahrgenommen. Sie haben Stellung bezogen gegen ein neues Siedlungsgebiet. Und: Sie haben die rechtlichen Hindernisse aufgezeigt, die eine Bebauung am Posten-19-Weg wahrscheinlich unmöglich macht. Ihre Erkenntnisse haben sie in einer Presserklärung vom 10. Mai 2021 veröffentlicht.

In Kürze: Es herrscht absolutes Bauverbot im „Regionalen Grünzug“. Bereits Planungen sind laut Regionalplan Südhessen unzulässig. Das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) hatte bestätigt, dass nach dem geltenden „Regionalen Flächennutzungsplan“ ein Neubaugebiet nicht zulässig ist. Eine Ausnahmegenehmigung hiervon, so hat das RP bestätigt, hält diese Behörde für nicht wahrscheinlich.

Die BfU hat also, im Rahmen ihrer Aufgabenstellung und im Rahmen ihrer demokratischen Möglichkeiten, erheblich viel geleistet um die Wohnbevölkerung in Eddersheim mit den notwendigen Kenntnissen zu versorgen.

Warum haben sie laut Herrn Schindling ein deutlich unterschiedliches Demokratieverständnis als CDU und Bürgermeister?

Was am Demokratieverständnis der BfU zweifelhaft sein soll, erschließt sich hier nicht. Die Frage, ob ein Ausnahmeantrag (Abweichungsantrag) vor oder nach einer Bürgerbefragung stattfinden sollte, kann nach Kenntnis der rechtlichen Hürden nur so beantwortet werden: Vor einer Planungsperspektive!

Bürgermeister Schindling mag bereits die Fragestellung als „absurd“ bezeichnen, ein besonderes Demokratieverständnis lässt sich daraus aber nicht begründen.

Die berechtigten Wünsche der EddersheimerInnen nach „Einkaufsmöglichkeiten, Sportmöglichkeiten und barrierefreiem, seniorengerechtem Wohnen“ werden durch die Stellung und negative Bescheidung eines Abweichungsantrags möglicherweise wieder mal enttäuscht. Eine weitere Illusion wäre genommen. Schuld daran ist allerdings nicht die BfU.

Carlo Graf

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