Leserbrief Zur Unterbringung von Flüchtlingen am Südring

Ja, es ist notwendig, dass auch in Hattersheim eine neue Unterkunft für Geflüchtete entsteht. Endlich wird die Frage beantwortet wo denn ein Teil der Menschen bleiben soll, nach der Schließung der Unterkunft Kastengrund.

Nach mündlicher Aussage der ersten Kreisbeigeordneten Overdick wurden die Bewohner:innen „zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in Übergangswohnen in und außerhalb Hattersheims“ einquartiert.

Was bedeutet Übergangswohnen? Altes Hotel, leerer Gasthof oder Obdachlosenunterkunft der Gemeinden…? Freie Sozialwohnungen im Kreis bzw. in Hattersheim? Fehlanzeige!

Eine Gemeinschaftsunterkunft löst nicht das Problem, denn in ihr werden ankommende Asylsuchende einquartiert, die noch keinen Aufenthaltsstatus haben. Ist dieser gewährt, sind die Menschen zum Auszug verpflichtet. Da viele aber in Hattersheim bzw. im Kreis keine für sie bezahlbare Wohnung finden können, wurden sie weiter in den Gemeinschaftsunterkünften geduldet.

Die Räumung des Kastengrundes hat deutlich gemacht wie groß die Wohnungsnot ist. Menschen wurden zum „Übergangswohnen“ quer durch den Kreis verfrachtet, aus ihren bisherigen sozialen Bindungen aus Schule und Kita gerissen und wissen nicht wo sie bleiben können. Wann endlich reagieren die Kommunen und der Kreis und lassen neue Sozialwohnungen bauen?

Aufgebracht, jedoch, hat mich die Aussage von Hattersheims Bürgermeister Schindling: "…wir dürfen nicht die Augen verschließen, dass die Flüchtlingszuweisungen ein wichtiges Thema in diesem Jahr werden. Wir müssen aber auch erkennen, dass unsere Kapazitäten nicht endlos sind."

Was will er damit sagen? Hattersheim wäre über Gebühr belastet wird mit der Unterbringung der Menschen? Es ist Bürgermeisterwahlkampf – will Schindling Stimmen fangen bei jenen, die immer schon die Aufnahme von Geflüchteten ablehnen?

Was heißt: „Unsere Kapazitäten sind nicht endlos“? Der Kreis hat im Jahr 2016 den Kastengrund erworben und in den hergerichteten ehemaligen Tierhäusern Geflüchtete untergebracht. Da das Grundstück auf Hattersheimer Gemarkung liegt, verzichtete der Kreis, im Gegensatz zu anderen Gemeinden, dass die Stadt Hattersheim einen Standort für eine Unterkunft bereitstellt. Selbst ihre Obdachlosenunterkünfte, in die dann auch Auszugspflichtige gewiesen wurden, befanden sich dort.

Doch im Sommer 2019 wurde das Areal Kastengrund verkauft. Seit zweieinhalb Jahren ist den Verantwortlichen bekannt, dass die Gebäude geräumt werden müssen, die Menschen Wohnraum brauchen und es auch im Hattersheimer Stadtgebiet eine neue Unterkunft geben muss. Warum wurde nicht unmittelbar danach vorausschauend geplant und gebaut? Dann wäre die Schließung der Unterkunft Kastengrund reibungslos verlaufen, die Bewohner:innen hätten in eine neue Unterkunft umziehen können – ohne „Verbringung“ in andere Gemeinden in Obdachlosenunterkünfte, in sogenanntes „Übergangswohnen“.

Man könnte unterstellen, dass Schindling und die ihn unterstützenden Parteien das Thema wegdrücken, aussitzen wollten. Und jetzt ertönt die Parole von „nicht endlosen Kapazitäten“ Hattersheims“. Die Bilanz zwischen der Aufnahmeverpflichtung Hattersheims und den für 2022 kalkulierten Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften des Main-Taunus-Kreises weist über 130 fehlende Plätze aus. Jetzt wird nur das umgesetzt was seit Jahren auf der Tagesordnung stand – leider reicht es nicht!

Beate Ullrich-Graf

Abgeordnete im Kreistag

DIE LINKE.Main-Taunus

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