Positive Entwicklung der Luftqualität in Hessen verlangsamt sich

Neue EU-Luftqualitätsrichtlinie birgt neue Herausforderungen

pm

Die Luftqualität in Hessen hatte sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert, die Schadstoffkonzentrationen waren stets gesunken – nun scheint sich dieser Abwärtstrend zu verlangsamen. Zwar wurden auch 2024 alle aktuell gültigen Grenzwerte in Hessen sicher eingehalten. Bei manchen Luftschadstoffen wurden im vergangenen Jahr jedoch höhere Werte gemessen als 2023. Dies geht aus der Jahresbilanz der Luftqualität für Hessen hervor, die das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) heute für das Jahr 2024 veröffentlicht hat.

Bei Stickstoffdioxid (NO2) sind die Werte gegenüber dem Vorjahr an manchen Messstellen leicht gesunken, an anderen jedoch leicht gestiegen. Die höchsten NO2-Werte lagen, wie auch schon in den letzten Jahren, in Limburg, Frankfurt am Main und Darmstadt bei 36 bis 38 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel und damit unter dem Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Beim Feinstaub der Fraktionen PM10 und PM2,5 lagen die Konzentrationen an den meisten Stationen etwas höher als 2023 – die damals niedrigere Belastung lag allerdings an der guten meteorologischen Situation im Vorjahr. Die höchsten Feinstaubwerte wurden 2024 in Kassel, Frankfurt und Offenbach gemessen und lagen für PM10 bei 17 bis 19 Mikrogramm pro Kubikmeter und für PM2,5 bei 9 bis 10 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Der Zielwert für Ozon wurde 2024 an vier Standorten überschritten (Burg Herzberg, Kleiner Feldberg, Spessart und Wasserkuppe) und damit an etwas mehr Standorten als im Vorjahr.

Für Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Benzol befinden sich die Konzentrationen seit vielen Jahren gleichbleibend auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Grenzwerte werden deutlich eingehalten.

Neue Luftqualitätsrichtlinie erfordert verstärkte Bemühungen

Die Entwicklung der vergangenen Jahre ist zwar positiv, doch mit den neuen strengeren EU-Grenzwerten, die ab 2030 gelten, kommen neue Herausforderungen auf Hessen zu: Den neuen Grenzwert für NO2 von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel überschreiten derzeit noch elf hessische Kommunen, in vier Kommunen liegen die Werte sogar noch über 30 Mikrogramm pro Kubikmeter. Entlastung bringen können hier Maßnahmen wie die Reduzierung des Individualverkehrs und die Stärkung der E-Mobilität – sowie allgemein weniger Fahrzeuge mit hohen NOx-Emissionen.

Für PM10 und PM2,5 lag der Jahresmittelwert im Jahr 2024 an keiner Messstelle über dem ab 2030 gültigen Grenzwert von 20 bzw. 10 Mikrogramm pro Kubikmeter. Jedoch hat sich gezeigt, dass es bei langanhaltenden austauscharmen Wetterlagen – wie vermehrt in den letzten Wochen – durchaus zu zahlreichen Überschreitungen des PM2,5-Tagesmittelwerts von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter kommen kann. Die nach der neuen Richtlinie zulässigen 18 Überschreitungen dieses Tagesmittelwerts pro Kalenderjahr wurden allein im ersten Quartal 2025 bereits an acht von 32 hessischen Stationen übertroffen.

Hintergrund

Das HLNUG betreibt ein landesweites Messnetz zur gebietsbezogenen Überwachung und Beurteilung der Luftqualität. An 35 kontinuierlich betriebenen Luftmessstationen und einer Vielzahl an zusätzlichen Messstellen mit Passivsammlern werden verschiedene Luftschadstoffe, wie zum Beispiel Stickstoffdioxid, Feinstaub (PM10 und PM2,5), Ozon, Kohlenmonoxid oder Schwefeldioxid gemessen. Die rechtlich bindenden und aktuell gültigen Grenz- und Zielwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung festgehalten.

Stickoxide, Feinstaub, Kohlenmonoxid oder Schwefeldioxid entstehen direkt, etwa bei Verbrennungsprozessen, und werden – durch Abgase – in die Außenluft abgegeben. Die höchsten Konzentrationen werden an den Standorten gemessen, die sich nah zur Quelle befinden. Ozon hingegen wird nicht direkt emittiert, sondern erst im Zusammenspiel mit ausreichend intensiver UV-Strahlung aus verschiedenen Vorläufergasen (z.B. Stickstoffdioxid, flüchtige organische Verbindungen) in der Atmosphäre gebildet. Daher erreicht die Ozonkonzentration vor allem in den Jahren vermehrt hohe Werte, in denen es im Sommer zu langanhaltenden sehr sonnigen und heißen Perioden kommt. Bedingt durch die Höhenlage und dadurch vermehrte UV-Strahlung sowie die dort geringeren Konzentrationen ozonzerstörender Substanzen weisen die Stationen in Mittelgebirgslagen und die Waldstationen typischerweise höhere Ozonwerte auf als die Stationen in den Städten.

Im Dezember 2024 ist die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie (2024/2881) in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun bis Ende 2026 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. Die mit der Umsetzung verbundenen neuen Grenzwerte, die ab 2030 EU-weit gelten, sind deutlich strenger als bisher.

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