Wie funktioniert eine Wahl mit nur einem Kandidaten?

Am 3. März wählt Kriftel seinen Bürgermeister / Besonderheiten bei der Direktwahl ohne Gegenkandidat

Der Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl am 3. März.

In gut drei Wochen ist es wieder so weit: Am Sonntag, 3. März, findet in Kriftel die Direktwahl des Bürgermeisters statt. Die Wahlmöglichkeiten für die Krifteler Wählerinnen und Wähler sind dabei diesmal arg eingeschränkt: Lediglich der amtierende Rathauschef Christian Seitz (52) stellt sich wieder zur Wahl; außer der CDU hatte bis zum Stichtag am 27. Dezember des vergangenen Jahres keine andere Fraktion der Gemeindevertretung einen eigenen Kandidaten nominiert. Im Falle seiner Wiederwahl wäre es bereits die vierte Amtszeit, die Seitz in dieser Funktion angeht. 2018 konnte Seitz 77,5 Prozent der Stimmen für sich verbuchen, bei einer Wahlbeteiligung von 49,3 Prozent.

Die Abwesenheit eines Herausforderers oder einer Herausforderin sorgt nun dafür, dass es bei der Wahl einige Besonderheiten zu beachten gibt. So wird auch in diesem Spezialfall immer noch nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Kriftelerinnen und Krifteler an den Stimmzetteln haben auch diesmal eine Wahl: Jener Bogen enthält diesmal die Felder "Ja" oder "Nein", von denen eines anzukreuzen ist. Eine Enthaltung ist nicht möglich.

Auch bei einer Wahl mit nur einem Kandidaten gilt dieser als gewählt, sobald er mehr als die Hälfte der (gültigen) Stimmen für sich verbuchen kann - im Umkehrschluss gilt auch ein alleiniger Kandidat als nicht gewählt, wenn es für diesen mehr "Nein"- als "Ja"-Stimmen gibt oder in dieser Frage Stimmengleichheit herrscht.

Sollte der Kandidat bei einer solchen Direktwahl ohne Konkurrenz die erforderliche Mehrheit nicht erlangen, müsste der gesamte Wahlvorgang, beginnend mit der Wahlausschreibung, noch einmal wiederholt werden. Zeit genug wäre im Fall der Fälle hierfür noch: Die neue Amtszeit des Bürgermeisters beginnt erst am 1. September 2024.

Wahlvorschläge können von Parteien oder Wählergruppen eingereicht werden, ebenso von Einzelbewerberinnen und -bewerbern. Letztere benötigen eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften, nämlich die doppelte Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter in der Gemeindevertretung. In Kriftel wären das zwei Mal 31, also insgesamt 62 Unterschriften. Bewerberinnen und Bewerber aus Fraktionen der Gemeindevertretung müssten diese Unterschriften-Hürde nicht nehmen.

Briefwahl läuft bereits

In Kriftel ist die Briefwahl bereits möglich.

Die Briefwahlunterlagen abholen und/oder wählen kann man in Saal I des Rat- und Bürgerhauses, und zwar montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und donnerstags in der Zeit von 16 bis 18 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Den Stimmzettel kann man auch mit nach Hause nehmen, dort in Ruhe ausfüllen und anschließend per Post versandkostenfrei ans Wahlamt der Gemeinde schicken oder eigenhändig in den Briefkasten am Rat- und Bürgerhaus werfen.

Es ist ebenso möglich, die Briefwahlunterlagen und ihre Zusendung online zu beantragen. Der Antrag ist auf www.kriftel.de zu finden. Briefwähler können auch unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum eine formlose E-Mail an das Wahlbüro (wahlen[at]kriftel[dot]de) oder ein Fax an das Wahlamt schicken (Telefon 06192/45514).

Hat man die Wahlbenachrichtigung erhalten (der Versand erfolgte bereits), besteht die Möglichkeit, die Rückseite auszufüllen und per Post an die Gemeinde zu schicken oder in den Briefkasten am Rat- und Bürgerhaus einzuwerfen, um so die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Möglich ist die Briefwahl bis Freitag, 1. März, 13 Uhr.

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