Zwei Grundstücke im Krifteler Ortszentrum haben wohl nach teils langer Wartezeit endlich Abnehmer gefunden. Zumindest legt der Gemeindevorstand zur am Montag beginnenden Sitzungsrunde zwei Beschlussvorschläge zu, welche den Verkauf der Grundstücke in der Goethestraße 8 und der Kirchstraße 10 empfehlen. Final darüber abstimmen wird die Krifteler Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am Donnerstag, 19. Februar.
Bereits Ende 2023 hatte die Gemeindevertretung beschlossen, dass das gemeindeeigene Grundstück in der Goethestraße 8 veräußert werden soll. Das Grundstück sollte an den Höchstbietenden verkauft werden, zusätzlich sollte der Käufer dazu verpflichtet werden binnen eines Jahres nach Erwerb eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Sanierung des Gebäudes zu beantragen und die Baumaßnahmen innerhalb von zwei Jahren nach der Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde fertig zu stellen. Zudem hatte sich die Gemeinde Kriftel die Entscheidung vorbehalten, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das Grundstück verkauft wird, heißt es in den Erläuterungen zum aktuellen Antrag.
Bis zum Stichtag 11. Juni 2024 gingen drei Kaufangebote bei der Gemeinde ein, einer weiteren Interessentin wurde auf Rückfrage ebenso noch ermöglicht ein Angebot abzugeben. Dies war möglich, weil es sich hierbei nicht um ein formalisiertes Vergabeverfahren handelte.
Mit dem Höchstbietenden setzte man sich lange auseinander, mehrere Vor-Ort-Termine fanden in der Goethestraße 8 statt, bei denen auch befreundete Handwerker des Bieters zugegen waren. "Im Laufe dieser Besprechungen hat sich herauskristallisiert, dass die Tragweite des Denkmalschutzes für das Gebäude nicht bekannt war. Es wurden wiederholt Fragen zu möglichen Sanierungsmethoden („…kann man ein Wärmedämmverputzsystem anbringen?“) und der Zuständigkeit und Funktion der Unteren Denkmalschutzbehörde gestellt, die dazu geführt haben, das erhebliche Zweifel bestehen, dass das Gebäude unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben durch den Bieter saniert werden kann", führt der Gemeindevorstand in seinem Antrag jedoch aus. Deshalb stand zu befürchten, dass hier ein "rein preisorientierter Zuschlag" zu "weiteren Beeinträchtigungen der Bausubstanz" führen könnte.
Ein weiterer Bieter, mit dem man ebenfalls mehrfach das Gebäude vor Ort in Augenschein genommen hat, konnte sich nicht auf eine finale Nutzungsweise festlegen. Im Gespräch war seinerseits auch der Betrieb eines Cafés mit Bewirtung im Innenhof in den warmen Monaten des Jahres. Hierbei handelte es sich auch um das niedrigste Gebot.
Ein dritter Bieter machte nach der telefonischen Bekanntgabe, dass der Zuschlag an ihn erfolgen soll, doch noch einen Rückzieher.
Somit blieb ein letzter Bieter übrig, der sein ursprünglich niedrigstes Gebot noch auf 25.000 Euro erhöhte. Ein großer Vorteil: Dieser Bieter legte bereits bei der Abgabe seines ersten Angebots ein Sanierungskonzept für das Gebäude vor, welches sogar schon im Vorfeld mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt worden war. Dieser Bieter könne nach Ansicht des Gemeindevorstands "den behutsamen Umgang mit der historischen Bausubstanz gewährleisten", was "zur Sicherung des historischen Ortsbildes" beitragen würde.
Die Gemeindevertretung muss nun dem Verkauf noch zustimmen, weil ursprünglich ja ein Verkauf an den Höchstbietenden beschlossen worden war.
Der Bodenwert für das Grundstück liegt mit 43.200 Euro zwar über dem Angebotswert, jedoch weise das aufstehende Gebäude "einen starken Sanierungsstau auf und ist als Einzelkulturdenkmal eingetragen", es ist daher zu erhalten. Deshalb könne das Gebäude im Rahmen einer Wertbetrachtung nicht berücksichtigt werden, da es für das Grundstück sogar eine Belastung darstellt.
Zudem sei das Grundstück aufgrund seiner geringen Größe von nur 54 Quadratmetern und der angrenzenden Bebauung "nach heutigen Maßstäben (Abstandsflächen, Stellplätze, mögliche Gebäudegröße) eigentlich unbebaubar", weshalb nach Ansicht des Gemeindevorstands das Angebot in Höhe von 25.000 EUR angemessen erscheint.
„Nach de‘ Kirch‘ in de‘ Hirsch“
Bereits vor über zehn Jahren, am 17. Dezember 2015, hatte die Gemeindevertretung beschlossen ein Vergabeverfahren über den Verkauf des Grundstücks in der Kirchstraße 10 durchzuführen.
Im Mai 2017 beschloss die Gemeindevertretung dann eigentlich den Verkauf des Grundstücks an eine Krifteler Bietergemeinschaft zu einem Preis von gut 340.000 Euro, was knapp über dem damaligen Bodenwert lag. Das angedachte Geschäft platzte jedoch noch, weil man sich mit der Bietergemeinschaft nicht auf einen beurkundungsfähigen Kaufvertrag einigen konnte. "Auch die von der Gemeindevertretung beschlossenen Rand- und Rahmenbedingungen des Verkaufsexposés wurden infrage gestellt", heißt es in den zurückblickenden Ausführungen zum nun vorliegenden Antrag.
Daraufhin wurde der Gemeindevorstand damit beauftragt, Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise für die Nutzung oder Verwertung des Grundstücks zu erarbeiten.
Das dortige Wohngebäude wurde in den vergangenen Jahren zur Unterbringung von Personen genutzt, die von Obdachlosigkeit bedroht waren beziehungsweise sind. "Aufgrund des begrenzten Bestandes an geeigneten Unterkunftsmöglichkeiten wurde das Wohngebäude dringend für diese Zwecke benötigt. Der Gemeindevorstand hatte daher das weitere Verfahren zur Verwertung des Grundstücks nicht aktiv weiter betrieben", heißt es im Antrag weiter.
Zudem wurde in mehreren Haushaltsplänen, zuletzt 2025, der Verkauf der Liegenschaft in der Kirchstraße 10 als "spezielles Deckungsmittel für Investitionen" veranschlagt. Bei einer Größe von 655 Quadratmetern und einem aktuellen Bodenrichtwert von 800 Euro pro Quadratmeter beläuft sich der Bodenwert derzeit auf 524.000 Euro.
Es liegt nun ein Angebot mit einem Kaufpreis in Höhe von 524.000 Euro vor. Der Bieter habe sich in Verhandlungen dazu bereit erklärt, das auf dem Grundstück vorhandene Wohngebäude an die Gemeinde zu vermieten, sodass die aktuelle Art der Nutzung fortgesetzt werden kann.
Deshalb empfiehlt der Gemeindevorstand hier nun auch den Verkauf an den Bieter zu den genannten Konditionen und nennt dabei in den Erläuterungen zum Beschlussvorschlag noch weitere Vorteile: "Die geplante Veräußerung des Grundstücks kann zur Belebung des Ortskerns beitragen, da die vorgesehene Außenbewirtung zusätzliche Aufenthaltsqualität schafft und mehr Menschen ins Zentrum zieht. Durch die Erweiterung der bestehenden Gaststätte wird ein lokaler Betrieb gestärkt, der seit jeher ein fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens im Ort ist. Nicht ohne Grund hieß es früher im Krifteler Volksmund: „Nach de‘ Kirch‘ in de‘ Hirsch“ – ein Hinweis darauf, dass die Gaststätte traditionell ein natürlicher Anlaufpunkt nach Veranstaltungen im Ortskern war. An diese lebendige Tradition kann mit der geplanten Nutzung angeknüpft werden."
Der Grundstücksverkauf unterstütze "zentrale Ziele der Ortskernentwicklung, indem es fußläufige Angebote stärkt, soziale Begegnungsräume schafft und die Attraktivität der Gemeinde als lebendiger Wohn- und Aufenthaltsort erhöht."
Zudem würde die Nutzung des Wohngebäudes für gemeindliche Zwecke gewährleistet bleiben. Gleichzeitig seien keine städtebaulichen Zwecke, die für den weiteren Besitz der Liegenschaft sprechen würden, in Sicht. Zudem sei nach Ansicht des Gemeindevorstands angesichts des Grundstückszuschnitts, der Restriktionen des dortigen Bebauungsplans und des Zustands der baulichen Anlagen auf dem Grundstück in einem offenen Vergabeverfahren kein höheres Kaufpreisangebot zu erwarten.


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