Bürgermeister Christian Seitz informierte jetzt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses unter anderem über die Grundsteuerreform. Deren Umsetzung ist zum 1. Januar 2025 vorgesehen. Seitens des Gesetzgebers sei immer wieder darauf verwiesen worden, dass für die Kommunen ein „aufkommensneutraler“ Hebesatz gebildet werden solle, so Seitz. Inzwischen habe die hessische Finanzbehörde eine Hebesatzempfehlung für die Kommunen in Hessen bereitgestellt. Diese könne interaktiv unter https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/hebesatzempfehlungen aufgerufen werden.
Für Kriftel wird danach eine Erhöhung bei der Grundsteuer A um 95,19 % auf 425,19 und bei der Grundsteuer B eine Erhöhung um 145,25 % auf 695,25 empfohlen, um für die Gemeinde insgesamt zu einem aufkommensneutralen Ergebnis zu kommen. Das bedeutet aber nicht, dass sich die Reform für jeden Grundstückseigentümer aufkommensneutral auswirkt – im Gegenteil. „Es wird Grundstückseigentümer geben, die mehrbelastet und solche die entlastet werden, da sich durch die Reform die jeweiligen Messbescheide ändern“, so Seitz.
„Das Land Hessen weist aber ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den ermittelten Hebesätzen um Empfehlungen handelt. Es gilt natürlich weiterhin der Grundsatz, dass zum Haushaltsausgleich auch abweichende Beschlüsse durch die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen beschlossen werden können“, betonte Seitz. „Aktuell liegen der Gemeinde die Messbescheide jedoch seitens der Finanzbehörden noch nicht vor,“ so der Bürgermeister weiter. Dies kündigte er für die zweite Jahreshälfte 2024 an. Der durch das Land empfohlene Hebesatz werde auf den Bescheiden deutlich gemacht.