Liegenschaft „Goethestraße 8“ soll veräußert werden

Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes für die Gemeinde wirtschaftlich nicht darstellbar

Das denkmalgeschützte Haus in der Goethestraße 8.
Das denkmalgeschützte Haus in der Goethestraße 8.

Man sollte ein Buch nie nach seinem Einband beurteilen: Dieser Aphorismus trifft auf die Krifteler Liegenschaft „Goethestraße 8“ durchaus ein gutes Stück weit zu. Ist das dortige Haus schon seit vielen Jahren nicht gerade mehr als architektonisches Kleinod ins Auge gesprungen, so hat sich dessen offensichtlich verbesserungswürdiger Zustand seit dem dortigen Brand am 6. Juni diesen Jahres nur noch weiter verschlechtert.

Jedoch: Es handelt sich hierbei tatsächlich um ein Kulturdenkmal. Geschichtliche und städtebauliche Gründe haben dazu geführt; das Landesamt für Denkmalpflege Hessen vermutet "aufgrund des traufseitigen Geschossüberstandes und der hervorstehenden Pfettenköpfe" unter dem Putz ein "Rähmfachwerk der Mitte des 18. Jahrhunderts". Zudem handele es sich hierbei um ein in seiner Erhaltung für das Bild des Straßenzuges bestimmendes Bauwerk.

Dieser Umstand verkompliziert die Behebung des Brandschadens erheblich - und macht diesen auch teurer als zunächst angenommen. Ein Sachverständiger der zuständigen Brandversicherung hatte hier zunächst Kosten in Höhe von etwa 32.000 Euro ermittelt, dabei jedoch außer Acht gelassen, dass es sich bei dem Gebäude um ein Kulturdenkmal unter Denkmalschutz handelt. Die Untere Denkmalschutzbehörde hat direkt nach dem Brand darauf hingewiesen, dass sie bei der Schadensbehebung zu beteiligen sei. Derzeit führt die Gemeinde Verhandlungen mit der Versicherung, wie der Denkmalschutz bei der Ermittlung der Schadenshöhe berücksichtigt werden kann. Sicher ist: Die Kosten werden höher ausfallen als gedacht. Aktuell ist das Gebäude, das zuletzt als reine Obdachlosenunterkunft genutzt wurde (und dafür dem Ersten Beigeordneten Franz Jirasek zufolge auch relativ schlecht geeignet war), unbewohnbar.

Diese ganze Entwicklung hat nun dazu beigetragen, dass der Gemeindevorstand zur Überzeugung gelangt ist, dass sich eine Sanierung dieses Gebäudes für die Gemeinde Kriftel nicht wirtschaftlich darstellen lässt - ergo soll das gemeindeeigene Grundstück „Goethestraße 8“ nun gegen Höchstgebot verkauft werden. Dabei soll der Käufer dazu verpflichtet werden, das Haus "innerhalb von zu vereinbarenden Fristen gemäß den Anforderungen des Denkmalschutzes zu sanieren und im Eigentum zu behalten. Die Absicherung der Fristen soll mit einem Rückkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde im Grundbuch erfolgen", heißt es im Antragstext, der den Ausschüssen in der aktuellen Sitzungsrunde vorgelegt wurde.

Der Antrag wurde im Planungsausschuss von allen Fraktionen einstimmig angenommen. Folgt die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 14. Dezember dieser Empfehlung, ist der Gemeindevorstand ermächtigt, das Verkaufsverfahren vorzubereiten und einen notariellen Kaufvertrag abzuschließen.

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