Nächste Schritte in der Entwicklung des "Rathausquartiers"

Gemeindevorstand soll Ziele für die Entwicklung bestimmen und Raumprogramm entwickeln.

Das "Rathausquartier" soll an seinem angestammten Platz bleiben, jedoch sind die Gebäude dort in vielerlei Hinsicht längst nicht mehr zeitgemäß. Zum weiteren Vorgehen sollen nun bezüglich einer Sanierung oder eines Neubaus eine Zielbestimmung durchgeführt und ein Raumprogramm entwickelt werden.
Das "Rathausquartier" soll an seinem angestammten Platz bleiben, jedoch sind die Gebäude dort in vielerlei Hinsicht längst nicht mehr zeitgemäß. Zum weiteren Vorgehen sollen nun bezüglich einer Sanierung oder eines Neubaus eine Zielbestimmung durchgeführt und ein Raumprogramm entwickelt werden.

mpk

Das Krifteler Rat- und Bürgerhaus erfüllt viele Zwecke: Es beherbergt die Krifteler Verwaltung, beinhaltet zahlreiche Büros und verfügt mit dem Bürgerservice über die zentrale Anlaufstelle für allgemeine Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes. Zudem hat es sich auch längst als kultureller "Hot Spot" etabliert, finden dort doch regelmäßig gut besuchte Konzerte statt. Und immer wieder verschönern Ausstellungen in der "Krifteler Galerie" die Wände zwischen den einzelnen Büros. Außerdem bietet das Rat- und Bürgerhaus drei Säle zur Vermietung an; ein Angebot für Krifteler Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Firmen und Institutionen, die dort ihre Hochzeitsfeiern, Geburtstagspartys oder andere größere Veranstaltungen abhalten wollen. Und auch politische Gremien tagen dort natürlich regelmäßig.

Jedoch: Obwohl all diese Nutzungen derzeit im Gebäude noch erfolgreich über die Bühne gehen können, nagt doch der Zahn der Zeit mehr und mehr am Krifteler Rat- und Bürgerhaus. Jenes ist längst in die Jahre gekommen, wurde es doch im Jahre 1961 gebaut und zuletzt vor 41 Jahren umfassend saniert.

Zur aktuellen Sitzungsrunde legte der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung nun einen aktuellen Bericht zu den Gebäuden im sogenannten „Rathausquartier“ vor. Der Grund: Der angedachte Neubau des Rat- und Bürgerhauses.

Der Gemeindevorstand hatte zuletzt zur Thematik des Rat- und Bürgerhauses vor vier Jahren berichtet. In der Sitzung vom 4. November 2021 hatte die Gemeindevertretung festgestellt, dass sich das gemeindeeigene Grundstück am Platz von Airaines nicht als Standort für den Neubau eines Rat- und Bürgerhauses eigne. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte zuvor schon im Januar 2019 beantragt dem bereits laufenden Prüfauftrag zu Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen des Rat- und Bürgerhauses eine Neubaulösung auf jenem Areal gegenüberzustellen. Im Vergleich zum "Rathausquartier" wäre das Baugrundstück am Platz von Airaines nur insgesamt 2.274 Quadratmeter groß, also erheblich kleiner, so dass ein dreigeschossiger Baukörper die geringere Fläche hätte kompensieren müssen. Platz für einen großzügigen Vorplatz für Veranstaltungen und als Treffpunkt hätte es ebenso nicht gegeben.

Der Gemeindevorstand wurde also ermächtigt ein geeignetes Architekturbüro mit der Erstellung eines Vorentwurfs für eine mögliche Erweiterung des Rat- und Bürgerhauses auf dem Grundstück in der Frankfurter Straße 33-39 zu beauftragen. Jenes 4.910 Quadratmeter große Quartier ist derzeit mit vier öffentlich genutzten Gebäuden und einem leerstehenden Wohnhaus bebaut. Als da wären:

  • Das Rat- und Bürgerhaus in der Frankfurter Straße 33-37.
    Nutzung als Versammlungsstätte, Büro und Lager.
    Baujahr: 1961, Umbau 1984.
    Bruttogeschossfläche: 2.010 Quadratmeter .
  • Das Bauamtin der Frankfurter Straße 39.
    Nutzung als Büro.
    Baujahr: 1953, Aufstockung 1959, Anbau 1962.
    Bruttogeschossfläche: 430 Quadratmeter .
  • Das IT- und Ordnungsamt in der Staufenstraße 4.
    Nutzung als Büro.
    Baujahr: 1954.
    Bruttogeschossfläche: 220 Quadratmeter.
  • Der Bauhofin der Rossertstraße.
    Nutzung als Garage, Sozialräume und Lager.
    Baujahr: 1953, Anbau 1959.
    Bruttogeschossfläche: 290 Quadratmeter.
  • Ein Wohngebäudein der Rossertstraße 1.
    Nutzung als Leerstand.
    Baujahr: 1955.
    Bruttogeschossfläche: 135 Quadratmeter.

Vielfältige Gründe für Sanierung bzw. Neubau

Die Dienstgebäude im Rathausquartier sind in den 1950er und 1960er Jahren überwiegend zu anderen Nutzungszwecken errichtet worden. Keines dieser Dienstgebäude erfüllt die eigentlich notwendigen Anforderungen in Sachen Barrierefreiheit. In Teilen entsprechen die Dienstgebäude auch nicht den Arbeitsstättenrichtlinien.

Die letzte umfassende Sanierung eines Gebäudes im Rathausquartier wurde am Rat- und Bürgerhaus im Jahre 1984 durchgeführt. Seitdem sind nur Schönheitsreparaturen oder technisch notwendige Reparaturen durchgeführt worden, heißt es in den Erläuterungen zum Sachstandsbericht. Der energetische Standard der Gebäude sei zudem nicht zeitgemäß.

"Ausweislich der kürzlich ausgestellten Energieausweise für Nichtwohngebäude bewegt sich der Endenergieverbrauch für Wärme in einer Spanne von 107,3 kWh/qm (Rat- und Bürgerhaus) bis zu 167,6 kWh/qm (Bauhof Rossertstraße). Der Vergleichswert für den Endenergieverbrauch Wärme der jeweiligen Gebäudekategorien wird zwischen 85 % (Rat- und Bürgerhaus) und 194 % (Bauhof) überschritten. Daraus resultieren höhere Energiebeschaffungskosten und Treibhausgasemissionen", heißt es im Bericht weiter.

Insbesondere der sommerliche Wärmeschutz stelle zunehmend ein Problem für die Mitarbeitenden und Gäste in den Gebäuden dar. In allen Dienstgebäuden des Rathausquartiers werden im Sommer Temperaturen von deutlich über 30°C in den Diensträumen erreicht. "Diese Hitzebelastung kann bei vulnerablen Personengruppen schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Letztendlich sind aber das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit von allen eingeschränkt."

Man schlussfolgert nun, dass die Planung der Sanierung und des barrierefreien Ausbaus des Rat- und Bürgerhauses, ohne Berücksichtigung der beiden Dienstgebäude „Frankfurter Straße 39“ und „Staufenstraße 4“, nicht geeignet sei um die bestehenden Probleme zu beheben. Ein Anbau an das Rat- und Bürgerhaus oder eine Erweiterung des Bauamtes mit einer Verbindung zum Rat- und Bürgerhaus seien Optionen um die Barrierefreiheit herzustellen und die Verwaltung in einem Gebäude zu konzentrieren.

Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die Parkflächen hinter dem Rat- und Bürgerhaus immer wieder überlastet sind. Eine Erweiterung sei deshalb auch hier zu prüfen. Verschließbare Fahrabstellflächen für die Mitarbeitenden sollten ebenfalls erörtert werden.

Das Gebäude „Rossertstraße 1“ steht seit vielen Jahren leer. Eine Sanierung zu Wohnzwecken wird ohne Prüfung angesichts des Gebäudealters und der geringen Wohnfläche als nicht wirtschaftlich angesehen. Außerdem ist der Bauhof bei möglichen Anbaumaßnahmen womöglich hinderlich.

Deshalb erachtet man es nun als notwendig das gesamte „Rathausquartier“ in die Überlegungen einzubeziehen.

Die Aufgabenstellung stellt naturgemäß einige Fragestellungen auf, von denen im Sachstansbericht zum "Rathausquartier" einige beispielhaft genannt werden:

  • Welche Gebäude und Freiflächen sollen in die Betrachtungen einbezogen werden?
  • Welche Nutzungen soll das Rat- und Bürgerhaus zukünftig beherbergen?
  • Soll es zur Stärkung der Ortsmitte weitere Nutzungen auf dem Grundstück geben, wie zum Beispiel Wohnraum, die Gemeindebücherei, ein Café oder Geschäfte.
  • Wie steht es mit dem Raumprogramm? Wie soll Arbeit zukünftig organisiert werden?
  • Soll das historische Aussehen des Rat- und Bürgerhauses wieder hergestellt oder soll ein modernes Konzept erarbeitet werden?
  • Wie sieht es mit der Geschossigkeit aus?

Der Gemeindevorstand schlägt nun zum weiteren Vorgehen ein zweistufiges Verfahren vor: "In einem ersten Schritt soll verwaltungsintern, unter Hinzuziehung eines Architekten, eine Zielbestimmung durchgeführt und ein Raumprogramm entwickelt werden. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden der Gemeindevertretung zur Beratung und zur Beschlussfassung vorgelegt, bevor weitere Festlegungen erfolgen.

Nach Vorlage eines abgestimmten Raumprogramms können in einem weiteren Schritt mögliche Varianten der Umsetzung (Sanierung, Neubau), einschließlich einer ersten Kostenbetrachtung, untersucht werden.

Im Rahmen dieser Kostenbetrachtung ist auch auf mögliche Förderprogramme einzugehen. In Betracht kommen dabei insbesondere die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen – Zuschuss, und Sanierung zum Effizienzgebäude und klimafreundlicher Neubau – Kredit mit Tilgungszuschuss oder Zuschuss) und die Kommunalrichtlinie Energie des Landes Hessen in Betracht. Beide Programme bieten für die Sanierung wesentlich höhere Zuschüsse als für den Neubau."

In ihrer Sitzung am kommenden Donnerstag, 8. Mai, wird die Krifteler Gemeindevertretung darüber abstimmen, ob der Gemeindevorstand damit beauftragt werden soll, die Ziele für die Entwicklung des Rathausquartiers zu bestimmen und ein Raumprogramm, unter Einbeziehung eines Architekturbüros, zu entwickeln.

Kommentare

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
Sicherheitsprüfung
Diese Frage hat den Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
Bild-CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.


X