Nächster Schritt zur Gebietsentwicklung "Am Krifteler Wäldchen"

Gemeindevertretung beschließt Vertrag zur Übernahme von Erschließungsleistungen durch die Hessische Landgesellschaft

Die für den Erschließungsvertrag geltende Umgrenzung des Erschließungsgebiets umfasst das gesamte Siedlungserweiterungsgebiet „Am Krifteler Wäldchen“ entlang des Mönchhofweges, der Straßen „Am Holzweg/Gutenbergstraße“ und der „Ispo-Straße“.

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung des abgelaufenen Jahres am 19. Dezember 2024 hat selbiges Gremium der Vorlage des Gemeindevorstands zugestimmt, derzufolge der Gemeindevorstand zum Abschluss des inzwischen vorliegenden Vertrages zur Erschließung des Siedlungserweiterungsgebietes „Am Krifteler Wäldchen“ mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) ermächtigt wird. Ebenso wurde der Gemeindevorstand zum Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zum Vorvertrag zur Übernahme von Erschließungsarbeiten im Bereich der Ispo-Straße vom 8. Juli 2016 ermächtigt.

Zu den Hintergründen: Die Gemeinde Kriftel und die Hessische Landgesellschaft (HLG) hatten am 12. März 2013 einen Bodenbevorratungsvertrag zum Ankauf von Grundstücken innerhalb des Erschließungsgebietes „Mönchhof“ - heute „Am Krifteler Wäldchen“ - geschlossen. Mit diesem Vertrag wurden keine Vereinbarungen in Bezug auf die Durchführung der Erschließung getroffen, sondern vielmehr nur Vereinbarungen zum Ankauf der Grundstücke durch die HLG.

Wegen der Verlagerung des Sto VerkaufsCenters Kriftel in die Ispo-Straße wurde am 8. Juli 2016 bereits ein Vorvertrag mit der HLG zur Übernahme von Erschließungsleistungen geschlossen. Da die Ispo-Straße Teil der Gesamterschließung des Gewerbegebietes im Bereich der Gebietsentwicklung „Am Krifteler Wäldchen ist, wurde dieser Teil auf Wunsch der Gemeinde von der HLG vorgezogen und somit auch vorfinanziert. Die Kosten wurden im wesentlichen von der Firma Sto SE, die Koordination der Planung und der Bauleistungen von der HLG übernommen.

Der Abschluss eines Erschließungsvertrages für die Gesamterschließung war zum damaligen Zeitpunkt wegen des noch fehlenden Detailierungsgrades der planerischen und bautechnischen Belange nicht möglich. Diese Grundlagen wurden erst in den folgenden Jahren weiter von der HLG und den beauftragen Planungs- und Ingenieurbüros ausgearbeitet.

Die entsprechenden Bauleistungen für die Erschließung des Verkaufscenters der Firma Sto wurden bereits im Vorstufenausbau fertiggestellt. Zur Klarstellung, dass die der HLG entstandenen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Koordination der Planung und Ausführung der Vorleistungen entsprechende Berücksichtigung bei der Berechnung der Gebühren aus dem Bodenbevorratungsvertrag finden, wurde von der HLG eine Vertragsergänzung zum Vertrag vom 8. Juli 2016 vorgelegt, die nun im Zusammenhang mit dem Erschließungsvertrag abgeschlossen werden soll.

Die europaweite Ausschreibung der Erschließungsarbeiten und deren Beauftragung erfolgte bereits im Jahr 2023. Die Finalisierung des Erschließungsvertrages stand insbesondere im Zusammenhang mit dem Inhalt des städtebaulichen Vertrages zwischen der ABG Frankfurt Holding und der Gemeinde Kriftel, welcher am 5. Februar 2024 notariell beurkundet wurde.

Die Erschließungsarbeiten wurden von der HLG vorbehaltlich des Abschlusses dieses Erschließungsvertrages bereits begonnen, der Vertragsabschluss soll nun nachgeholt werden.

Gemäß der Kostenberechnung des beauftragten Ingenieurbüros vom 25. Januar 2022 wurden die Gesamtbaukosten für die Erschließung auf rund 11.060.000 Euro brutto berechnet.

Der aktuelle Auftragswert für den sogenannten Vorstufenausbau liegt bei rund 6.050.000 € und beinhaltet den Vorstufenausbau Gewerbegebiet, den Vorstufenausbau Wohngebiet, die Herstellung der Park + Ride Anlage im Endausbau sowie die Herstellung des Radweges im Endausbau.

Mit dem Erschließungsvertrag überträgt die Gemeinde Kriftel die für die Umsetzung des Bebauungsplanes „Am Krifteler Wäldchen“ erforderlichen Erschließungsleistungen auf die HLG. Dabei handelt es sich den Erläuterungen der Drucksache zufolge im Wesentlichen um folgende Bestandteile:

  • Erstmalige Herstellung aller öffentlichen Erschließungsanlagen, die im Bebauungsplan Nr. 66 und der Bezeichnung „Am Krifteler Wäldchen“ als öffentliche Flächen für die Erschließung festgesetzt wurden.
  • Herstellung aller Kanal- und Wasserleitungen im Erschließungsgebiet.
  • Herstellung aller sonstigen notwendigen Einrichtungen zur fachgerechten Herstellung der erstmaligen Erschließung für Straße, Kanal und Wasser.
  • Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen.
  • Herstellung von Kinderspielplätzen.

Darüber hinaus überträgt die Gemeinde Kriftel die Erschließungsleistung für den Endausbau des Holzweges zwischen der Straße „Am Kirschgarten“ und der „Mönchhofstraße“, die Erschließungsleistungen für die grundhafte Erneuerung der „Gutenbergstraße“ sowie die Erschließungsleistungen zum Endausbau der Verlängerung „Ispo-Straße“ bis zur Straße „Am Holzweg“, jeweils inklusive der erforderlichen Leistung zur Herstellung des Anschlusses an das Erschließungsgebiet.

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