Offenlegung des Bebauungsplans „Am Krifteler Wäldchen“ einstimmig beschlossen

Kriftels größtes Baugebiet südlich der Bahnlinie: Bebauungsplan wird bis 6. Mai 2022 öffentlich ausgelegt

"Am Krifteler Wäldchen" soll in den kommenden Jahren kräftig gebaut werden. Die Gemeindevertretung hat nun die Offenlage des Bebauungsplanes beschlossen.

Alle Fraktionen hatten in der Sitzung der Gemeindevertretung Anfang März grünes Licht für die Offenlage des Bebauungsplans "Am Krifteler Wäldchen" gegeben. Noch bis zum 6. Mai haben Bürgerinnen und Bürger und die Träger öffentlicher Belange nun die Möglichkeit, Hinweise oder auch ihre Einwände und Bedenken zu dem Bebauungsplan einzureichen. Mit diesen wird sich der Gemeindevorstand beschäftigen und der Gemeindevertretung dann einen Beschlussvorschlag vorlegen.

Der Bebauungsplan Nr. 66 umfasst 18 Hektar und ist Kriftels größtes Baugebiet jenseits der Bahnlinie (südlich). Es reicht bis an die Autobahn 66 heran. Dort soll neuer Wohnraum geschaffen und Gewerbe angesiedelt werden. „Die Grundlage für die Entwicklung des Gebietes wurde schon vor über zehn Jahren gelegt“, so der Erste Beigeordnete Franz Jirasek. Die A 66 wurde 2006 auch aufgrund der Fußball-Weltmeisterschaft erweitert und so konnte die Gemeinde die Erschließungsstraße (Am Holzweg) in das Gewerbezentrum Kriftels bauen. Dies machte die Entwicklung des Wohn- und Gewerbegebietes erst möglich. Nach unzähligen Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern der ARGE sind die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter inzwischen davon überzeugt, dass eine Bebauung des Gebietes städtebaulich durchaus attraktiv erfolgen kann und diese für die Weiterentwicklung Kriftels äußerst wichtig und sinnvoll ist.

Der Geltungsbereich des B-Plans Nr. 66, zu dem 20 Anlagen gehören, umfasst ein 18 Hektar großes Gelände zwischen den Bahngleisen und der A 66, wobei sich die reine Bebauung auf 10,6 Hektar beschränkt. Im Plangebiet wird ein möglichst ausgewogenes Verhältnis von Miet- und Eigentumswohnungen angestrebt. Bei der Belegung der mietpreisgedämpften Wohnungen (zehn Prozent) könnten eine Einkommensgrenze, die Berufsgruppe und der bisherige Erstwohnsitz Auswahlkriterien sein. Blockverkäufe von Eigentumswohnungen an einen Investor werden ausgeschlossen. Innovative Wohnformen - wie generationsübergreifendes und inklusives Wohnen – sollen nach Möglichkeit realisiert werden, die „Lebenshilfe Stiftung Frankfurt“ soll die Trägerschaft einer intensiv und inklusiv betreuten Wohngemeinschaft von Menschen mit und ohne Behinderung übernehmen.

Damit die künftigen Anwohnerinnen und Anwohner nicht den öffentlichen Raum zum Parken nutzen, werden ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen. Unter dem rund 400 Meter langen Gebäudekomplex entlang der Bahnlinie wird es zwei Tiefgaragen mit jeweils eigener Zufahrt geben. Auch Carsharing- sowie ein Lastenrad-Angebote am Bahnhofsvorplatz, welches allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht, soll die Parksituation entlasten.

„Die Gebäude der Bebauung entlang der Bahn wurden in mehrere Bereiche unterteilt. Jeder der Bereiche erhält eine eigene Fassadengliederung und -gestaltung sowie eine eigene Farbgebung“, so Jirasek. Auch die Glasfassaden und kleine Versprünge zwischen den Gebäuden gliedern die Nordfassade und sollen für Auflockerung sorgen. Auf sechs der 20 vierstöckigen Gebäude wird ein weiteres Staffelgeschoss vorgesehen.

Ein großer Anteil der Mietwohnungen wird barrierefrei sein, mit Anbindung in die Tiefgarage. In 15 der 20 Gebäude sind Aufzüge vorgesehen, 212 der 259 Wohneinheiten sind so durch eine Aufzugsanlage erschlossen und somit barrierefrei erreichbar. Hinzu kommen 16 Wohnungen in den Gebäuden ohne Aufzug, die aufgrund ihrer Lage im Erdgeschoss barrierefrei erreichbar sind.

Um vermehrten Lärm für Kriftel zu vermeiden, wurde insbesondere die Schallreflexion von der Lärmschutzfassade nach Norden untersucht. Lärmschutz-Fachgutachter stellten per Schalluntersuchung fest, „dass die Bebauung Nord die Lärmbeeinträchtigung durch die Bahn auf das restliche Gebiet des Krifteler Wäldchens sehr gut eingedämmt. Der Schall wird durch die Bebauung Nord daran gehindert, in das Gebiet einzudringen“, so Jirasek. Eine Lärmschutzwand von circa zwei Metern Höhe wird zusätzlich nördlich der Bahnlinie erforderlich, um die gegenüberliegende Bebauung vor einem zusätzlichen Lärmeintrag von der Bahn zu schützen.

Die energetische Versorgung erfolgt über ein Blockheizkraftwerk, welches mit Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf den Dächern der Wohnbebauung ergänzt wird. Um innerhalb des öffentlichen Straßenraumes eine hohe Aufenthaltsqualität für dort wohnende Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, aber auch um auf die Herausforderungen des Klimawandels entsprechend zu reagieren, wird es innerhalb der Verkehrsflächen entlang der Grundstücksgrenzen Baumbeete oder Beete für Strauch- und Staudenpflanzungen geben. Die Dächer der Gebäude werden begrünt. Selbst die Fassadenfarbe wird vorgegeben, um eine zusätzliche Erhitzung im Sommer zu vermeiden. Gleiches gilt für die Farbe (hell) des Straßenbelages. Der Bebauungsplan umfasst auch die Ausgleichsflächen als Ersatzlebensraum für den Neuntöter und die Klappergrasmücke. Die Zauneidechsen müssen ebenfalls umgesiedelt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird noch bis einschließlich 6. Mai 2022 im Foyer des Rat- und Bürgerhauses öffentlich ausgelegt: montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr, Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr. Bitte zuvor einen Termin vereinbaren unter Telefon 06192/4004-67! Die Unterlagen sind auch einzusehen unter www.kriftel.de/rathaus-politik/aktuelles/beteiligungsverfahren/.

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